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Fragen und Antworten zum 9-Euro-Ticket für KVV-Fahrgäste

17.05.2022 – 30.06.2022

Angesichts stark steigender Energiepreise hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket für Bürger*innen auf den Weg gebracht. Dies beinhaltet mit dem 9-Euro-Ticket auch ein beson-ders attraktives Angebot für die bundesweite Nutzung sämtlicher Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs und des Regionalverkehrs.
Der Preis von nur 9 Euro pro Ticket bezieht sich jeweils auf einen Kalendermonat. Das be-sondere Angebot gilt im Juni, im Juli und im August. Wer also für jeden dieser drei Monate ein 9-Euro-Ticket erwirbt, kann für nur 27 Euro bundesweit den Nahverkehr nutzen. Über folgende FAQ-Liste informiert der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) seine Kundinnen und Kunden gerne ausführlich über die wichtigsten Fragen zum Thema 9-Euro-Ticket. Diese Übersicht wird fortlaufend aktualisiert und unter www.kvv.de veröffentlicht.
Wann gilt das 9-Euro-Ticket und wieviel kostet es?
Das 9-Euro-Ticket gibt es bundeseinheitlich vom 1. Juni bis zum 31. August 2022. Es gilt mo-natsscharf für die Monate Juni, Juli, August. Gleitende Zeiträume sind nicht vorgesehen. Der Einstieg bzw. Kauf ist in diesem Zeitraum jederzeit möglich. Beispiel: Wer sich am 8. Juni ein 9-Euro-Ticket kauft, kann damit den restlichen Juni über fahren. Am 1. Juli muss bei Bedarf ein neues Ticket gekauft werden. Die Karte kostet 9 Euro pro Kalendermonat – also 9 Euro für Juni, 9 Euro für Juli und 9 Euro für August.
Wo gilt das 9-Euro-Ticket?
Das 9-Euro-Ticket gilt für den Nahverkehr in ganz Deutschland. Zum Nahverkehr zählen Stadtbahnen, Straßenbahnen, Regionalzüge (RB, RE, IRE) und Busse. Der Fernverkehr (beispielsweise ICE, IC/EC) kann mit dem 9-Euro-Ticket nicht genutzt werden. Im KVV können mit dem 9-Euro-Ticket auch der On-Demand-Service „KVV.MyShuttle“ sowie Anruflinientaxis (ALT) und Anrufsammeltaxis (AST) genutzt werden. Etwaige Komfortzuschläge (Fahrt bis zur Haustür auf Fahrgastwunsch) sind nicht vom 9-Euro-Ticket abgedeckt und sind wie gewohnt zusätzlich zu bezahlen.
Was gilt für KVV-Abonnent*innen?
Abonnent*innen profitieren natürlich ebenso vom 9-Euro-Ticket wie alle anderen Kunden. Sie zahlen maximal 9 Euro pro Monat im Juni, Juli und August. Für alle Abonnent*innen gilt: Sie behalten ihren bestehenden Vertrag und die jeweilige Abokarte gilt dann automatisch im Aktionszeitraum deutschlandweit als 9-Euro-Ticket. Es muss kein extra 9-Euro-Ticket gekauft werden. Abo-Plus-Kund*innen zahlen ebenfalls nur 9 Euro pro Monat. Bwtarif-Abonnent*innen zahlen ebenfalls nur 9 Euro pro Monat. Abonnent*innen mit Kontoabbuchung müssen nichts tun. Der KVV regelt die Anpassung des Abopreises. Der Abopreis für die Monate Juni, Juli und August wird automatisch auf jeweils 9 Euro reduziert. Es werden also nur 9 Euro für Juni, 9 Euro für Juli und 9 Euro für August vom Konto abgebucht.
Kunden, die über das Abosystem automatisch berücksichtigt werden, sind folgende Produkte:
- Jahreskarte (2 Waben – Netz) Abo
- AboFix (2 Waben – Netz) Abo
- KombiCard (Netz) Abo
- KombiCard (Netz Partnerkarte) Abo
- Karte ab 65 (Netz) Abo
- Firmenkarte (2 Waben – Netz) Abo
- Firmenkarte online (2 Waben – Netz) Abo
- JobTicket BW (2 Waben – Netz) Abo
- ScoolCard (Netz) Abo
- AboPlus KVV/VRN (alle Kombinationen) Abo
Abonnent*innen, die ihr Ticket bar bezahlt haben, bekommen eine Rückerstattung des bereits bezahlten Preises für die Monate Juni, Juli und August bis auf jeweils einen Restbetrag von 9 Euro. Der KVV überweist über die Stadt Karlsruhe das Geld für alle drei Monate in Summe auf ein Konto. Dazu müssen die Barzahler*innen einmalig einen Antrag stellen. Die entsprechenden Anträge können bis zum 15. September gestellt werden. Diesen Antrag gibt es ab dem 23. Mai entweder in den KVV-Kundenzentren in Karlsruhe, Ettlingen, Bruchsal, Rastatt und Baden-Baden https://www.kvv.de/service/kundenzentren.html oder digital auf www.kvv.de
Tipp: Gerade zu Beginn des Vorverkaufs wird es in den Kundenzentren sehr voll werden. Der Antrag muss nicht vor dem Angebotsstart gestellt werden. Er kann auch bis 15. September 2022 eingereicht werden!
