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Aus der Arbeit des Gemeinderates | 06.05.2025 – 22.05.2025
Grünes Licht für das grundsätzliche Vorgehen zu einem Karlsbader Parkraumkonzept: Der Gemeinderat befürwortete die zweistufige Vorgehensweise und beauftragte Bürgermeister Björn Kornmüller mit der ersten Umsetzung des Verfahrens. Hierbei soll die Parkraumauslastung im gesamten Gemeindegebiet, voraussichtlich im Mai / Juni, erhoben werden. Zuvor muss allerdings die Zuschussfrage geklärt werden. Die Gemeinde möchte einen Zuschuss in Höhe von 50 % beantragen. Erst danach kann der Auftrag erteilt werden.
In einem zweiten Schritt soll dann der ruhende Verkehr geordnet werden. Dafür können unter anderem Parkflächen ausgewiesen und Bodenmarkierungen angebracht werden. Dies erfolgt nur in zuvor abgestimmten Bereichen. Grundlage dafür ist wiederum ein Parkraumkonzept.
Bürgermeister Björn Kornmüller sagte, dass der Parkdruck in allen Ortsteilen zunehmend größer wurde. Die Gemeinde hat deswegen in jüngster Vergangenheit bereits Erhebungen für eine Stellplatzsatzung durchgeführt. Jetzt will man in das Verfahren der Parkraumordnung einsteigen. In einem ersten Schritt sollen sogenannte Hotspots ermittelt werden. Hierzu zählen u.a. auch Bereiche, in denen die Feuerwehr im Einsatzfall keine freie Durchfahrt hat. Die Erhebungsergebnisse sollen den Gremien vorgestellt werden.
Hintergrund
Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner erläuterte die Details zum Vorgehen. Für den ersten Schritt - die komplette Erhebung der Parkraumauslastung im gesamten Gemeindegebiet – muss zu verschiedenen Zeiten gezählt werden. Dabei soll unter anderem. durch Videoeinsatz überwacht werden, woher die Parkbelastung kommt und wie lange geparkt wird.
Das Büro Köhler-Leutwein hat die bisherigen Verkehrszählungen sowie die Lärmaktionsplanung in Karlsbad durchgeführt und das wirtschaftlichste Angebot mit rund 18.800 Euro abgegeben.
Zweiter Schritt – Festlegen konkreter Flächen
Nach der Ergebnisanalyse werden die Bereiche definiert, in denen Handlungsbedarf besteht. Dafür wird ein, ebenfalls zu 50 % förderfähiges, Parkraumkonzept erstellt. Für diesen zweiten Arbeitsschritt wird ebenfalls ein Angebot des Büros vorgelegt. Auch hierfür soll ein dann ein Auftrag erteilt werden.
Diskussion im Gemeinderat
Der Gemeinderat befürwortete das Vorgehen. Von einem sensiblen und auch emotionalen Thema sprachen die GR Michael Nowotny (SPD) und Roland Rädle (CDU). Es sei daher wichtig, hier neutral vorzugehen, so Rädle. Zustimmend äußerten sich auch Gemeinderat Joachim Karcher (Freie Wähler). Bereits 2023 erhobene Zahlen werden mitberücksichtigt. Jedoch zählen vor allem die neu zu erhebenden Zahlen, so Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner auf Karchers Nachfrage. GR Uwe Rohrer (Bündnis 90/Grüne) bewertete das Vorgehen ebenfalls als sinnvoll: GR Hans Kleiner (FDP/Liberale Liste) erwähnte, dass das Parkkonzept alleine nicht ausreiche. Alternativen müssten entwickelt und dargestellt werden. Eine gute Kommunikation sei wichtig. Die Gemeinde habe schon Verkehrskonzepte in Teilbereichen erstellt, wie beispielsweise ein Radverkehrskonzept – so Bürgermeister Kornmüller auf eine entsprechende Anmerkung von GR Kleiner. Jetzt müsse zunächst die Situation analysiert werden. Dann wolle man so schnell als möglich vorankommen.
Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers in Auerbach
Der Gemeinderat wählte Ortschaftsrat Michael Stein als stellvertretenden Ortsvorsteher.
Thomas Guthmann trat aus gesundheitlichen Gründen vom Amt des stellvertretenden Ortsvorstehers zurück. In der Ortschaftsratssitzung vom 25. März wurde unter anderem Michael Stein als Nachfolger gewählt. Über diesen Vorschlag entschied jetzt der Gemeinderat durch Wahl.
Überplanmäßige Aufwendungen im Bereich der Wasserversorgung genehmigt
Das Gremium stimmte überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich der Wasserversorgung für das Jahr 2024 in Höhe von 160.000,00 € zu. Sie werden aus anderen Haushaltsstellen gedeckt.
Hintergründe
Hauptursache für den Mehraufwand in der Wasserversorgung sind Leistungsvergütungen an Unternehmen sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen und Waren. Diese war mit einem Betrag von 255.000 € im Doppelhaushalt 2023/2024 pro Jahr eingeplant. Letztlich wurden hier Mittel in Höhe von 333.630,23 € im Jahr 2024 benötigt. Das entspricht einem Mehraufwand von rund 78.630,00 €. Zum einen wird hier die vertraglich abgeschlossene allgemeine Rufbereitschaft der Firma Weiler abgerechnet. Diese ist zuständig für die zügige Entstörung von Wasserrohrbrüchen. Außerdem werden hier natürlich auch die Kosten für das beheben der Wasserrohrbrüche selbst verbucht. Insgesamt erhöhten sich die Anzahl der Rohrbrüche 2024 (34) zu 2023 (30) nicht wesentlich. Allerdings handelte es sich dabei vermehrt um komplizierte und kostenintensive Rohrbrüche an Hauptleitungen. Zu den reinen Reparaturkosten kommen ferner noch die Aufwendungen für die Leckortung. An den beiden Hochbehältern Sallenjagen und Spielberg ergaben sich darüber hinaus ungeplante Reparaturen und Erneuerungsmaßnahmen. Dadurch entstand ein ungeplanter Aufwand in Höhe von 32.200,00 €. Die Aufwendungen für Energie lagen mit 27.852,96 € ebenfalls rund 6.350,00 € höher als veranschlagt.
Bei den Umlagen an die Zweckverbände ergab sich im Jahr 2024 ein Mehrbedarf von rund 30.800,00 € gegenüber den Planungen. Es waren Umlagen an die Zweckverbände von 750.000,00 € eingeplant. Abgerechnet wurden insgesamt 780.792,86 € über alle Zweckverbände hinweg. Der Zweckverband Albgau hat erstmals seit 2015 wieder in der Jahresabrechnung einen höheren Wasserpreis je m3 als in den Planungen vorgesehen. (Planung 0,48 € / Abrechnung 0,51 €) Im Vorjahr wurde hier noch ein Wasserpreis je m³ von 0,39 € abgerechnet! Dies entspricht einer Erhöhung von 30,77 % von 2023 auf 2024. Im Jahr 2025 wurde im nun vorliegenden Wirtschaftsplan sogar mit einem Preis von 0,54 €/m³ geplant.
Im Bereich der Abwasserbeseitigung ergaben sich gegenüber dem Ansatz überwiegend Mehraufwand aus den der Allgemeine Umlagen an Zweckverbände. Die allgemeinen Umlagen an Zweckverbände waren mit einem Ansatz von 1.320.000,00 € geplant. Angefordert wurden durch die Abwasserzweckverbände letztlich 1.352.537,95 €. Dies entspricht einem Mehraufwand von 32.537,95 €. Dieser Mehraufwand konnte durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensiert werden. Die Leistungsvergütung an Unternehmen wurde mit einem Ansatz von 130.000,00 € veranschlagt. Benötigt wurden im Jahr 2024 jedoch lediglich Mittel von insgesamt 113.201,31 €. In den beiden anderen genannten Bereichen ergaben sich ferner Minderaufwendungen von rund 25.000,00 €
Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal)