Karlsbader Mitteilungsblatt

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Totensonntag

21.11.2023 – 30.11.2023

Veranstaltung in Karlsbad-Spielberg – Allgemeines zum Thema

Am Sonntag, 26.11.2023 findet in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof Spielberg eine Gedenkfeier zum Totensonntag statt. Sie beginnt nach dem Gottesdienst in der ev. Kirche so ca. 11:30 Uhr. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Spielberg, legen im Namen des Ortschaftsrates sowie des VdK Ortsverband Spielberg Kränze nieder. Musikalisch mitgestaltet wird die Feierstunde durch den Musikverein „Eintracht“ Spielberg.

Abschied vom Leben und dann?

Friedhöfe sind Orte der Ruhe und des Gedenkens. Sie dienen als letzte Ruhestätte für Verstorbene und bieten den Hinterbliebenen einen Ort, um ihre Trauer auszudrücken und ihre Lieben zu ehren.

In Karlsbad stehen 6 Friedhöfe mit knapp 5.000 Grabstellen für Sarg- oder Urnenbestattungen zur Verfügung. Die Gemeinde Karlsbad bemüht sich stets, der sich wandelnden Bestattungskultur anzupassen. Sie bietet entsprechende Grabstätten an. Auch die Gestaltung der Friedhöfe ist einem steten Wandel unterworfen.

Grundsätzlich wird bei Grabstätten zwischen Wahl- und Reihengräbern entschieden:

Wahlgräber sind Grabstätten, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Dieses Recht kann auf Antrag verlängert werden. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. In einem sogenannten Wahlgrab sind mehrere Bestattungen je nach Grabart möglich.

Als Wahlgräber gibt es für Sargbestattungen Doppelgräber, Doppeltiefgräber und Einzeltiefgräber. Für Aschebeisetzungen bietet die Gemeinde Urnenkammern und Urnenerdgräber an.

Bei einem Reihengrab ist eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich. Diese beträgt bei Sargbestattungen 25 Jahre und bei Aschebestattungen 15 Jahre. Nach dieser Zeit muss die Grabstätte aufgelöst werden. Reihengräber sind daher etwas kostengünstiger. Seitens der Gemeindeverwaltung sind diese Flächen besser überplanbar, da sie innerhalb einer gewissen Zeitspanne wieder frei werden. Grundsätzlich sind diese Gräber für nur eine Bestattung gedacht. Jedoch kann in einem Reihengrab für Särge innerhalb der ersten 10 Jahre eine Urne zugebettet werden. Dies ist möglich, da die Ruhezeit von 25 Jahren dann nicht überschritten wird. 

Reihengräber für Sarg- und Urnenbestattungen gibt es derzeit in folgenden Varianten:

Erdgrab für Sarg oder Urne, Rasengrab, (Halb-)anonymes Urnengrab, Urnengemeinschaftsgrab.

Die Belegung erfolgt bei Wahl- und Reihengräbern grundsätzlich der Reihe nach. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich.

Immer beliebter sind pflegefreie Gräber wie Rasen- und Urnengemeinschaftsgräber sowie Urnenkammern. Hierbei gilt es zu bedenken, dass Grabschmuck auf und an den Gräbern nicht erlaubt ist. Bei Rasengräbern muss beachtet werden, dass es eine Zeit dauert bist eine grüne Fläche entsteht. Zwischendurch muss immer wieder Erde aufgefüllt werden. In den heißen und trockenen Sommermonaten findet kaum Wachstum statt. Nicht alle Grabarten stehen auf jedem Friedhof in Karlsbad zur Verfügung.  Bei Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Karlsbad unter der Telefonnummer: 07248/9144-814 gerne zur Verfügung.  Weitere Informationen zu den Friedhofsgebühren finden Sie auch auf unserer Homepage: https://www.karlsbad.de/resources/ecics_5105.pdf

Archivbild vom Friedhof in Karlsbad-Spielberg. Foto: Gemeinde Karlsbad