Karlsbader Mitteilungsblatt

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Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021

20.09.2021 – 26.09.2021

Am Sonntag, 26. September 2021, wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt.

 

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind alle volljährigen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Deutschland gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Weiter sind unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland lebende Deutsche wahlberechtigt. Diese müssen allerdings die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen bzw. beantragt haben. Nicht wahlberechtigt bei der Bundestagswahl sind Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, auch wenn diese in Deutschland leben.

Bei der Wahl zum 20. Bundestag dürfen am Sonntag, 26. September 2021 insgesamt 11.982 wahlberechtigte Karlsbaderinnen und Karlsbader wählen gehen. Bis zum Sonntag vor der Wahl hatten insgesamt 4.967 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt. Die Gemeinde Karlsbad gehört zum Wahlkreis 272 Karlsruhe-Land.

Anders als noch bei der Landtagswahl im Frühjahr diesen Jahres, haben die Wähler/innen bei der Bundestagswahl zwei Stimmen zu vergeben, eine „Erststimme“ für die Wahl des Wahlkreisbewerbers und eine „Zweitstimme“ für die Wahl einer Landesliste (Partei). Dies resultiert aus dem Wahlsystem, das eine Verbindung von Mehrheits- und Verhältniswahl ist. Danach werden die Abgeordneten zur Hälfte in 299 Wahlkreisen (jeweils ein/e Abgeordnete/r im Wahlkreis – ERSTSTIMME) mit einfacher Mehrheit gewählt, zur anderen Hälfte nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten (ZWEITSTIMME). Hinzu kommen eventuelle Ausgleichsmandate.

 

Öffnungszeiten der Wahllokale

Die 17 Wahllokale in Karlsbad sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 05. September 2021 zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann. Die Wahlberechtigten sollen ihre Wahlbenachrichtigung zum Urnengang mitbringen. Dies vereinfacht das Auffinden der Namen in den Wählerverzeichnissen. In jedem Fall sollte sich der Wähler jedoch ausweisen können.

Im Wahllokal erhalten die Bürgerinnen und Bürger den Stimmzettel zur Bundestagswahl. Diesen Stimmzettel füllt der Wähler dann, vor Blicken geschützt, in der Wahlkabine aus. Einen Umschlag für den Stimmzettel der Bundestagswahl gibt es bei der Urnenwahl nicht. Um das Wahlgeheimnis zu wahren, müssen die Wähler ihren Stimmzettel in der Wahlkabine so falten, dass ein Außenstehender beim Weg zur Urne nicht erkennen kann, wie gewählt wurde.

 

Briefwahl

Wer am Wahlsonntag verreist ist oder aus anderen Gründen nicht ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, einen Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen zu beantragen. Ein Wahlschein berechtigt zur Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises 272 Karlsruhe-Land oder zur Teilnahme an der Briefwahl.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen (roten) Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 24. September 2021 um 18.00 Uhr. Eine Ausnahme von dieser Frist ist nur bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung eines Wahlberechtigten möglich. In diesem Fall können die Wahlunterlagen von einem Dritten gegen Vorlage des unterschriebenen Antrags sowie einer schriftlichen Vollmacht zur Abholung der Wahlunterlagen auf der Wahlbenachrichtigung am Samstag, 25. September 2021 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Sonntag, 26. September 2021 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Neuen Rathaus Langensteinbach, Bürgersaal / Bürgerbüro, Hirtenstr. 45 abgeholt werden.

Alle Briefwähler/innen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Wahlbrief rechtzeitig bis zum 26. September 2021, 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen muss. Briefwähler müssen also selbst dafür Sorge tragen, dass ihre Wahlbriefe bis spätestens Wahlsonntag, 18.00 Uhr an der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse (Rathaus Langensteinbach, Hirtenstr. 14) vorliegen.

