Dieser Artikel befindet sich im Archiv!
Amtliche Bekanntmachungen | 15.12.2022 – 23.01.2023
hier: Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 28.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Holderäcker II“ aufzustellen und ebenfalls in öffentlicher Sitzung am 07.12.2022 beschlossen die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die bauliche Entwicklung wird wegen des dringenden Bedarfs an Wohnraum für zwingend notwendig gehalten.
Die Lage des Planungsgebiets ist wegen der sehr guten ÖPNV-Anbindung (AVG Haltestelle Spielberg) und auch aufgrund seiner fußläufigen Anbindung zur Grundschule und dem Supermarkt als äußert gut zu bezeichnen.
Es sollen somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Baugebiets geschaffen werden.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan entsprechend dargestellt.
Der Geltungsbereich umfasst die im folgenden Planausschnitt dargestellten Flächen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6,8 ha und wird im Osten durch den Mausäckerweg, im Süden durch das Gewann „In den Gräben“, im Westen durch die AVG-Trasse und im Norden durch die Enzstraße begrenzt.
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Einsichtnahmemöglichkeit durchgeführt.
Der Planentwurf wird vom 19.12.2022 bis einschl. 20.01.2023 in der Bauverwaltung der Gemeinde Karlsbad, Rathaus Ittersbach, Lange Straße 56, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Zu einer etwaigen Erörterung der Planunterlagen wird um telefonische Terminvereinbarung unter (07202) 9304-516 oder -523 gebeten. Zudem können die Unterlagen über die Homepage der Gemeinde unter www.karlsbad.de „Bauen und Wirtschaft“ > „Bebauungspläne“ > „Laufende Verfahren“ eingesehen werden. Während dieser Frist können Stellungnahmen zur Planung vorgetragen werden. Es wird gebeten, diese textlich oder zur Niederschrift vorzutragen und die volle Anschrift und ggf. die betroffenen Grundstücke anzugeben. Stellungnahmen werden auf jeden Fall angenommen, auch wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Karlsbad, den 15.12.2022
Timm, Bürgermeister