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Umweltseite | 10.10.2023 – 01.04.2024

Allgemeiner Artenschutz nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Mit dem 01.10. endete wie in jedem Jahr die Schonzeit für Hecken und Bäume. Aus diesem Anlass hat die Untere Naturschutzbehörde einen Informationsflyer erstellt, welcher zeigt, welche Maßnahmen wann unter welchen Voraussetzungen erlaubt und möglich sind. Diesen Flyer finden Sie folgend abgedruckt und zum Mitnehmen in den Rathäusern. 

Selbstverständlich können Sie diesen auch auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe www.landratsamt-kalrsruhe.de auf der Seite des Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz herunterladen.

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