Karlsbader Mitteilungsblatt

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Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Holderäcker II“ in Karlsbad-Spielberg

06.10.2022 – 20.10.2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 28.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Holderäcker II“ aufzustellen.

Die bauliche Entwicklung wird wegen des dringenden Bedarfs an Wohnraum für zwingend notwendig gehalten.

Die Lage des Planungsgebiets ist wegen der sehr guten ÖPNV-Anbindung (AVG Haltestelle Spielberg) und auch aufgrund seiner fußläufigen Anbindung zur Grundschule und dem Supermarkt als äußert gut zu bezeichnen.

Es sollen somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Baugebiets geschaffen werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan entsprechend dargestellt.

Der Geltungsbereich umfasst die im folgenden Planausschnitt dargestellten Flächen.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6,8 ha und wird im Osten durch den Mausäckerweg, im Süden durch das Gewann „In den Gräben“, im Westen durch die AVG-Trasse und im Norden durch die Enzstraße begrenzt.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Karlsbad, den 06.10.2022

Timm, Bürgermeister