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FAQ zu Tarif-Reform beim Karlsruher Verkehrsverbund

07.12.2021 – 28.02.2022

Zum großen Fahrplanwechsel gibt es auch beim Fahrschein-Vertrieb des Karlsruher Ver-kehrsverbundes (KVV) zahlreiche Änderungen, unter anderem werden ab dem 12. Dezem-ber nur noch entwertete Fahrscheine zum sofortigen Fahrtantritt herausgeben – dies ist bei vielen Mobilitätsanbietern im Nah- und Fernverkehr deutschlandweit bereits seit vielen Jahren gängige Praxis und wir nun im Sinne einer einheitlichen Regelung auch im KVV-Verbundgebiet vollumfänglich ungesetzt. Diese Reform, die auch vom KVV-Aufsichtsrat mitgetragen wird, hat bei einigen Teilen der Bevölkerung Kritik hervorgerufen, ebenso die Abschaffung der 4er-Karten im August 2021, da die Nachfrage nach diesem Tarifprodukt in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen war.
Um die Bürger*innen und Kunden bei dieser Tarif-Reform weiterhin bestmöglich und transparent zu informieren, hat der KVV die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Thema und die dazugehörigen Antworten in einer Liste (FAQ) zusammengestellt.

Wird der Verkauf von Papierfahrkarten eingestellt?

Nein, Papierfahrscheine wird es weiterhin an allen stationären und mobilen Fahrkartenautomaten, Fahrscheindruckern in den Bussen, Kundenzentren und Vorverkaufsstellen geben.

Warum wurde die 4er-Karte im Sommer abgeschafft?

Die 4er-Karte war über viele Jahre ein zeitgemäßes Produkt für die KVV-Kunden. In den letz-ten Jahren ist die Nachfrage nach diesem Ticket kontinuierlich zurückgegangen. Zuletzt wurden die 4er-Karte gerade einmal für 1,4 Prozent aller Fahrten im KVV genutzt.

Welche Möglichkeiten zum Kauf von Fahrkarten gibt es ab dem 12.Dezember 2021?

Analoger Vertrieb:
stationäre Fahrkartenautomaten
mobile Fahrkartenautomaten in den Trams der VBK und den Linien S1/S11 und S2
Verkauf beim Busfahrer in allen Bussen
KVV-Kundenzentren
private Verkaufsstellen im Verbundgebiet

Digitaler Vertrieb:
KVV-Web-Shop
KVV-App regiomove
DB Navigator

Gibt es in den Kundenzentren und Vorverkaufsstellen noch Einzelfahrkarten?

Ja, es werden weiterhin Einzelfahrkarten, allerdings zum sofortigen Fahrtantritt, verkauft.

Warum werden überhaupt nur noch bereits entwertete Fahrkarten verkauft?

Bei vielen Mobilitätsanbietern im Nah- und Fernverkehr sowie in Großteilen des KVV ist bereits schon länger gängige Praxis und wird nun vollständig im gesamten Verbundgebiet umgesetzt. Damit schafft der KVV für seine Fahrgäste eine einheitliche, transparente und somit kundenfreundliche Regelung für das gesamte Verbundgebiet. Die Fahrgäste müssen ihr Ticket nicht nochmal extra in einer Bahn oder in einem Bus entwerten, damit sie mit einem gültigen Fahrschein unterwegs sind. Das hat in der Vergangenheit auch zu einigen Diskussionen mit unseren Fahrausweisprüfern geführt, wenn ein Fahrgast mal aus Versehen vergessen hatte zu stempeln.

Wann kaufe ich idealerweise meine Einzelfahrkarte und wann meine Tageskarte?

Die Einzelfahrkarte ist direkt vor Fahrtantritt am stationären Automaten an der Haltestellen, am mobilen Automaten in der Bahn oder beim Busfahrer zu kaufen. Alternativ kann die Einzelfahrkarte auch über die verschiedenen digitalen Vertriebskanäle wie bspw. regiomove einfach und unkompliziert gekauft werden.
Tageskarten können an allen stationären Fahrkartenautomaten, im KVV-Web-Shop und in den Kundenzentren und Vorverkaufsstellen mit einem vorgewählten Geltungstag im Vorver-kauf gekauft werden. In den Bahnen und Bussen können Tageskarten zum sofortigen Fahrtantritt gekauft werden.

Kann ich nach dem 12.Dezember noch meine vorhandenen unentwerteten Fahrkarten nutzen?

Ja, es gibt für alle vor dem 12.12.2021 gekauften Fahrkarten eine sechsmonatige Aufbrauchfrist, das heißt alle Fahrkarten können bis zum 30.06.2022 verwendet werden. Nicht entwertete Tickets können noch bis zum 31.12.2022 in den KVV-Kundenzentren umgetauscht werden.

