Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Information des Gutachterausschusses

18.01.2023 – 30.06.2023

Auswertung der Kaufpreissammlung zur Ermittlung der
Bodenrichtwerte
Besichtigungen von Januar bis voraussichtlich Ende Juni

In Baden-Württemberg ist jede Gemeinde verpflichtet, auf der Basis von Grundstückskaufverträgen eine Kaufpreissammlung zu führen und Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten, zu ermitteln.

Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses "Südlicher Landkreis Karlsruhe" erhält deshalb bei jedem Grundstücksverkauf von der beurkundenden Stelle (Notar) eine Abschrift des Kaufvertrages. Diese Verträge werden ausgewertet und nach der Auswertung vernichtet. Somit bleibt der Datenschutz gewahrt.

Bei der Auswertung der Grundstückskaufverträge werden vom Gutachterausschuss der Boden- und der Gebäudewertanteil ermittelt. Mit den Ergebnissen dieser Ermittlung werden die Bodenrichtwerte und weitere gesetzlich vorgeschriebene Daten abgeleitet. Zur Auswertung von Kaufverträgen, insbesondere zur Ermittlung des Gebäudewertes, kann es auch erforderlich werden, dass Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschusses "Südlicher Landkreis Karlsruhe" bzw. Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle Ihr Grundstück betreten oder Ihr Anwesen fotografieren. Die Gutachter*innen bzw. Mitarbeiter*innen können sich entsprechend ausweisen.

Die Besichtigungen finden im Zeitraum von Januar bis voraussichtlich Ende Juni statt.

Bitte gewähren Sie diesen Personen deshalb den Zutritt.

Die Ermächtigungsgrundlage zum Betretungs- und Auskunftsrecht des Gutachterausschusses ist §197 des Baugesetzbuches geregelt.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!