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Landesbauernverband und Gemeinde Karlsbad appellieren für ein gutes Miteinander

18.05.2021 – 31.07.2021

Frühjahrsarbeiten in vollem Gange -   auf Feld und Flur wird es daher eng

Das schöne Wetter lockt Spaziergänger, Radfahrer, Freizeitsportler sowie Hundehalter zur Erholung in die Natur. Gleichzeitig gehen die Landwirte und Weinbauern ihrer Arbeit nach. Deshalb ist es wichtig, gewisse Regeln zu berücksichtigen.

Feld- und Wiesenwege haben viele Funktionen. Damit die Landwirte und Weinbauern ihrer Arbeit nachgehen können, benötigen sie oftmals große Traktoren und Spezialgerät. Parkende Fahrzeuge erschweren oft das Durchkommen. Deshalb der Appell an alle Mitbürger*innen, auf die Beschilderung ‚Landwirtschaftlicher Verkehr frei‘ zu achten – solche Wege dürfen nach Straßenverkehrsordnung von privaten Fahrzeugen nicht befahren werden.
Betretungsverbot gilt von März bis November
Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen laut Landesnaturschutzgesetz während der Nutzzeit nicht betreten werden. Dies ist in der Regel die Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland ist es die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. „Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht, das Betretungsverbot gilt für Menschen wie Hunde gleichermaßen auch im Garten-, Obst- und Weinbau“, erklärt der Vizepräsident des Landesbauernverbandes Hans-Benno Wichert. Dies gilt insbesondere für Wiesen, die als Futtergrundlage vor allem für Milchviehbetriebe existenziell sind. Das Gras wird zertreten, kann schlecht gemäht werden, die Futterqualität für Rind oder Pferd leidet darunter. Äcker und Wiesen sind zudem Lebensräume für zahlreiche Wildtiere.
Auf den Wegen bleiben und nicht querfeldein
Darüber hinaus ist im Landeswaldgesetz geregelt, dass Radfahren und Reiten nur auf geeigneten Wegen und Straßen erlaubt ist, die eine Mindestbreite von zwei Metern aufweisen. Auf nicht offiziell ausgewiesenen Trassen im Wald sowie abseits der Wege sind diese Aktivitäten verboten. „Bei landwirtschaftlichen Flächen gilt: Bleiben Sie auf den Wegen und fahren Sie nicht querfeldein“, rät Vizepräsident Wichert.
Hunde an die Leine nehmen und keinen Müll entsorgen
„Frei laufende Hunde können Weidetiere in Panik versetzen und Wildtiere sowie Vögel aufschrecken. Lassen Sie daher Ihren Hund bitte nicht einfach frei stöbern, sondern führen Sie ihn an der Leine. Bitte lassen Sie Ihren Vierbeiner nicht auf bestellten Ackerflächen oder Wiesen rennen“, sagt Wichert. Zudem seien Wiesen und Felder keine Müllhalden. „Weggeworfene Flaschen, vergessenes Hundespielzeug, Scherben oder Dosen können ins Futter von Nutztieren gelangen und die Tiere lebensgefährlich verletzen. Außerdem können diese Gegenstände teure Schäden an Maschinen verursachen. Entsorgen Sie deshalb Abfälle in öffentlichen Mülleimern oder zu Hause.“
Respektvolles Miteinander anstatt Anfeindungen
„Einige Menschen stehen heutzutage unserer Arbeit auf Feld und Flur kritisch gegenüber. Vor allem wenn wir düngen oder Pflanzenschutz betreiben. Wir appellieren für ein respektvolles Miteinander. Suchen Sie bei Fragen direkt den Dialog mit uns“, betont Wichert. „Wir Landwirte sind für Fragen offen und erklären gerne was wir tun und warum.“ Der Landesbauernverband und die Gemeinde Karlsbad bedanken sich für Ihre Unterstützung.

Landesbauernverband und Gemeinde appellieren, in der freien Natur Regeln einzuhalten. Foto: Archiv Gemeinde Karlsbad