Gemeinsame Spielregeln sind wichtig
In den zurückliegenden Wochen war der Räum- und Streudienst der Gemeinde Karlsbad bei Bedarf immer wieder im Einsatz. Die Winterdiensteinsätze liefen im Wesentlichen reibungslos und planmäßig ab. In den vergangenen Jahren sind sie zahlenmäßig zurückgegangen. Die gute Vorbereitung durch den Technischen Dienst im Vorfeld der Winterdienstsaison zahlte sich aus. Der Nachschub von Streumitteln durch die Salzbergwerke lief reibungslos.
Was ist aufgefallen?
Abgestellte Fahrzeuge behinderten Durchfahrt von Räumfahrzeugen
Wie in den Vorjahren gab es erneut Probleme durch parkende Autos auf den Straßen. Diese behinderten das Durchkommen der Räumfahrzeuge. Dadurch war zeitweilig ein Räumen der betreffenden Straße nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Weggeräumter Schnee gehört nicht auf Fahrbahnen
Weiterhin bemerkten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Winterdienstes, dass vermehrt geräumter Schnee einfach auf der Straße landet. Schnee, der von den Anliegern beim Räumen der Gehwege weggeschoben wird, gehört nicht auf die Fahrbahn. Dieses Verhalten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bestraft werden. Wenn dadurch Schnee auf die zuvor geräumte Straße kommt, wird eine Gefahrensituation für die Verkehrsteilnehmer geschaffen. Darüber hinaus müssen die Räumfahrzeuge deswegen zusätzlich eingesetzt werden.
Was sagt die Streupflichtsatzung zu dem Thema?
§ 5 Umfang des Schneeräumens (2) Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf dem restlichen Teil der Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn bzw. am Rande der in § 3 Abs. 2 bis 6 genannten Flächen anzuhäufen.
Verbale Angriffe und beleidigendes Verhalten gegenüber den gemeindlichen Mitarbeitern
Besonders für Kopfschütteln sorgten verbale Angriffe und beleidigende Handlungen von Bürgern gegenüber Einsatzkräften des Winterdienstes der Gemeinde. Die Mitarbeiter arbeiten nach festgesetzten Einsatzplänen ihre Routen und Flächen ab. Sie räumen nicht auf Wunsch einzelner Bürger andere Flächen. Der gemeindliche Winterdienst findet nur auf Flächen statt, auf denen die Gemeinde Karlsbad zum Winterdienst verpflichtet ist. Bei Unklarheiten oder Fragen zum Winterdienst geben die verantwortlichen Mitarbeiter beim Technischen Dienst oder dem Ordnungsamt gerne Auskunft. Die Türen der Räumfahrzeuge aufzureißen und die Fahrer anzuschreien oder zu bedrohen, ist jedoch definitiv der falsche Lösungsansatz.
An dieser Stelle wird ausdrücklich lobend erwähnt, dass der Großteil der Straßenanlieger ihren Winterdienst sauber und vorbildlich durchführt. Damit leisten die Bürgerinnen und Bürger einen großen Beitrag für die Sicherheit aller Mitbürgerinnen und Mitbürger während der Wintermonate!
Foto: Archiv Gemeinde Karlsbad