Karlsbader Mitteilungsblatt

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Neue Grundlagen für die Jagd in Waldgebieten

26.10.2021 – 30.11.2021

Bestehende Satzungen der drei Karlsbader Jagdgenossenschaften müssen grundlegend überarbeitet werden – Versammlungen geplant – neue Jagdverpachtung 2022

In seiner Septembersitzung gab der Gemeinderat grünes Licht für eine vorgesehene neue Struktur der Jagdverwaltung in Karlsbad. Aufgrund des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) müssen die bestehenden Satzungen der drei Karlsbader Jagdgenossenschaften grundlegend überarbeitet werden.BürgermeisterJens Timm erläuterte, dass man beim Regierungspräsidium zu erreichen versuche, dass nur eine Jagdgenossenschaft gegründet werden müsse. Er rechne nicht damit, dass die Behörde dem zustimme. Daher habe man sich entschlossen, den in der Vorlage vorgeschlagenen Weg mit drei Jagdgenossenschaften zu beschreiten

Der Gemeinderat beschloss, dass für die Jagdgenossenschaften „Ittersbach“, „Spielberg“ und „Langensteinbach/Auerbach/Mutschelbach“ im November Sitzungen einberufen werden. Bürgermeister Jens Timm erhielt das Plazet, die Tagesordnungspunkte für die drei Versammlungen aufzustellen und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Karlsbad zu veröffentlichen. Er soll als Versammlungsleiter die Jagdgenossenschaftsversammlungen führen. Petra Goldschmidt ist als Rechnungsprüferin und Hans-Georg Becker als Schriftführer vorgesehen. Ferner beschloss der Gemeinderat, einen Satzungsentwurf für die Jagdgenossenschaften. Zudem ist geplant, dass dem Bürgermeister – wie bisher -  dauerhaft Aufgaben aus der Satzung übertragen werden.

Wie geht es weiter?

Nach Ablauf der drei Jagdgenossenschaftsversammlungen soll dem Gemeinderat im November die aktuelle Karte mit den Jagdrechtsverhältnissen auf dem Gebiet der Gemeinde Karlsbad präsentiert werden. Grundlage hierfür ist ein neues Jagdkataster  welches bereits vorliegt. Es geht dann darum, zu diskutieren, wie die  zukünftigen Jagdpachtverträge zu gestalten sind. Im Anschluss daran wird die Jägerschaft über das Mitteilungsblatt der Gemeinde zur Abgabe von Bewerbungen der neu zu vergebenden Jagdpachten aufgefordert. Vor Ablauf der bestehenden Jagdpachtverträge Ende März 2022 soll der Gemeinderat über die Vergabe entscheiden.

Welche Aufgaben haben die Jagdgenossenschaften eigentlich?

Die Jagdgenossenschaft hat u.a. die Aufgabe, das Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten und zu nutzen Es sollen auf den Zielen des JWMG  angepasste Abschusspläne und Zielvereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagdrevier erstellt werden. Zu den Aufgaben gehört auch, für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden Wildschadens zu sorgen, die Art und Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes zu klären sowie den Reinertrag der Jagdnutzung zu verteilen. Organe der Jagdgenossenschaft sind: Die Versammlung der Jagdgenossen und der Jagdvorstand.  

Gesetzliche Grundlage - Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)

Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) von Baden-Württemberg ist die Grundlage für die Arbeit der Jagdgenossenschaften.

Ziele des Gesetzes sind u.a.:

Die Jagd als naturnahe und nachhaltige Nutzungsform des Grundeigentums und als Kulturgut soll erhalten und weiterentwickelt werden. Dabei werden die öffentlichen und privaten Belange, insbesondere der Belange des Tier- und Naturschutzes und der Tiergesundheit berücksichtigt.

Gesunde und stabile heimische Wildtierpopulationen sollen ebenfalls erhalten und entwickelt werden. Zu berücksichtigende Faktoren sind hierbei gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Belange und der Klimawandel. Diese Ziele sollen in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und den landeskulturellen Verhältnisse umgesetzt werden.  

Auch im Bestand bedrohte Wildtierarten sollen geschützt, ihre Populationen gestärkt und ihre Lebensräume zu erhalten werden. Eine ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung soll nicht durch Wildtiere beeinträchtigt werden.

Abstimmung in der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW auf Bürgermeister delegiert

Der Gemeinderat übertrug dem Bürgermeister die Abstimmung in der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG (Projekt EnBW vernetzt). Dies erfolgt unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss vor der entscheidenden Sitzung ins Gremienportal des Gemeinderates eingestellt wird. Die Bedingung wurde auf Wunsch des Gemeinderates noch zusätzlich in den Beschluss eingebaut. 

Hintergrundinformationen

Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit der Vorlage findet man im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad unter folgendem Link:

https://session.karlsbad.de/sessionnet_bi/si0057.asp?__ksinr=2581

Der Gemeinderat beschloss neue Grundlagen für die Jagd in den Karlsbader Waldgebieten. Foto: Archiv Gemeinde Karlsbad