Die Rathausbriefkästen in den einzelnen Ortsteilen, mit Ausnahme von Langensteinbach, werden am Wahltag letztmals um 17.00 Uhr geleert. Danach müssen evtl. noch nicht abgegebene Wahlbriefe zum Rathaus Langensteinbach gebracht werden. Ein Einwurf in den Rathausbriefkasten Langensteinbach ist am Wahltag noch bis 18.00 Uhr möglich.

Verspätet eingehende Wahlbriefe finden bei der Stimmenauszählung keine Berücksichtigung.

 

Urnenwahl

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Karlsbad, die nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen am Wahltag in dem Wahllokal zur Wahl gehen, welches auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Dies gilt grundsätzlich für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Den Wählerinnen und Wählern wird am Wahlsonntag der Stimmzettel (hellgraue Farbe) im Wahllokal ausgehändigt - siehe Muster bzw. Link am Ende des Textes-.

Bei der Stimmabgabe darf der/die Wähler/in EINE ERSTSTIMME und EINE ZWEITSTIMME vergeben.

 

Änderungen gegenüber den bisherigen Abläufen bei Wahlen aufgrund von Corona

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es einige Änderungen bei den Abläufen, die es zu beachten gilt.

Die Gemeinde Karlsbad hat ein Hygienekonzept für die Wahlräume entwickelt, welches zum Schutz der Wählerinnen und Wähler wie auch der Mitglieder des Wahlvorstands zwingend zu beachten ist.

Im Wesentlichen gilt Folgendes:

·        Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Wahlgebäude (bitte daher Maske
         mitbringen) – soweit keine Ausnahmetatbestände greifen

·        Vor Eintritt in den Wahlraum Hände desinfizieren (Desinfektionsmittel wird von uns
         bereitgestellt)

·        Einhalten der Abstände untereinander und zum Wahlvorstand

·        Maximal 4 Wahlberechtigte gleichzeitig im Wahlraum – Zutrittsregelung durch
         Wahlvorstand

·        Wahlbeobachter müssen Kontaktdaten angeben

·        Zutrittsverbot für Personen, die

         o   Einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,

         o   Typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot,
             neu auftretender Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust aufweisen,

         o   Keine Maske tragen, obwohl kein Ausnahmetatbestand greift

         o   Als „Wahlbeobachter“ nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind

·        Die Wähler/innen erhalten zusammen mit dem Stimmzettel einen Kugelschreiber,
         der mit Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne wieder abgegeben wird – danach
         desinfiziert und weiteren Wählern zur Verfügung gestellt wird

·        Die Oberflächen, die häufig berührt werden, werden regelmäßig gereinigt

 

Das Hygienekonzept sowie einen Auszug aus der CoronaVO wie auch den Muster-Stimmzettel finden Sie unter den Links wie folgt:

1) Hygienekonzept

2) Auszug CoronaVO

3) Musterstimmzettel

 

 

Machen Sie am Sonntag, 26. September 2021 von Ihrem Wahlrecht Gebrauch – Beachten Sie die Regelungen des Hygienekonzeptes zu Ihrem und unserem Schutz!

 

Wahlauszählung / Ergebnisse

Die Auszählung findet in den einzelnen Wahlräumen statt. Die Gesamtzusammenstellung der Ergebnisse in der Gemeinde Karlsbad erfolgt im Rathaus.

Aufgrund der Corona-Bestimmungen erfolgt keine Präsentation der Ergebnisse im Rathaus. Die Zwischenergebnisse und das Endergebnis werden aber auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt.

 

Hinweis Wahlraum:

Der Wahlraum für den Wahlbezirk 001-04 (Langensteinbach 4) befindet sich – abweichend von den bisherigen Wahlen aufgrund des Hochwasserschadens NICHT im St. Franziskus-Kindergarten sondern im

Luthersaal, Martin-Luther-Str. 41 –

Eingang Friedhofstraße / Melanchthonstraße.

 

Bitte beachten Sie die Änderung.