Gibt es nach dem 12.12.2021 noch Entwerter in den Bahnen und Bussen?

Ja, es wird bis zum 30.06.2022 noch Entwerter geben, um die noch gültigen Fahrkarten innerhalb der Aufbrauchfrist nutzen zu können.

Gibt es noch Fahrscheinautomaten in den Bahnen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe und der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft?

In den Trambahnen der VBK (inklusive der Linien S2 und S1/11) wird es weiterhin mobile Fahrscheinautomaten geben, da nicht alle VBK-Haltestellen mit stationären Fahrscheinau-tomaten ausgestattet sind.
In den AVG-Stadtbahnen der Linien S31, S32, S34, S4, S41, S42, S5, S51, S52, S6, S7, S71, S8 und S81 gibt es hingegen keine mobilen Automaten mehr in den Fahrzeugen, da mittlerweile alle Haltestellen im Eisenbahnbereich und entlang der Fahrtrouten im Stadtgebiet mit stationären Automaten ausgestattet sind.

Was passiert, wenn ein Fahrkartenautomat defekt ist oder kein Wechselgeld mehr hat?

Wie bisher auch, löst der Kunde bei Um- oder Ausstieg eine für seine Relation gültige Fahrkarte an einem funktionierenden Automaten. Sollte er während der Fahrt ohne Fahrkarte vom Prüfpersonal kontrolliert werden, verweist der Fahrgast auf das defekte Gerät. Nach Überprüfung der Angaben durch die Fachabteilung wird dann selbstverständliche kein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.

Was passiert, wenn der Busfahrer keinen Fahrschein verkaufen kann?

Wie bisher auch, wird der Fahrgast vom Busfahrer mitgenommen und gebeten, bei Um- oder Ausstieg eine für seine Relation gültige Fahrkarte an einem funktionierenden Automaten zu kaufen. Sollte er während der Fahrt ohne Fahrkarte vom Prüfpersonal kontrolliert werden, verweist der Fahrgast auf den Busfahrer.

Welche Möglichkeiten haben Fahrgäste, insbesondere Kinder und Senioren, die nur bedarfsweise den ÖPNV nutzen und bisher 4er- oder zu entwertende Fahrkarten genutzt haben?

Neben den sehr günstigen Senioren- und Ausbildungstarifen (Karte ab 65, Ausbildungs-Monatskarten und ScoolCard) steht für den Gelegenheitsverkehr immer der Fahrkartenkauf über den stationären Automaten an der Haltestelle oder der Verkauf beim Busfahrer zur Verfügung. Empfohlen wird hier bei Hin- und Rückfahrt die im Rahmen der Abschaffung der 4er-Karte eingeführte preisreduzierte Tageskarte (der Preis einer Tageskarte entspricht nur noch dem Preis von zwei Einzelfahrkarten)bzw. Tageskarte Kind, sodass ein weiterer Kaufvorgang entfällt.

Können auch Kinder einen Fahrschein mit der regiomove-App kaufen?

Ja. Digital kann die App regiomove auch von Kindern, die ein Smartphone besitzen, genutzt werden, nachdem eine auf den volljährigen Erziehungsberechtigten bezogene Zahlungsart hinterlegt wurde.

Wie gehe ich mit nicht genutzten Fahrkarten um?

In der Regel erfolgt der Kauf von Fahrkarten des Bartarifs anlassbezogen zeitnah vor der Fahrt. Insofern ist das Risiko, eine sofort gültige Einzelfahrkarte zu kaufen und diese dann nicht zu nutzen, relativ gering. Beim Kauf einer vordatierten Tageskarte kann diese selbst-verständlich vor dem Geltungstag zurückgegeben werden. Nach dem Geltungstag können die Karten auf Antrag ebenfalls zur Erstattung eingereicht werden.

Werden bei der „KVV.homezone“, der regiomove-App oder dem On-Demand-Service „MyShuttle“ Senioren von diesen Angeboten ausgeschlossen?

Viele besitzen doch gar kein Smartphone, oder? Innovative Tarifprodukte wie die „KVV.homezone“ oder die vernetzte Mobilitätsangebote bei regiomove sind nur digital darstellbar. Aber die Zahl der Senioren, die ein Smartphone besitzen und im Alltag nutzen, wächst von Jahr zu Jahr. In der Altersgruppe 60-69 Jahre sind es bereits über 82 Prozent, in der Altersgruppe 70+ mehr als 52 Prozent, Tendenz steigend (Quelle: statista.com). Der KVV bietet zudem regelmäßig Schulungen an, um Fahrgästen allen Alters beim Umstieg auf neue digitale Angebote zu helfen.