Karlsbader Mitteilungsblatt

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Corona-Verordnung des Landes macht Einschränkungen für den Kirchweihmarkt notwendig

12.10.2021 – 19.10.2021

Wie bereits im Mitteilungsblatt der vergangenen Woche angekündigt, findet der diesjährige Kirchweihmarkt trotz gewisser Einschränkungen, welche die Corona-Verordnung des Landes vorschreibt, statt. Dies gilt nur, soweit nicht bis dahin die Alarmstufe in Baden-Württemberg ausgelöst wird oder sich an den Vorgaben durch die für die laufende Woche angekündigte Änderung der CoronaVO Grundsätzliches ändert.

Der Jahrmarkt ist nach der CoronaVO wie der Einzelhandel zu bewerten. Daher gelten sowohl in der Basis- wie auch in der Warnstufe keine Einschränkungen für den Marktbesuch (also kein „3-G“ oder „2-G“). Lediglich wenn die Alarmstufe eintreten sollte kann der Markt aufgrund der dann bestehenden „3-G“-Regelung nicht stattfinden. Dieses dann geltende Verbot resultiert daraus, dass die Zugänge zum Markt in Langensteinbach so vielfältig sind, dass ein Überwachen und Kontrollieren der Besucher schlichtweg unmöglich ist.

Archivbild Gemeinde Karlsbad

Vorsicht statt Nachsicht
Maskenpflicht und Einbahnverkehr für Marktbesucher / Hygienekonzept für den Kirchweihmarkt

Die Marktstände werden bei diesem Kirchweihmarkt nur einseitig aufgebaut. Dadurch reduziert sich die Anzahl der Marktbeschicker auf die Hälfte der sonst üblichen Stände. Mit dieser Reduzierung bei den Marktständen werden die Marktbesucher mehr Platz bekommen. Ziel ist, dadurch die erforderlichen Abstände möglichst einhalten zu können. Ebenso dürfen sich die Marktbesucher nur im Einbahnverkehr durch den Markt bewegen. Die „Gehrichtung“ ist IN RICHTUNG SÜDEN (also von der Kirche kommend in Richtung Freibad). Wenn die Marktbesucher wieder zurück möchten, bleibt in der Gegenrichtung nur der Gehweg entlang der Hauptstraße. Nur so können die Marktbesucher gegebenenfalls an der gewünschten Stelle dann wieder in den Markt eintreten und diesen in Richtung SÜDEN begehen. Auch diese Maßnahme dient der besseren Einhaltung notwendiger Abstände unter den Besuchern.

Da ausreichende Abstände trotz der getroffenen Maßnahmen wohl nicht überall vorhanden sein werden, besteht eine Maskenpflicht für die Marktbesucher und auch für die Marktbeschicker. Natürlich gelten die in der CoronaVO getroffenen Ausnahmen von der Maskenpflicht auch beim Kirchweihmarkt entsprechend. Desinfektionsmittel steht den Besucher/innen an den Marktständen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.

Uns ist durchaus bewusst, dass die getroffenen Regelungen in Bezug auf Maskenpflicht und Einbahnverkehr über die Mindestvorgaben der CoronaVO hinaus gehen. Allerdings hat für die Gemeinde die Sicherheit aller Personen auf dem Markt absolute Priorität und wir orientieren uns dabei auch an den zwischen dem Land und den Schaustellerverbänden getroffenen Absprachen in Bezug auf Weihnachtsmärkte.

Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir zur Kontrolle und Durchsetzung der Einbahnregelung und der Maskenpflicht einen Sicherheitsdienst einsetzen werden. Die Anweisungen des Sicherheitspersonals sind zu beachten.

Bewirtung beim Kirchweihmarkt nur eingeschränkt möglich / Kleiner Vergnügungspark beim Rathaus mit Kinderkarussell

Ein kleiner Vergnügungspark im Bereich des Rathauses ist vorgesehen. Dieser ist dann möglich, wenn in Baden-Württemberg bis zum Markttag keine Warn- oder Alarmstufe ausgerufen wird. Anders wie bei den Marktständen ist der Betrieb eines Vergnügungsparks schon bei der Warnstufe nur noch mit einer Zutrittskontrolle und nach der „3-G“ Regel zulässig, was sich im Bereich des offenen Rathausplatzes nicht umsetzen lässt. In diesem Falle müsste der Vergnügungspark entfallen.

Für die beim Markt vertretenen Gastronomie- und Imbissbetriebe kann das Angebot „To-Go“ ohne weitere Einschränkungen und Vorgaben erfolgen. Bei einer Bewirtung von Gästen ist allerdings eine Kontaktdatenerfassung erforderlich. Daher werden die sonst „traditionell“ auf dem Markt vertretene Akteure Musikverein und Sportverein nicht teilnehmen, da der logistische Aufwand hierfür nur schwer umsetzbar ist. Der Imbissstand in der Hirtenstraße am Stichweg zur Hauptstraße bietet seine Speisen „To-Go“ an. Direkt am Rathaus wird der ebenfalls schon seit Jahren anwesende Imbissbetrieb Speisen und Getränke „To-Go“ anbieten. Zusätzlich wird auf dem Parkplatz südlich des Rathauses ein abgegrenzter Bewirtungsbereich eingerichtet, für welchen dann eine Kontaktdatenerfassung erfolgt.

Artikelvielfalt trotz Reduzierung der Marktstände gewährleistet

Das Augenmerk der Verwaltung lag bei diesem Markt darin, den reduzierten Platz so zu vergeben, dass trotz der nur hälftigen Marktbeschicker ein ausgewogenes Warenangebot vorhanden ist. Falls Sie Ihren „traditionellen“ Marktstand nicht finden, wird sicherlich ein anderer Marktstand mit dem gleichen Sortiment auf dem Markt vertreten sein. Es war aufgrund der zahlenmäßigen Einschränkung leider nicht möglich, mehrere verschiedene Anbieter gleichartiger Produkte zuzulassen, um die Vielfalt trotzdem zu gewährleisten.

Hygienekonzept für den Kirchweihmarkt

Nach der Corona-Verordnung des Landes hat der Veranstalter ein Hygienekonzept zu erstellen, das Allen bekannt zu geben ist. Daher ist das Hygienekonzept für die Karlsbader Bürgerinnen und Bürger im Mitteilungsblatt abgedruckt, wird den teilnehmenden Marktbeschickern zugesandt und wird für die übrigen Besucherinnen und Besucher durch Aushang beim Markt bekannt gegeben.

>> zum Hygienekonzept für den Kirchweihmarkt

Wir bitten um Beachtung der Regularien.