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Redaktionelle Berichte | 10.01.2022 – 31.01.2022

Rathausbesuche nur mit Termin und unter der sog. "3-G-Regelung" zulässig

Mit Änderung der CoronaVO zum 27.12.2021 wurde für Rathausbesuche ab 01.01.2022 die sog. "3-G-Regelung" verbindlich vorgeschrieben. Wenn Sie also einen Besuch im Rathaus planen, müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Zum Termin müssen Sie dann den entsprechenden Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) mitbringen. Für weitere Details bezüglich zugelassener Tests verweisen wir auf die CoronaVO des Landes. Tests vor Ort werden NICHT durchgeführt.

Bitte beachten Sie auch, dass in Innenräumen (also auch in den Rathäusern) für Besucher die Pflicht zum Tragen eines Atemschutzes (FFP-2 oder vergleichbar) besteht, den Sie mitbringen müssen. Ferner gilt die Abstandpflicht in geschlossenen Räumen.

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