Amtliche Bekanntmachungen | 28.04.2025
SATZUNG zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Aufgrund der §§ 5 Abs. 3 und 16 Abs. 4 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ), sowie § 19 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 7 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 11.02.2025 folgende Satzungsänderung beschlossen:
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, in der Fassung vom 11.09.2001, wird wie folgt geändert:
§ 1
In § 2 Ziffer 2 wird bei Stellvertreter / in Verbandsrechner / in die Zahl „150,00 €“ durch die Zahl „180,00“ ersetzt.
§ 2
Die Satzung tritt am 01.03.2025 in Kraft
Waldbronn, den 11.02.2025
gez. C. Stalf
Verbandsvorsitzender
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.