Karlsbader Mitteilungsblatt

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Informationen zu möglichen Vorsorge-Maßnahme gegen Starkregen

18.01.2022 – 24.02.2022

Bürgermeister Jens Timm gibt in Dezembersitzung des Gemeinderates ersten Überblick – Fachbüro Wald+Corbe kommt jetzt zuerst in die drei am stärksten betroffenen Ortsteile

In der Dezembersitzung des Gemeinderates informierte Bürgermeister Jens Timm zum Thema Maßnahmen gegen Starkregen. Er betonte, dass im Moment nur ein grober Überblick möglich sei. Die Verwaltung arbeite mit  Hochdruck an dem Thema „Starkregen“ und den daraus resultierenden Maßnahmen zur Verbesserung der Situation.  Das beauftragte Fachbüro Wald+Corbe stellt im Januar und Februar 2022 die einzelnen möglichen Maßnahmen in einer Bürgerinformation vor. Dazu finden Termine in den Ortsteilen Langensteinbach, Auerbach und Mutschelbach statt. Hier laufen auch  die entsprechenden Förder- und Untersuchungsanträge. Die Ortsteile Ittersbach und Spielberg werden danach auf die Auswirkungen von Starkregen untersucht.

Ortsnahe Maisfelder soll es in der jetzigen Form nicht mehr geben. Man ziele auf andere Fruchtfolgen bzw. eine andere Bodenbearbeitung ab. Möglicherweise gebe es auch hier Förderprogramme. Die Vorgehensweise hat sich aus einem Gespräch mit dem Landwirtschaftsamt ergeben. Er werde die Landwirte jetzt einladen und die Problemstellung und Lösungsmöglichkeiten besprechen. Bei gemeindeeigenen Pachtflächen werden entsprechende Vorschriften und Vorgaben in die neuen Verträge aufgenommen. Damit soll ein Schutz der Wohnbebauung vor Starkregen  erreicht werden.   

Die umgesetzten Sofortmaßnahmen (Dammsetzungen durch BigPacks) bleiben so lange bestehen, bis die anderen Schutzmaßnahmen genehmigt seien. Man überlege beispielsweise, ein bis zwei Rückhaltebecken im Bereich oberhalb der Fliederstraße umzusetzen, wenn aus den Untersuchungen des Fachbüros nachgewiesen wird, dass dies eine Verbesserung im Starkregenfall nach sich zieht. Hier müssten aber wasserrechtliche Verfahren und entsprechende Genehmigungen eingeholt und Fachgutachten erstellt werden. Bei allen Maßnahmen sind auch die bisher durch Starkregen nicht betroffenen Wohnbebauungen zu berücksichtigen, da dort keine Verschlechterung eintreten darf.

Im Bereich vom westlichen Ortseingang Langensteinbach müsse bereits bei der Goethestraße das Wasser abgefangen werden. Es soll versucht werden, dieses vom Ort abzuhalten. Auch bei dieser Lösung dürfen weitere Anwohner nicht geschädigt werden.

In Auerbach seien die Bereiche Zehnstraße und Danziger Straße im Blick. Man prüfe, in Teilbereichen Gräben anzulegen. Auch das problematische Thema Maisfeder rücke in den Gesprächen mit den Landwirten in den Blickpunkt. Für die Anlegung und Führung von Wasser in Gräben sind die entsprechenden wasserrechtlichen Verfahren durchzuführen. Unabhängig davon werden die Mitarbeiter der Gemeinde Karlsbad die vorhandenen Gräben einer noch stärkeren Kontrolle unterziehen und wie, zum Beispiel in Auerbach am Finkenweg aber auch in anderen Ortsteilen, schon umgesetzt wiederherstellen und verbessern.

Starkregenereignis in Karlsbad-Auerbach

In Mutschelbach gebe es zwei problematische Bereiche. Die Kanalsituation in der Wiesenstraße bei der Autobahn werde untersucht. Hierzu wurden Gespräche mit der Autobahn GmbH geführt und ebenfalls Ingenieurbüros zu Rate gezogen. Daneben sei die Klamm und die Gemarkungsfläche hinter dem Friedhof im Blick um hier noch weitere Verbesserungen durch entsprechende Rückhaltungen zu erreichen.

In allen Ortsteilen laufen Untersuchungen und überall müssten die notwendigen Verfahren durchlaufen werden.

Fragen der Zuhörer

Herr Bossert – Fliederstraße – sagte, dass die Anwohnerinnen und Anwohner Gespräche an den einzelnen Stellen wünschten. Es sei ein komplexes Thema und die Betroffenen hätten viel Geld für Maßnahmen in die Hände genommen. Man hoffe auf baldige Maßnahmen.

Bürgermeister Jens Timm antwortete, dass er die Wünsche mitnehme. Man habe den Riesenvorteil, dass ein Mitarbeiter des beauftragten Fachbüros Wald+Corbe vor Ort wohne. Das Wissen der unmittelbar Betroffenen ist hierbei selbstverständlich zu berücksichtigen. Er sei froh, dass unabhängig von den schrecklichen Sachschäden wenigstens keine Personenschäden verursacht worden sind und wie in anderen Starkregengebieten auch niemand zu Tode gekommen ist.

Ein weiterer Bürger meinte, dass das Thema brisant sei. Man höre nichts mehr dazu. Alle Betroffenen hätten sehr viel investiert. Timm antwortete, dass als Sofortmaßnahme ein Schutzdamm erstellt worden sei. Das Büro sei vor Ort gewesen und die Verfahrenswege und Überlegungen sowie Berechnungen bräuchten Zeit. Andere Bürger/innen dürften durch  Maßnahmen, die bei den Betroffenen zu Verbesserungen führen, nicht geschädigt werden. Insoweit kommt der Einschaltung des Fachbüros eine wichtige Aufgabe zu. Alle Maßnahmen müssen mit den übergeordneten Behörden durch entsprechende Verfahren genehmigt werden. Dies dient sowohl dem Schutz der Betroffenen, dass die Maßnahmen auch helfen und den anderen Bürger/innen, dass es keine Verschlechterungen gibt.

Eine Bürgerin erkundigte sich nach dem konkreten Terminplan. Die Gemeinde wolle – so erläuterte Timm - die Maßnahmen im Januar / Februar durch das Ingenieurbüro vorstellen lassen. Dann wisse man erst, was man davon konkret umsetzen kann um die Situation in den Griff zu bekommen. Erst danach kann man einen Zeitplan erstellen und konkreter planen und auch die zeitlichen Abläufe angeben.

Teil der Sofortmaßnahmen. Fotos: Gemeinde Karlsbad

Termine der Infoveranstaltungen

26. Januar 2022 in der Schelmenbuschhalle, 18:00 Uhr

15. Februar 2022 in der Talblickhalle in Auerbach, 18:00 Uhr

24. Februar 2022 im evangelischen Gemeindehaus in Mutschelbach, 18:00 Uhr

Entsprechend der aktuell gültigen CoronaVo findet bei allen Informationsveranstaltungen zum Thema Starkregen die „3-G-Regelung“ Anwendung.

Bitte bringen Sie  den entsprechenden „digitalen“ Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) mit und planen mehr Zeit aufgrund der Zugangskontrollen ein.

Beachten Sie bitte auch, dass die Pflicht zum Tragen eines Atemschutzes (FFP-2 Maske) besteht. Ferner gilt die Abstandspflicht in geschlossenen Räumen, wodurch es zu Einschränkungen bei der Besucherzahl kommen kann.