Karlsbader Mitteilungsblatt

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Härtefallhilfe für Privathaushalte bei hohen Energiepreisen in 2022

09.05.2023 – 30.06.2023

Seit dem 8. Mai ist es soweit. Auch die Baden-Württemberger – und somit auch die Karlsbader Bürgerinnen und Bürger - können nun eine sog. Härtefallhilfe für Privathaushalte beantragen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbrikett, Scheitholz und Kohle bzw. Koks beheizt werden.

Vorab wird aber jede(r) Unterstützung-Suchende auf der Online-Plattform https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ auf eine Probe-Berechnung unten auf der Seite geführt, die erst einmal „bestanden“ werden will. Danach kommt man auf die eigentliche Antrags-Seite, die vorerst nur online zu befüllen ist.

Das Landesumweltministerium hat Einzelheiten zum Verfahren im Internet zusammengestellt. Eine Telefon-Hotline ist ebenso bereits geschaltet worden. Sie hat die Nummer 0711-1261600. Mit einer Warteschleife ist allerdings zu rechnen. Für alle Bürgerinnen und Bürger, die im Internet (noch) nicht sicher unterwegs sind, hat sich Herr Urbahn, der Gemeinde-Sozialarbeiter, um die Zusendung von Papier-Anträgen bemüht. Diese werden dann ins Rathaus Langensteinbach geschickt und können auf Nachfrage bei Herrn Urbahn abgeholt werden. Sie sind allerdings nicht vor Ende Mai ´23 zu erwarten. Herr Urbahn ist unter der Telefonnummer 9304-473 in Karlsbad zu erreichen.

Es ist jedoch nicht so, daß jeder Haushalt einen Ausgleich der Mehrkosten bei Auffüllen des Tanks im vergangenen Jahr sicher hat. Erstattet werden in dem Verfahren nur die Kosten, die über das Doppelte des Preisniveaus im Vergleich zu 2021 hinausgehen, und davon 80%. Dafür wurden für alle obengenannten Energieträger sogenannte Referenzwerte ausgewiesen, die als Berechnungsgrundlage gelten.

Nur wer davon mehr als das Doppelte gezahlt hat bei den Anlieferungen im Jahr 2022, kann den Antrag stellen. Die Rechnungen der Lieferanten müssen allerdings zwischen 1.01. und 1.12.2022 ausgestellt worden sein. Der Minimal-Erstattungsbetrag ist 100,-€, das Höchste sind 2.000,-€

Eine Antragstellung soll noch bis zum 20. Oktober 2023 möglich sein.