Amtliche Bekanntmachungen

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Amtliche Bekanntmachungen | 28.04.2025

Abwasserverband Unteres Albtal

SATZUNG zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit


Aufgrund der §§ 5 Abs. 3 und 16 Abs. 4 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ), sowie § 19 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 7 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 11.02.2025 folgende Satzungsänderung beschlossen:

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, in der Fassung vom 11.09.2001, wird wie folgt geändert:

§ 1
In § 2 Ziffer 2 wird bei Stellvertreter / in Verbandsrechner / in die Zahl „150,00 €“ durch die Zahl „180,00“ ersetzt.

§ 2
Die Satzung tritt am 01.03.2025 in Kraft

Waldbronn, den 11.02.2025

gez. C. Stalf
Verbandsvorsitzender

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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