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Aus der Arbeit des Gemeinderates | 20.05.2025 – 03.06.2025
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates behandelten die Räte u.a. das Thema Windenergie. Die Gemeinde kann zum zweiten Mal zu den Plänen des Verbandes Region Karlsruhe formal Stellung nehmen. Nach intensiver Diskussion sprach sich das Gremium mehrheitlich für die vorgeschlagene Stellungnahme aus:
„Die Gemeinde Karlsbad bedankt sich für die erneute Beteiligung am Planungsverfahren und nimmt zur, vom Planungsausschuss des Regionalverbandes am 19.03.2025 beschlossenen, Teilfortschreibung „Windenergie“ wie folgt Stellung:
Die Gemeinde Karlsbad erkennt grundsätzlich die Notwendigkeit der Energiewende und die planerische Aufgabe des Regionalverbandes an, Flächenziele gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§§ 20, 21 KlimaG BW und § 3 WindBG) umzusetzen. Gleichwohl sieht sie sich im aktuellen Planungsstand in mehrfacher Hinsicht ungleich und unangemessen belastet:
1. Überproportionale Flächenausweisung
Mit ursprünglich vier Vorranggebieten auf einer Gesamtfläche von 228,2 ha (entspricht ca. 6,0 % der Gemeindefläche) wird Karlsbad weit überproportional in die Flächenkulisse eingebunden – trotz eines landesweit geltenden Zielwerts von lediglich 1,8 % der Regionsfläche für Windenergienutzung. Dies widerspricht dem im Regionalplan verankerten Grundsatz einer angemessenen regionalen Verteilung der Belastung und erweckt den Eindruck einer Konzentration auf wenige Gemeinden mit überdurchschnittlich hoher Belastungsakzeptanz.
2. Verkennung kommunaler Abwägung:
In ihrer Stellungnahme vom 13.05.2024 hatte die Gemeinde zwei Flächen ausdrücklich unterstützt (WE_21 „Hagbuckel“ und WE_23 „Köpfleswald“) und zwei Flächen abgelehnt (WE_19 „Rappenbusch“ und WE_20 „Steinig“). Diese Beurteilung stützte sich auf eine detaillierte ortsbezogene Bewertung hinsichtlich der Vorbelastung durch Infrastruktur, v. a. durch die stark frequentierte Autobahn A8, was die zusätzlichen Emissionen durch Windenergieanlagen (z. B. Schall oder Schattenwurf) in nicht akzeptabler Weise verstärken würde und der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Erholungswerts, da beide Flächen an das Landschaftsschutzgebiet „Bocksbachtal“ angrenzen und als landschaftlich sensibel eingestuft werden.
Der Umstand, dass die Flächen WE_19 und WE_20 trotz dieser fundierten Ablehnung beibehalten, das positiv bewertete WE_21 dagegen vollständig gestrichen wurde, stellt aus Sicht der Gemeinde eine Nichtberücksichtigung örtlicher Sachargumente dar.
3. Zusätzliche Belastung durch angrenzende Planungen:
Die Gemeinde Karlsbad wird nicht isoliert betrachtet, sondern grenzt unmittelbar an die Gemeinde Remchingen, in der mit WE_4 ein weiteres Vorranggebiet geplant ist. Die kumulative Wirkung benachbarter Flächen auf das Gemeindegebiet Karlsbad, insbesondere auf den Ortsteil Mutschelbach, wurde nach Einschätzung der Gemeinde unzureichend bewertet. Eine additive Belastung durch Schallemissionen, optische Dominanzwirkungen und landschaftliche Zerschneidung ist zu befürchten und widerspricht dem in der Umweltprüfung geforderten Prinzip der Vermeidung kumulativer Belastungen.
4. Planungsunsicherheit durch Streichung von WE_21 („Hagbuckel“):
Die Streichung des Gebiets WE_21, das von der Gemeinde ausdrücklich mitgetragen wurde, ohne erkennbare neue Konfliktlage, führt zu einer zusätzlichen Verunsicherung und erschwert eine konstruktive gemeindliche Beteiligung. Aus planerischer Sicht wurde mit WE_21 eine geeignete und konsensfähige Fläche aufgegeben, während deutlich konfliktträchtigere Bereiche beibehalten wurden.
