Karlsbader Mitteilungsblatt

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Hohe Waldbrandgefahr – Kein offenes Feuer im Wald zulässig

21.06.2022 – 31.10.2022

Hinweise für den Waldbesuch

Die Folgen der Trockenheit und der extremen Hitze in den vergangenen Tagen sind weiterhin – auch bei uns spürbar. Auch wenn es jetzt etwas abgekühlt hat, ist die Gefahr, dass Felder brennen oder ganze Waldstücke Feuer fangen, nach wie vor real. Was sich aus einem „kleinen“ Waldbrand entwickeln kann, zeigen die Bilder der vergangenen Tage aus Brandenburg, wo die Brände zeitweise komplett außer Kontrolle waren und sogar Evakuierung einzelner Ortsteile notwendig wurden.

Im Landkreis Karlsruhe herrscht daher die höchste Waldbrandstufe. In den Wäldern liegt auch viel leicht entzündliches trockenes Laub und Astmaterial, was die Waldbrandgefahr nochmals verschärft.

Daher ist es notwendig, die einschlägigen Vorschriften zwingend zu beachten. Das Landeswaldgesetz verbietet das Feuermachen im Wald oder in Waldnähe außerhalb extra dazu eingerichteter Stellen grundsätzlich. Nach Anordnung des zuständigen Revierförsters ist derzeit die Nutzung der fest eingerichteten Feuerstellen auf Grillplätzen in Karlsbad verboten. Zudem gilt ein generelles Rauchverbot im Wald im Zeitraum von März bis einschließlich Oktober. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Zudem kann derjenige, der grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Waldbrand herbeiführt, zum Ersatz der dadurch entstandenen Schäden und ggfls. Einsatzkosten der Feuerwehr herangezogen werden.

Jeder Waldbesuchende, der sich an die Vorgaben hält, trägt seinen Teil zur Vermeidung von Waldbränden – und somit zum Erhalt unserer Erholungsgebiete „Wald“ bei. Gehen Sie verantwortungsbewusst damit um, wenn Sie den Wald besuchen.

Regeln für den Waldbesuch auf einen Blick (§ 41 Landeswaldgesetz):

· Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.

·Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.

· Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.

· Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

· Nicht mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor im Unterholz oder Gras parken, da sich dieses durch die heißen Teile wie Katalysator oder Auspuff entzünden kann.

Feuer machen ist derzeit selbst an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen verboten. Foto: Grillplatz Industriegebiet Ittersbach