Karlsbader Mitteilungsblatt

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Schulsozialarbeit als unverzichtbarer Bestandteil im Schulleben

05.10.2021 – 19.10.2021

Fördergrundsätze zur Verstärkung der pädagogischen Arbeit geändert

Seit 2008 fördert der Landkreis Karlsruhe die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen, ab 2012 hat das Land Baden-Württemberg wieder ein eigenes Förderprogramm aufgelegt und seitdem ist eine kontinuierliche Zunahme an Personal zu beobachten, dies gilt auch für den Landkreis Karlsruhe. Ein aktueller Sachstandsbericht stand auf der Tagesordnung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses des Kreistags des Landkreises Karlsruhe in der Sitzung am Montag, 27. September, die im Altenbürgzentrum in Karlsdorf-Neuthard stattfand.

An den Beruflichen Schulen des Landkreises unterstützen 5,5 Fachpersonalstellen die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten im Schulalltag und sind Ansprechpartner für Leistungserbringer in der Jugendhilfe. Zum Schuljahr 2020/2021 stehen darüber hinaus 2,0 Stellen für die Schulsozialarbeit an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Landkreis Karlsruhe zur Verfügung. Die Aufgabenerfüllung wurde dem Internationalen Bund (IB) übertragen, der in der Sitzung einen Tätigkeitsbericht vorlegte, der von den Herausforderungen des neuen Angebots unter Pandemiebedingungen geprägt war.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel unterrichtete das Gremium von einem gelungenen Start. „Die Schulen haben das Angebot sehr begrüßt und die Beratungsgespräche und Gruppenangebote als hilfreich und unterstützend erlebt. Zwar waren durch die Kontaktbeschränkungen einige Angebote nur eingeschränkt bzw. digital möglich, doch zeigen gerade die Folgen der fehlenden sozialen Kontakte auf, wie hoch der Bedarf an Schulsozialarbeit ist, um auf die speziellen Problemstellungen der Schülerinnen und Schüler eingehen zu können“.

Aktuelle gesetzliche Änderungen und Veränderungen im Tätigkeitsfeld der Schulsozialarbeit ermöglichen es den Fachkräften, administrative Tätigkeiten zurückzufahren, sodass sie sich verstärkt der pädagogischen Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern, deren Familien, dem Lehrerkollegium sowie Kooperationspartnern widmen können. Der dafür notwendigen Änderung der Fördergrundsätze stimmte das Gremium zu.