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Aktuell ausreichend Kindertagesbetreuungsangebote im Landkreis Karlsruhe vorhanden

05.10.2021 – 19.10.2021

Fachkräftegewinnung als zentrales Thema für die Zukunft

Eine bedarfsgerechte Infrastruktur von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist für die Kommunen ein wichtiger Standortfaktor. Das Kreisjugendamt trägt die Gesamtverantwortung für die Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung und unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Umsetzung. Dabei ist der bedarfsgerechte Ausbau des Betreuungsangebots je Gemeinde, resultierend aus einer umfangreichen und ganzheitlichen Bedarfsplanung, eine fortwährende und weiterhin herausfordernde Aufgabe. Über die Entwicklung in der Kindertagesbetreuung informierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel den Jugendhilfe- und Sozialausschuss des Kreistags des Landkreises Karlsruhe in der jüngsten Sitzung am Montag, 27. September, die im Altenbürgzentrum in Karlsdorf-Neuthard stattfand.

„Die aktuellen Zahlen werden jährlich zum Stichtag 1. März erhoben. Die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren lag im Landkreis Karlsruhe im Jahr 2020 im Durchschnitt bei 34 %, in diesem Jahr ist sie leicht gesunken und lag bei 32,1 %. Damit liegen wir im Landkreis weiterhin über dem Landesdurchschnitt (2020: 27,95 %)“, berichtete Landrat Dr. Christoph Schnaudigel dem Gremium. Er führte die geringfügig gesunkene Betreuungsquote darauf zurück, dass die Anzahl der Kinder im Vergleich zum Vorjahr stärker gestiegen ist, als die Anzahl der zusätzlich geschaffenen Plätze.

Ähnlich zeigt sich die Situation bei Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt: Mit 91,5 % liegt die Betreuungsquote 2021 geringfügig unter dem Vorjahreswert von 92,1 %. Auch hier ist die Zahl der Kinder höher im Vergleich zu den zusätzlich geschaffenen Plätzen. Er betonte, dass neben der steigenden Anzahl der zu betreuenden Kinder auch der Betreuungsumfang kontinuierlich zunehme. „Die Nachfrage nach Ganztagesgruppen und Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten schlägt sich in der Raum- und Personalfrage wieder. Insbesondere die Gewinnung von Fachkräften kristallisiert sich immer mehr als zentrales Thema für die Zukunft heraus“, skizzierte der Landrat die anstehenden Herausforderungen.

Das Gremium war sich einig, dass mit der Entscheidung des Bundesrats vom 10. September, einen gesetzlichen Rechtsanspruch für Ganztagesbetreuung an Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027 zu normieren, eine weitere Herausforderung auf das Kreisjugendamt und die Kommunen zukomme.