Kunden, die folgende Produkte erworben haben, müssen einen Antrag stellen:
- KombiCard (Netz) Bar
- Karte ab 65 (Netz) Bar
- ScoolCard (Netz) Bar
- Studikarte Bar (Netz) Bar Erstattung durch persönliche Vorsprache im KVV-Kundenzentrum (Durlacher Allee)
- Studikarte Web-Shop KVV (Netz) Bar
- Studikarte Web-Shop Deutsche Bahn (Netz) Bar
- Anschluss-Studikarte (Netz) Bar
- Jahreskarte (2 Waben – Netz) Bar
- MONA (Stadtgebiet Bruchsal) Bar
- RSK Rastatt (Stadtgebiet Rastatt) Bar
Studikartenbesitzer*innen müssen auch selbstständig tätig werden. Für Studikarten, die bar gekauft wurden, liegen dem KVV keine Kontodaten der Nutzer*innen vor. Studikartenbesitzer*innen müssen mit ihrer Fahrkarte in das KVV-Kundenzentrum in Karlsru-he (Durlacher Allee) kommen https://www.kvv.de/service/kundenzentren.html und erhalten dort eine anteilige Rückzahlung von 19,15 Euro pro Monat ihres bereits bezahlten Ticketprei-ses für die Monate Juni, Juli und August bis auf einen Rest von 3 mal 9 = 27 Euro in bar und bekommen dort die 9-Euro-Tickets ausgehändigt.
Studikartenbesitzer*innen, die ihr Ticket online im KVV-Webshop oder im Webshop der Deutschen Bahn gekauft haben, müssen auch den Antrag zur Rückerstattung des bereits gezahlten Geldes online stellen. Das ist ab dem 23. Mai über www.kvv.de möglich. Anträge können bis 15. September gestellt werden. Der Betrag wird den Antragssteller*innen innerhalb der nächsten zehn Wochen auf das angegebene Konto überwiesen.
Die vorab gekauften 9-Euro-Tickets müssen im Online-Formular als Bilddatei, Scan o.ä. hochgeladen werden. Nur dann ist eine Erstattung möglich.
Für die ScoolCard gilt bei Abbuchung über das Konto: Der KVV bucht für die Monate Juni, Juli und August nur jeweils 9 Euro vom Konto ab. Einige ScoolCard-Inhaber*innen profitieren von Freimonaten im Sommer. Diese sind gesichert und werden für die jungen Fahrgäste berücksichtigt.
Ab wann kann man das 9-Euro-Ticket kaufen?
Das Ticket gibt es voraussichtlich am 22. Mai online sowie an den stationären Automaten an den Haltestellen und ab dem 23. Mai im personenbedienten Verkauf des KVV zu kaufen – und zwar für alle drei Monate im Voraus. Voraussetzung dafür sind ausstehende politische Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat. Beide Kammern werden Mitte Mai über den Gesetzesentwurf abstimmen.
Wo kann man das 9-Euro-Ticket kaufen?
Der KVV wird das Ticket über die KVV-Kundenzentren (https://www.kvv.de/service/kundenzentren.html) und alle KVV-Verkaufsstellen mit digitalem Verkaufsgerät (https://www.kvv.de/fahrkarten/verkauf/vor-ort/sonstige-verkaufsstellen.html) anbieten. Außerdem kann das 9-Euro-Ticket an den stationären Fahrkartenautomaten der Haltestellen (unter dem Menüpunkt Tageskarten/Monatskarten) gekauft werden. Online gibt es das Ticket über den Webshop des KVV (www.kvv-shop.de) und der Deutschen Bahn. Außerdem kann das Ticket ab dem 1. Juni über die KVV.regiomove-App (unter dem Menü-punkt „Buchen“) gekauft werden. In den Bussen im Regionalverkehr wird das 9-Euro-Ticket ebenfalls verkauft. Eine genaue Übersicht, welche Busunternehmen im Verbundgebiet das Ticket im Fahrzeug anbieten, gibt es in Kürze auf der KVV-Homepage bzw. in einer aktualisierten FAQ-Liste.
Tipp: Das Ticket kann an Fahrscheinautomaten an den Haltestellen (ab 22. Mai) und in Kundenzentren (ab 23. Mai) schon eine Woche vor dem Angebotsstart am 1. Juni gekauft werden und das bereits für alle drei Monate Juni, Juli und August. Fahrgäste werden gebeten, das Ticket rechtzeitig zu erwerben, wenn es am jeweiligen Wohnort keinen Fahrkartenautomaten oder eine Verkaufsstelle gibt.
