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Betreiber von Heizölanlagen in hochwassergefährdeten Gebieten müssen nachrüsten

20.09.2022 – 09.10.2022

In hochwassergefährdeten Gebieten müssen beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen bis zum 5. Januar 2023 besondere Maßnahmen getroffen werden. Das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz im Landratsamt Karlsruhe gibt einen Überblick über die Änderungen und welche Auswirkungen diese haben.

Betroffen sind Anlagenbetreiber, deren Heizöltankanlage innerhalb eines Überschwemmungsgebietes liegt. Als Solches gelten Gebiete, die statistisch gesehen alle 100 Jahre von einem Hochwasser erreicht werden. Ob dies der Fall ist, kann online über die Internetseite www.hochwasserbw.de oder beim Landratsamt Karlsruhe als zuständige Behörde erfragt werden.

Betreiber sind verpflichtet, ihre Anlage hochwassersicher nachzurüsten. Hierzu gibt es diverse Möglichkeiten, zum Beispiel bauliche Maßnahmen durch Abdichtung von Türen und Fenstern oder durch Sicherung der Anlage gegen Auftrieb. Die Nachrüstung von Heizöltankanlagen darf nur durch Fachbetriebe erfolgen. Sie muss anschließend von einem anerkannten Sachverständigen abgenommen werden.

Die Maßnahme ist dem Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, wasserrecht@landratsamt-karlsruhe.de, mindestens sechs Wochen vor Beginn zu melden. Das Formular kann von der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe unter www.landkreis-karlsruhe.de unter dem Stichwort „Anzeige Lagerung Heizöl“ heruntergeladen werden.

Auskünfte zu den Änderungen gibt es unter Telefon 0721 936-87200, 0721 936-87240 sowie 0721 936-87340.