Karlsbad-Spielberg | 19.05.2025
Am vergangenen Mittwoch fand im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates statt. Ortsvorsteher Joachim Karcher konnte neben den vollzählig anwesenden Ratsmitgliedern eine große Anzahl Zuhörerinnen und Zuhörer begrüßen.
Besonders begrüßen konnte der Ortsvorsteher Herrn Hans-Georg Becker vom Rechnungsamt in Auerbach. Dieser war zum Tagesordnungspunkt „Verlängerung Pachtverträge am Zeilweg“ eingeladen, um eventuelle Fragen zu beantworten. OV Karcher ging zunächst auf die Historie der Pachtgärten ein. Die betreffenden Pachtverträge wurden vor etwa 7 Jahren von Seiten der Gemeinde zum 31.12.2025 gekündigt worden. Dies war damals aus Sicht der Gemeinde und des Ortschaftsrates unumgänglich, da der Zustand vieler Pachtgrundstücke sehr zu wünschen ließ. In den letzten beiden Jahren sind vermehrt Pächter auf die Ortschaftsräte und die Verwaltung zugegangen, ob nicht eine Verlängerung über den 31.12.2025 möglich wäre. Der Ortschaftsrat hat sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Thema beschäftigt und ist zu dem Entschluss gekommen, dass den Pächtern die weitere Nutzung der Grundstücke angeboten werden soll, da sich der Zustand der Gärten in den letzten Jahren wieder deutlich gebessert hat.
Dieser Beschluss wurde nun nach kurzer Sachdiskussion in öffentlicher Sitzung einstimmig gefasst.
Die Pächter erhalten in den nächsten Wochen neue Pachtverträge, die auch inhaltlich den neuesten Formvorschriften angepasst werden.
Für die anwesenden Pächter bedankte sich Pächter Andreas Löber ausdrücklich beim Ortschaftsrat Spielberg für die Entscheidung zum Wohle der Pächter und zeigte sich erfreut, dass diese nun die Arbeit auf ihren Grundstücken weiterführen können.
Im anschließenden nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschlossen die Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte noch die Zuschüsse für das Jahr 2025 für die Spielberger Vereine. Diese erhalten in den nächsten Wochen die Mitteilung über ihre Zuschüsse. Der Ortschaftsrat Spielberg bedankt sich nochmals ausdrücklich bei allen Vereinen für ihre geleistete Arbeit im zurückliegenden Jahr zum Wohle unserer Bevölkerung, insbesondere für die Jugendarbeit in den Vereinen.