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Der Landkreis Karlsruhe und seine Kommunen suchen neue Jugendschöffen

24.01.2023 – 31.03.2023

Interessierte können sich für das Ehrenamt als Vertreter des Volkes an den Jugendgerichten bei der Gemeinde melden

Die Amtszeit der Jugendschöffen beim Bezirksjugendschöffengericht Karlsruhe und der Jugendkammer beim Landgericht Karlsruhe endet in einigen Monaten. Für die neue Periode von 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 suchen das Landratsamt Karlsruhe und seine Kommunen daher Ehrenamtliche, die sich engagieren und für das Amt aufstellen lassen möchten. Jugendschöffen sind Bürgerinnen oder Bürger ohne juristische Ausbildung, die als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes agieren. Sie unterliegen der Pflicht zur besonderen Verfassungstreue. Jugendschöffen nehmen an den Jugendgerichtsverhandlungen der Amtsgerichte teil und sind dort als Ehrenamtliche den Berufsrichtern gleichgestellt. In ihrem Amt wirken sie an Verhandlungen in Strafsachen mit und treffen zum Beispiel die Entscheidung darüber, ob ein Angeklagter im Alter zwischen 18 und 20 Jahren als Erwachsener oder Jugendlicher zu beurteilen ist.

Die Namen der Interessenten werden zunächst von den Gemeinden gesammelt und bis zum 27. März an das Landratsamt gemeldet. Die Anzahl der Jugendschöffen, die für jeden Amtsgerichtsbezirk gewählt werden müssen, orientiert sich an der Größe der Gemeinde. Die Vorschlagslisten werden vom Jugend- und Sozialhilfeausschuss aufgestellt und können dann für eine Woche beim Jugendamt eingesehen werden. Der Zeitpunkt wird vorher öffentlich bekannt gegeben. Die Wahl der Jugendschöffen erfolgt dann von den zuständigen Gerichten.

Vorgeschlagen werden müssen für die Besetzung der Jugendschöffen gleich viele Männer wie Frauen sowie Zugehörige aller Bevölkerungsgruppen. Neben einem großen Interesse an dem Amt und Engagement gibt es weitere Voraussetzungen, die die Jugendschöffen erfüllen müssen:

-          Deutsche Staatsangehörigkeit

-          Über 25 und nicht mehr als 70 Jahre alt

-          Wohnhaft in der jeweiligen Gemeinde

-          Keine gesundheitlichen Gründe, die die Ausübung des Amtes behindern

-          Deutsche Sprachkenntnisse

-          Kein Vermögensverfall

-          Keine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten

-          Kein laufendes Ermittlungsverfahren, das den Ausschluss aus dem Amt nach sich ziehen könnte

Wer sich als Jugendschöffe aufstellen lassen möchte, kann sein Interesse bei seiner jeweiligen Gemeinde anmelden. Für Rückfragen steht zudem Ulrike Brunner vom Landratsamt Karlsruhe unter Telefon 0721 936-65360 zur Verfügung. Weitere allgemeine Informationen stellt das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg online unter www.justiz-bw.de und den Stichworten „Justiz“ und „Schöffenwahl 2023“ bereit.