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Städtebauförderungsmaßnahme (Sanierungsgebiet) in Karlsbad-Langensteinbach wird beantragt

29.06.2021 – 28.07.2021

Gemeinderat befürwortet dies in Sondersitzung Mitte Juni – Gebiet ist noch genauer abzugrenzen – ehrgeiziger Zeitplan inklusive Bürgerbeteiligung

Am 16. Juni beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, dass die Gemeinde beim Land Baden-Württemberg einen Antrag auf Aufnahme in das nächstmögliche Förderprogramm zur Städtebauförderung stellt. Der anvisierte Termin für das Einreichen des Antrages ist der 2. November. Das Förderprogramm hat eine Laufzeit von 8 Jahren. Ferner bestimmte das Gremium, dass das Gebiet im Zentrum von Langensteinbach noch genauer festgelegt und die STEG beauftragt wird.   

Bürgermeister Jens Timm erläuterte, dass es sowohl um das Erhalten von Bausubstanz aber auch um das Einfügen und konzeptionelle Planen von Neubauten gehe und man mit der STEG eine Ortsbegehung im Bereich der Hauptstraße in Karlsbad-Langensteinbach durchgeführt habe.  Das Programm biete die Chance für eine  nachhaltige, zukunftsorientierte Gestaltung im Sanierungsgebiet für alle Grundstückseigentümer sowie auch für die Gemeinde selbst. Das Gebiet soll noch konkret definiert und vergrößert werden. Es gebe gute Chancen,  in das Programm zu kommen, da die letzte Fördermaßnahme 1998 ausgelaufen sei. Vermutlich werde der erste Antrag nicht gleich bewilligt, dann gelte es einfach, sich erneut zu bewerben. Es sei gut, das Thema anzugehen, damit habe die Gemeinde gewisse Steuerungsfunktionen für die Bereiche rechts und links der Hauptstraße.

Details zum Ablauf des Verfahrens

Diplom-Ingenieur Bernd Kujacinski von STEG erläuterte das Programm und das weitere Vorgehen.  

U.a. gehe es darum, Entwicklungsleitlinien für Karlsbad als Grundlage für den Antrag zur Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung zu erarbeiten. Konkret sollen dabei Ziele und Strategien für eine zukunftsorientierte Gemeindeentwicklung aufgestellt werden. Vorhandene Planungen und Konzepte wie die Ergebnisse des  Gemeindeentwicklungsplanes müssten evaluiert und fortgeschrieben werden.

Phase 1 – Antragstellung

Hierfür müsse zunächst das Gebiet abgegrenzt werden – denkbar sei der Bereich Hauptstraße zwischen Ettlinger-/Pforzheimer Straße und Keltenstraße. Dann werde die Bausubstanz analysiert. Dabei werde beispielsweise erfasst, wo es bauliche Mängel gibt, wie die Flächen genutzt werden und welche Eigentumsverhältnisse vorliegen. Dann gelte es, ein Entwicklungskonzept und ein Maßnahmenplan für das Gebiet zu erstellen. Dabei handele es sich quasi um einen Plan, wie das Gebiet künftig neu geordnet und aussehen soll. Die entsprechenden Maßnahmen, um das Ziel zu erreichen, werden dann festgelegt. Das Ganze münde schließlich in eine Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Phase 2 – Vorbereitende Untersuchungen

Alle Betroffenen werden informiert und abgefragt, ob und wie sie sich beteiligen wollen. Ebenso werden die öffentlichen Aufgabenträger (z.B. Energie- und Wärmeversorgung) mit einbezogen. Es werde u.a. genau untersucht, welche Maßnahmen durchgeführt werden können, Grundzüge für einen Sozialplan werden ebenso wie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erstellt.

Satzungsbeschluss nach Programmaufnahme

Wenn die Gemeinde in das Programm aufgenommen wird, müsse das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden.

Zeit- und Terminplanung

Bei einem Gemeinderatsbeschluss, einen Antrag zu stellen, müssten die nächsten Schritte sehr schnell erfolgen. U.a. müssten die erforderlichen Arbeits- und Datengrundlagen zusammengestellt, Arbeitsgespräche mit der Verwaltung sowie eine Bürgerwerkstatt durchgeführt werden. Der Gemeinderat soll dann im Oktober die aktualisierten Entwicklungsziele erörtern und förmlich beschließen, einen Antrag zu stellen. Dieser müsse bis 2. November beim Regierungspräsidium vorliegen.

Ausblick auf die Sanierungsdurchführung

Kujacinski  erläuterte, dass bei einer Sanierung u.a. die Bodenflächen neu geordnet, Grunderwerb getätigt, Umzüge, Abbruchmaßnahmen und Erschließungen möglich seien. Im Zuge der Baumaßnahmen könnten die Bereiche Haustechnik, Wohnen, Energetik und Bautechnik verbessert werden.