Kann man das Ticket auch bei der Deutschen Bahn oder in anderen Verbünden in Deutschland kaufen?
Ja. Das 9-Euro-Ticket kann auch an den Automaten der Deutschen Bahn, in den DB-Reisezentren und den Reisezentren der anderen Eisenbahnunternehmen erworben werden. Es ist auch möglich, ein 9-Euro-Ticket in anderen deutschen Städten außerhalb des KVV-Gebiets zu kaufen. Da es sich um ein bundesweit gültiges Ticket handelt, spielt der Ort, an dem es gekauft wird, keine Rolle. Es kann den gesamten Kalendermonat über bundesweit im Nahverkehr genutzt werden.
Was gilt für Kinder?
Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos. Kinder ab 6 Jahren zahlen wie alle Nutzer*innen des 9-Euro-Tickets 9 Euro pro Kalendermonat für den Nahverkehr in ganz Deutschland. Es gibt bei diesem Sonderangebot kein extra Kinderticket. Kinder, die eine ScoolCard besitzen, brauchen selbstverständlich kein extra 9-Euro-Ticket. Ihre ScoolCard wird automatisch zum bundesweit im Nahverkehr gültigen 9-Euro-Ticket.
Ist das 9-Euro-Ticket personenbezogen?
Ja, die Fahrkarte ist personenbezogen und wird auf den Namen einer Person ausgestellt. Beim Kauf am Fahrkartenautomaten muss der Vor- und Zuname mit nicht löschbarem Stift eingetragen werden.
Was gilt für Mitnahmeregelungen?

Mitnahmereglungen gelten weiterhin nur für die auf der jeweiligen Abokarte gültigen Bereiche. Das ist bundesweit einheitlich so geregelt. Wird die Abokarte im Juni, Juli und August über das ursprünglich bezahlte Gebiet (bspw. 2 Waben) genutzt, dann gilt sie nur für den Karteninhaber bzw. die Karteninhaberin.
Was gilt für Hunde?
Für Hunde kann ebenfalls ein eigenes 9-Euro-Ticket gekauft werden. Dieses ist ebenfalls bundesweit im Nahverkehr gültig. Dabei sind die jeweiligen Bestimmungen für die Mitnahme von Hunden zu beachten. Gerne kann auf dem 9-Euro-Ticket der Name des Hundes vermerkt werden.
Kann ich mein Fahrrad jederzeit kostenlos mitnehmen?

Im KVV können mit Ausnahme des morgendlichen Berufsverkehrs (6-9 Uhr) Fahrräder in Bahnen werktags mit dem 9-Euro-Ticket kostenlos mitgenommen werden (in anderen Ver-kehrsverbünden können andere, abweichende Regelungen gelten). Für alle weiteren Rege-lungen zur Fahrradmitnahme im KVV siehe https://www.kvv.de/fahrkarten/allgemeine-informationen/fahrradmitnahme.html
Was gilt, wenn aus Versehen ein anderes Ticket gekauft wurde?
Es gibt rückwirkend keine Erstattung für bereits genutzte Tickets. Das ist bundesweit einheit-lich geregelt. Der Verwaltungsaufwand wäre zu groß. Beispiel: Ein Fahrgast kauft sich am 5. Juni eine City-Tageskarte für 5,80 Euro und fährt damit. Wenn er am 8. Juni ein 9-Euro-Monatsticket kauft, kann er das Geld für die bereits genutzte Tageskarte nicht zurückfordern. Vor Fahrtantritt können Tickets nach den geltenden Bestimmungen erstattet oder umgetauscht werden. Wird bei einem Umtausch ein 9-Euro-Ticket gekauft, entfällt die Erstattungsgebühr.
TIPP: Fahrgäste werden gebeten, sich frühzeitig zu überlegen, ob Sie mit dem 9-Euro-Ticket den ÖPNV kennenlernen wollen. Es handelt sich um ein sehr günstiges, bezuschusstes Ti-cket. Das 9-Euro-Ticket lohnt sich beispielsweise schon im Vergleich zu einer Tageskarte Regio (10,80 Euro).
Was passiert, wenn ich mein Papier-Ticket verliere?
Verlorengegangene 9-Euro-Tickets können weder erstattet noch neu ausgestellt werden.
Was passiert nach dem 31. August 2022?
Das 9-Euro-Ticket ist eine einmalige Sondermaßnahme, die vom Bund als Teil eines Entlastungspakets für die Bürger*innen beschlossen wurde und das durch den Bund finanziert wird. Nach Ablauf der Aktion gelten für Abonnent*innen ab dem 1. September die Preise für die jeweiligen Tarifprodukte.