Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Gartenstraße“ in Karlsbad-Ittersbach

09.06.2021 – 25.07.2021

KORREKTUR DES OFFENLAGEZEITRAUMS

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 19.05.2021 in öffentlicher Sitzung den Planentwurf zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Gartenstraße“ gebilligt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich ist dem Planentwurf zu entnehmen.

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes soll neben der Sicherung der straßenbegleitenden Bebauung auch die Möglichkeit eröffnet werden, die im Außenbereich liegenden rückwärtigen Grundstücksbereiche einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen. Die Grundstückstiefe beträgt zwischen ca. 70 und 80 m, somit bietet sich die weitere Ausnutzung der Grundstücke im Sinne der Nachverdichtung aus städtebaulicher Sicht und unter Berücksichtigung eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden an.

Die städtebauliche Entwicklung in die rückwärtigen Bereiche der Gartenstraße ist auch durch die Bebauung zwischen der Drehergasse und der Eichgasse bereits vorgegeben, so dass die hier vorgesehene Weiterentwicklung nachvollziehbar und städtebaulich vertretbar ist.

Ziel der städtebaulichen Planung ist es, eine moderate Bebauung im rückwärtigen Bereich der Grundstücks vorzusehen, die sich sowohl topographisch als auch in Bezug auf die Bauformen und Bauvolumen in die bestehende Bebauung einfügt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 13b BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen verfügbar sind: Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stand Mai 2020)

Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren in Form einer Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, einschließlich der artenschutzrechtlichen Vorprüfung werden vom

Montag, 21.06.2021 bis einschl. Mittwoch, 21.07.2021

in der Bauverwaltung der Gemeinde Karlsbad, Rathaus Ittersbach, Lange Straße 56, 1. OG, Sitzungssaal, zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Zudem können die Unterlagen über die Homepage der Gemeinde unter www.karlsbad.de > „Bauen und Wirtschaft“ > „Bebauungspläne – Laufende Verfahren“ gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) eigesehen werden.

Auf Grund der aktuellen Maßnahmen rund um das Coronavirus bitten wir um vorherige Terminabsprache. Kontaktieren Sie hierzu bitte die Mitarbeiter der Bauverwaltung unter Tel.: 07202/9304-523 oder -516. Der Zugang zu den ausgelegten Planunterlagen wird auch dann gewährt, wenn Sie dieser Bitte nicht entsprechen.

Während der Offenlage-Frist wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren, weiter können bei der Bauverwaltung Stellungnahmen zur Planung vorgetragen werden. Es wird gebeten, diese schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorzutragen und die volle Anschrift und ggf. die betroffenen Grundstücke anzugeben. Stellungnahmen werden auf jeden Fall angenommen, auch wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Jens Timm, Bürgermeister