Förderkonditionen

Bei Gemeinbedarfseinrichtung der Gemeinde könnten erhebliche Zuschüsse fließen, beispielweise für die Erneuerung 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Denkmälern sei ein Zuschlag von 25 Prozent möglich. Bei Neubauten werden 30 Prozent und bei Umnutzung 60 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Gemeinde leiste bei der Gesamtförderung einen Eigenanteil von 40 Prozent, 60 Prozent der Kosten könnte das Land finanzieren. Hohe Förderquoten gebe es auch bei privaten Ordnungsmaßnahmen (z.B. Abbruch- und Aufräumkosten, Bodenordnung, Erschließungsmaßnahmen etc.). Auch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten seien vorhanden.

Diskussion im Gemeinderat

GR Roland Rädle (CDU) meinte, dass man in Karlsbad schon seit einiger Zeit dabei sei, in größeren Linien zu denken, dies sei sinnvoll. Das Gebiet sei prädestiniert für eine Sanierung, u.a. wegen den öffentlichen Gebäuden und der alten Bausubstanz. Ein aufgewertetes Gebiet sei auch für junge Familien attraktiv. Er hält das Projekt zum jetzigen Zeitpunkt für ein wichtiges Vorhaben

GR Uwe Rohrer (Bündnis 90/Grüne) wollte grundsätzlich wissen, ob es um den Förderantrag geht oder um eine Diskussion über das Gebiet. Bürgermeister Jens Timm bemerkte, dass der Hummelstall Auslöser für den Rundgang mit der STEG gewesen ist und das Gebiet aber insgesamt größer zu sehen und noch festzulegen ist. Die vorgesehene Bürgerbeteiligung widerspreche nicht der geplanten Neuaufstellung eines Sanierungsgebietes sondern diese wird über die Quartiersentwicklung unabhängig und zusätzlich zu einer Sanierungsmaßnahme vorgenommen. In der erforderlichen Bürgerbeteiligung für ein Sanierungsgebiet seien nur Teilaspekte enthalten die zum Großteil dieses Gebiet betreffen enthalten, so der Vorsitzende auf eine weitere Frage von Rohrer.

GR Michael Nowotny (SPD) sagte, dass es gut sei, in größeren Zusammenhängen zu denken. Man müsse auch an die anderen Ortsteile denken. Ferner müsse das Projekt auch in den Haushalt passen. Timm informierte, dass die Sanierungsvorhaben generell langfristig laufen und auch ein Ortsteil nach dem anderen angegangen werden kann. Die Finanzen würden sich dann im Einzelfall ergeben, dargestellt und im Gesamtrahmen des finanziellen Haushaltes der Gemeinde Karlsbad festgelegt werden.

GR Reinhard Haas (SPD) sprach von einer großen Chance für die Gemeinde. In der Vergangenheit habe man doch eher Stückwerksarbeit geleistet. Das Gebiet sollte von Anfang an recht groß sein.

GR Jürgen Herrmann (Freie Wähler) erläuterte, dass das Vorhaben den Charme einer Neustrukturierung für das Gebiet habe, für ihn sei die Gebietsfrage geklärt und das Ganze “eine gute Sache”.

Joachim Guthmann informierte auf Nachfrage aus dem Gremium, dass es kein Problem sei, wenn das alte Sanierungsgebiet sich mit dem neuen Sanierungsgebiet teilweise überschneide. Im Übrigen habe die Gemeinde nach dem Ende des Sanierungsprogrammes auch in anderen Gebieten und den Ortsteilen geförderte Maßnahmen durchgeführt.

GR Günter Denninger (CDU) fragte, ob es nicht denkbar sei, schon während der Laufzeit eines ersten Sanierungsgebietes ein zweites Gebiet zu beginnen um die Zeiträume für die Ortsteile und die daraus resultierenden Maßnahmen in Karlsbad nicht zu lange werden zu lassen. Timm antwortete, dass das Ministerium im Regelfall das erste Sanierungsgebiet beobachte und dieses vor einem neuen Gebiet abgeschlossen werden sollte. Bernd Kujacinski empfahl ebenfalls, sich auf den ersten Schritt zu konzentrieren.

Bürgermeister Jens Timm bemerkte abschließend, dass er den Eindruck gewonnen habe, dass der Vorschlag der Verwaltung zum Gebiet in den Diskussionen vom Gemeinderat weitgehend mitgetragen werde. Er präzisiert nochmals, dass der Farrenstall nur Auslöser für den Vorschlag war und das Gebiet größer werden und vom Gemeinderat entsprechend den städtebaulichen Missständen definiert und begründet werden müsse.

Hintergrundinformationen

Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit der Vorlage findet man im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad unter folgendem Link:

https://session.karlsbad.de/sessionnet_bi/to0040.asp?__ksinr=2599

Blick auf einen Teil des möglichen Sanierungsgebietes in Karlsbad-Langensteinbach. Foto: Pintilie