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Amtliche Bekanntmachungen | 21.03.2023 – 28.03.2023
Landratsamt Enzkreis
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Öffentliche Bekanntmachung
vom 15.03.2023
über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht
Flurbereinigung Remchingen-Nöttingen (A8)
Das Landratsamt Enzkreis - untere Flurbereinigungsbehörde - hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Zuge der 5. Planänderung; Änderung der Ausbauart von Rasengitter zu Grünweg (Maßn.-Nr. 348/4) in der Flurbereinigung Remchingen-Nöttingen (A8) für zulässig erklärt.
Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Nach Prüfung der Eingriffe kann davon ausgegangen werden, dass es zu keinen erheblichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen der Schutzguter kommt.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3443) eingesehen werden.
gez. Pilz D.S.