Karlsbader Mitteilungsblatt

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Land setzt bundeseinheitliche "Notbremse" bei Corona-Regeln um

27.04.2021 – 11.05.2021

Das Land Baden-Württemberg hat mit der Änderung der Corona-Verordnung, die am 24.04.2021 in Kraft getreten ist, die Regelungen der bundeseinheitlichen "Notbremse" bei Überschreiten des Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen umgesetzt.

Der Landkreis Karlsruhe hat mit Bekanntmachung vom 23.04.2021 festgestellt, dass die Voraussetzungen zum in Kraft treten der Regelungen in nach § 28 b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 Infektionsschutzgesetz zum 24.04.2021 vorliegen.

Demzufolge gelten im Landkreis Karlsruhe und somit auch in der Gemeinde Karlsbad im Wesentlichen folgende Regelungen:

- Kontaktbeschränkungen (ein Haushalt und eine weitere Person)

- Personenbegrenzung bei Bestattungen max. 30 Personen

- Ausgangsbeschränkung von 22.00 bis 05.00 Uhr des Folgetages

- Schulbetrieb als Wechselunterricht (Indzidenz > 100)

- Schulbetrieb nur noch als Distanzbetrieb sowie Kita, Kindergärten nur noch im Notbetrieb (Inzidenz > 165)

-  "Click and Meet"-Angebote (bis Inzidenz 150) mit Schnelltest der Kunden; bei Inzidenz > 150 nur noch "Click and Collect"

- FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr (med. Maske nicht mehr ausreichend)

- Kinder bis 13 Jahre dürfen in Gruppen kontaktlosen Sport im Freien ausüben; Anleitungspersonen benötigen Schnelltest

- Friseur- und/oder Fußpflegedienstleistungen dürfen nur mit Schnelltest wahrgenommen werden

Die Details entnehmen Sie bitte der Corona-Verordnung des Landes, die Sie auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg oder aber auf unserer Homepage auf den "Corona-Seiten" finden. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage, da wir dort ständig die aktuell geltenden Regelungen veröffentlichen.

Bitte tragen Sie mit dazu bei, dass durch Einhaltung der Regelungen und Reduzierung der Kontakte die dritte Welle gebrochen wird und sich die Inzidenzen wieder nach unten entwickeln.