ARCHIV: VdK Ortsverband Karlsbad-Langensteinbach

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VdK OV Langensteinbach

20.06.2021 – 31.08.2021

Der digitale Impfnachweis kommt - was bedeutet das?

Am 20. Mai hat der EU-Rat beschlossen, dass es ein digitales COVID-Zertifikat geben soll. Das auch „Grünes Zertifikat“ genannte Dokument soll Reisen innerhalb der EU erleichtern und nachweisen, dass eine Person entweder gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist. Deutschland will die Vorgabe in Form eines digitalen Impfpasses umsetzen. Wir haben Fragen und Antworten rund um das Zertifikat zusammengestellt:

Wann kommt das digitale COVID-Zertifikat?

Ab Ende Juni soll das Zertifikat erhältlich sein.

Wird das Zertifikat nur per Smartphone-App verfügbar sein?

Das Zertifikat soll in digitaler und in Papierform verfügbar sein. Es wird einen QR-Code enthalten, der fälschungssicher sein soll. Das Dokument soll jeweils in der Landessprache und auf Englisch ausgestellt werden.

Der Sozialverband VdK begrüßt, dass es keine rein digitale Lösung geben soll, sondern optional auch ein Papierzertifikat. Wer kein digitales Endgerät hat oder nutzen kann, der darf nicht benachteiligt werden. Der VdK fordert Gesundheitsminister Spahn auf, die Umsetzung der Papierform des Zertifikats unbürokratisch und schnell zu gestalten.

Kostet mich die Ausstellung des Zertifikat etwas?

Nein, die Ausstellung soll in den EU-Ländern kostenfrei möglich sein.

Was plant Deutschland?

In Deutschland wird ein digitaler Impfpass verfügbar sein, dieser wird letztendlich das Grüne Zertifikat nach EU-Richtlinien umsetzen. Mit der kostenlosen "CovPass-App", die in den App-Stores für Android- und iOS-Geräte erhältlich ist, kann der Impfnachweis verwaltet und ausgelesen werden. Neben dem Impfstatus soll die App auch dokumentieren, ob jemand bereits erkrankt war und genesen ist und ob ein aktueller Negativ-Test vorliegt. Auch mit der bereits bekannten Corona-Warn-App soll der digitale Impfnachweis genutzt werden können.

Schon ab dem 14. Juni 2021 wollen Apotheken in Deutschland vollständig geimpften Personen einen Impfnachweis ausstellen.

Wie funktioniert das technisch?

In der CovPass-App werden Impfungen mittels QR-Code eingescannt. Das Zertifikat mit dem QR-Code erhalten Geimpfte bei einer autorisierten Stelle.

Nach der Corona-Impfung kann man auf Wunsch ein Impfzertifikat digital zum Scannen oder als Ausdruck auf Papier im Impfzentrum, in der Arztpraxis oder in der Apotheke erhalten. Mit der Smartphone-App kann man den im Zertifikat enthaltenen QR-Code einscannen. Der Impfnachweis wird dann in der App ebenfalls mit einem QR-Code dokumentiert.

Bei Bedarf zeigt man die App vor. Die prüfende Stelle kann den QR-Code scannen und sieht den Impfstatus der Person. Eventuell muss man zusätzlich seinen Lichtbildausweis vorlegen. Für die "CovPass-App" benötigt man übrigens keine Internetverbindung.

Bleiben die gelben Impfpässe gültig?

Der digitale Nachweis ist freiwillig und ein zusätzliches Angebot – die altbekannten gelben Impfpässe behalten ihre Gültigkeit und werden als Nachweis einer Impfung anerkannt.

Wo erhält man das Zertifikat?

Das Zertifikat als digitaler Nachweis soll nur von autorisierten Stellen ausgestellt werden dürfen, also von Impfzentren, Apotheken und Krankenhäusern.

Brauche ich zukünftig das Zertifikat, wenn ich eine Reise innerhalb der EU machen will?

Das Zertifikat soll das Reisen erleichtern, es handelt sich jedoch nicht um einen „Freifahrtschein“. Denn: Letztendlich entscheiden die EU-Mitgliedsstaaten, welche Regelungen sie im Einzelnen geltend machen. Das Dokument wird also keine EU-weit einheitlichen Vorteile bringen. Es gilt aber als wahrscheinlich, dass EU-Länder bei der Einreise von nachweislich geimpften oder genesenen Personen beispielsweise auf die Quarantänepflicht verzichten.

Das Zertifikat soll keine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit sein und kein Reisedokument darstellen.

Kontakt

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