Karlsbader Mitteilungsblatt

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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Photovoltaikfreiflächenanlage Hamberg“ in Karlsbad-Spielberg

01.06.2023 – 14.07.2023

hier: Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 26.10.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Photovoltaikfreiflächenanlage Hamberg“ aufzustellen.

Um dem Klimawandel wirksam entgegenzuwirken ist engagierter Klimaschutz unerlässlich. Beim Klimaschutz kommt es ganz wesentlich auf den Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien an. Ziel der Gemeinde Karlsbad ist es, mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Aufstellung von Photovoltaikmodulen zur Erzeugung regenerativer Energie zu schaffen. Das Vorhaben stellt damit einen wichtigen Beitrag der Gemeinde Karlsbad für den im Baden-Württembergischen Klimaschutzgesetz formulierten öffentlichen Interesse am Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien dar.

 

Der Geltungsbereich umfasst die im folgenden Planausschnitt dargestellten Flächen.

Das Plangebiet liegt im Außenbereich südöstlich des Ortsteils Spielberg und westlich der Landesstraße L 622 bzw. nördlich der Kreisstraße K 3585 und bezieht das Flurstück 4478 vollständig ein. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 9,7 ha.

 

Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Einsichtnahmemöglichkeit durchgeführt.

Neben dem zeichnerischen Teil, den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften liegen gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB folgende umweltbezogene Informationen vor:

·         Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (vom 24.03.2023)

·         Formblatt zur Natura 2000

Der Planentwurf einschließlich der umweltbezogenen Informationen werden vom 12.06.2023 bis einschl. 12.07.2023 in der Bauverwaltung der Gemeinde Karlsbad, Rathaus Ittersbach, Lange Straße 56, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Zu einer etwaigen Erörterung der Planunterlagen wird um telefonische Terminvereinbarung unter (07202) 9304-516 oder -523 gebeten. Zudem können die Unterlagen über die Homepage der Gemeinde unter www.karlsbad.de „Bauen und Wirtschaft“ > „Bebauungspläne“ > „Laufende Verfahren“ eingesehen werden. Während dieser Frist können Stellungnahmen zur Planung vorgetragen werden. Es wird gebeten, diese textlich oder zur Niederschrift vorzutragen und die volle Anschrift und ggf. die betroffenen Grundstücke anzugeben. Stellungnahmen werden auf jeden Fall angenommen, auch wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).  

 

Karlsbad, den 01.06.2023

Timm, Bürgermeister