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Amtliche Bekanntmachungen | 19.07.2023 – 07.08.2023

Sperrung des Fußweges zwischen der Marktstraße und der Turmbergstraße

Für die Errichtung von Neubauten auf dem Grundstück der Marktstraße ist zur Aufstellung des notwendigen Krans die Sperrung des Fußweges zwischen der Marktstraße und der Turmbergstraße im Zeitraum 01.08.2023 bis voraussichtlich 01.11.2023 notwendig.

Wir bitten um entsprechende Beachtung. Eine fußläufige Verbindung zwischen der Marktstraße und der Turmbergstraße ist im genannten Zeitraum nur über die Enzstraße oder über die Fichtenstraße möglich.

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