Karlsbader Mitteilungsblatt

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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung - gemäß dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit Baden-Württemberg („GKZ-BW“)

20.06.2022 – 30.06.2022

zur Flussgebietsuntersuchung für den Bocksbach (FGU-Bocksbach) für das Einzugsgebiet des Bocksbachs bis zur Mündung in die Pfinz sowie die anlassbezogene Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarte-Gewässer (HWGK)

 

zwischen

 

der Gemeinde Karlsbad

vertreten durch Bürgermeister Jens Timm,

Hirtenstraße 14, 76307 Karlsbad

            (im Folgenden: Gemeinde Karlsbad)

 

und

 

der Gemeinde Pfinztal

vertreten durch Bürgermeisterin Nicola Bodner,

Hauptstraße 70, 76327 Pfinztal

(im Folgenden: Gemeinde Pfinztal)

 

 Präambel

In den Gemeinden Karlsbad und Pfinztal kam es im Juni und Juli 2021 zu mehreren Starkregenereignissen, welche teilweise zu massiven Überflutungen in bestimmten Bereichen einzelner Ortsteile (Langensteinbach, Mutschelbach, Auerbach, Kleinsteinbach) geführt haben. Ziel ist es, der zunehmenden Gefährdung durch Starkregenereignisse Rechnung zu tragen und den Schutz vor zu hohen Zuflüssen aus den Hangflächen bei Starkregen deutlich zu verbessern. Ferner soll eine Überlastung der Gewässer Bocksbach/Seitentäler durch wild abfließendes Wasser vermieden werden. Die Gemeinden Karlsbad und Pfinztal möchten somit auf die zunehmende Gefährdung durch Starkregenereignisse reagieren und planen die Beauftragung einer Flussgebietsuntersuchung für den Bocksbach (FGU-Bocksbach) für das Einzugsgebiet des Bocksbachs bis zur Mündung in die Pfinz sowie eine anlassbezogene Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarte-Gewässer (HWGK).

 

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

Die Gemeinde Karlsbad und die Gemeinde Pfinztal möchten im Rahmen eines Kooperationsprojektes eine Starkregenrisikomanagement-Untersuchung (SRRM) zu den Starkregenereignissen durchführen lassen. Hierzu soll eine Flussgebietsuntersuchung für den Bocksbach (FGU-Bocksbach) für das Einzugsgebiet des Bocksbachs bis zur Mündung in die Pfinz sowie eine anlassbezogene Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarte-Gewässer (HWGK) durchgeführt werden.

 

§ 2 Erfüllung der Aufgabe

Die Projektkoordinierung liegt bei der Gemeinde Karlsbad. Die Gemeinde Karlsbad wird für die Vertragsparteien den Förderantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw) für die Flussgebietsuntersuchung für den Bocksbach sowie die anlassbezogene Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarte-Gewässer (HWGK) stellen. Die Leistungen hierzu wird ein Ingenieurbüro durchführen, welches nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragt wird. Die Vertragsparteien tragen ihren Kostenanteil wie unter § 3 aufgeführt.

 

§ 3 Finanzierung

Den Vertragsparteien liegt ein Honorarvorschlage des Büros Wald+Corbe Consultig GmbH aus Hügelsheim für die Erstellung der Flussgebietsuntersuchung-Bocksbach (FGU-Bocksbach) vor, welches als Anlage diesem Vertrag beigefügt ist. Die Gemeinde Karlsbad wird für die Vertragsparteien nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids die Beauftragung des Büros vornehmen.

lm lnnenverhältnis tragen die Vertragsparteien die Kosten wie folgt:

 

1.      Für die im Honorarvorschlag grün und blau hinterlegten Arbeitsschritte tragen die Gemeinden Karlsbad und die Gemeinde Pfinztal die Kosten gemeinsam. Dabei werden die Kosten entsprechend im Verhältnis von 2:1 festgelegt (zwei Teile Gemeinde Karlsbad und ein Teil Gemeinde Pfinztal) aufgeteilt.

Der auf die Gemeinde Pfinztal entfallenden Kostenanteil wird nach Vorlage der Schluss-rechnung und Abzug der Fördermittel durch die Gemeinde Karlsbad angefordert.

 

2.      Die im Honorarvorschlag orange hinterlegten Arbeitsschritte sind vertiefende Arbeitsschritte der FGU-Bocksbach, welche nur ergänzend zu den Starkregenuntersuchungen benötigt werden. Diese Arbeitsschritte betreffen nur die Gemeinde Karlsbad. Die Kosten hierfür sind ausschließlich von der Gemeinde Karlsbad zu tragen.

 

3.      Die im Honorarvorschlag gelb hinterlegten Arbeitsschritte (Vorstellung im GR und Nutzen-Kostenuntersuchung) sind Bedarfspositionen, welche je nach Inanspruchnahme von der jeweiligen Gemeinde selbst zu tragen sind.

 

§ 4 Laufzeit der Vereinbarung

Diese Vereinbarung gilt für die komplette Projektlaufzeit. Mit Erhalt des Zuwendungs-bescheids wir die gemeinsame Beauftragung an das Büro durchgeführt. Mit der Vergabe beginnt die Projektlaufzeit. Das Projekt endet mit Abrechnung der Schlussrechnung und Kostenanteilen der Vertragsparteien.

 

§ 5 Genehmigungsvorbehalt

Die Wirksamkeit dieser Vereinbarung steht gemäß § 25 Abs. 5 GKZ-BW unter dem Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Karlsruhe). Gleiches gilt für jede Änderung, sowie Aufhebung oder Kündigung dieser Vereinbarung.

 

§ 6 Schlussbestimmungen

(1)   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder die Vereinbarung einzelne an sich notwendige Regelungen nicht enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, zur Ersetzung einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke, eine rechtlich zulässige Bestimmung unter Beachtung der gebotenen Form zu vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke erkannt hätten.

(2)   Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung, einschließlich dieser Schriftform-klausel, bedürfen der Schriftform, sofern keine notarielle Form zu beachten ist.

 

§ 7 Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die Parteien in Kraft (§ 25 Abs. 6 Satz 2 GKW-BW).

 

Für die Gemeinde Karlsbad am 06.05.2022

Bürgermeister Jens Timm

 

Für die Gemeinde Pfinztal am 10.05.2022

Bürgermeisterin Nicola Bodner