Fazit:
Die Gemeinde Karlsbad fordert im Sinne einer fairen Lastenverteilung, planerischen Transparenz und örtlicher Akzeptanz die Rücknahme der Vorrangflächen WE_19 und WE_20 sowie die Wiedereinbeziehung des konsensfähigen Gebiets WE_21. Die derzeitige Gebietskulisse ist aus gemeindlicher Sicht weder nachvollziehbar noch geeignet, zur langfristigen Akzeptanz der Energiewende auf lokaler Ebene beizutragen.
Die Gemeinde Karlsbad bittet um Berücksichtigung der vorstehenden Stellungnahme.“
Diskussion
Dr. Matthias Proske – Verbandsdirektor vom Verband Region Karlsruhe – stand den Räten Rede und Antwort.
Er erklärte u.a. die Planungskriterien vom Regionalverband zur Windenergie. Zu diesen zählen das Winddargebot (“Windhöffigkeit”) in drei Stufen. Dann gibt es klare Ausschlusskriterien für Windenergie. Dazu zählen etwa der Flughafen Karlsruhe, eine vorhandene Bebauung, Wasserschutzgebiet Zone I und weiteres. Planerisch müssen Abstände zur Bebauung, Kulturdenkmalen, möglichen Siedlungserweiterungsflächen und mehr beachtet werden. Konfliktkriterien gibt es in 3 Abstufungen. Dazu zählen u.a. Naturdenkmale, Wildtierkorridore oder Landschaftsschutzgebiete.
„Superprivilegierung“ als Dilemma vom Verband Region Karlsruhe
Das Dilemma sei – so Proske - die sogenannte „Superprivilegierung“. Diese tritt ein, wenn der Verband nicht mindestens 1,8 % der Fläche als Windenergieflächen ausweist. Dann wird der gesamte Außenbereich planungsrechtlich geöffnet. Es könnte dann nichts mehr gesteuert werden. Unabhängig von Flächennutzungs- und Raumordnungsplänen stehen dann Windenergieanlagen keine öffentlichen Belange mehr entgegen. Es gibt dann auch keinen vorsorglichen Abstand zu Schutzgebieten und Siedlungen. Auch nicht privilegierte Vorhaben könnten erleichtert zugelassen werden. Im Regionalverband könnten so theoretisch auf insgesamt 34 Prozent der Regionsfläche Windenergieanlagen entstehen.
Beim Aufstellungsbeschluss zum Teilregionalplan Windenergie sei man bei der ersten Offenlage mit 3,3 % potenzielle Windenergiefläche gestartet. Diese sei vor der 2. Offenlage auf 2,0 % zurückgegangen. Das Flächenziel von mindestens 1,8 % könnte im weiteren Verfahren unterschritten werden. Im Extremfall – bei 1:1 Berücksichtigung aller kommunalen Wünsche – könnte die Fläche auf 1,2 % schrumpfen. „Wir können es nicht allen Gemeinden recht machen“, so brachte es Proske auf den Punkt. Letztlich zählt für den Verband, wie stichhaltig die Argumente der Gemeinde Karlsbad sind.
Die Gemeinde Karlsbad sei nun zur zweiten Stellungnahme aufgefordert. Bis spätestens Dezember 2025 soll ein rechtskräftiger Teilregionalplan Windenergie stehen. Das Thema Lärmschutz werde beim Umsetzen der einzelnen Vorhaben geprüft (Lärmgutachten).
Bewertung im Gremium
„Wir sind mit der Planung des Verbandes nicht glücklich“, so Bürgermeister Björn Kornmüller. Die Gemeinde stehe zum Klimaschutz und setze selbst auch Maßnahmen für ein besseres Klima und eine nachhaltige Energiewende um. Allerdings seien die Flächen WE19 „Rappenbusch“ und WE20 „Steinig“ zwischen Langensteinbach und Mutschelbach die wunden Punkte. Sie müssen entfallen. Schon seit Jahrzehnten sei Mutschelbach durch die Autobahn A 8 belastet. Die Situation sei nicht besser geworden, die Lärmwerte hoch. Der benachbarte Regionalverband Nordschwarzwald plant unmittelbar an der Gemarkungsgrenze Karlsbad ein eigenes Vorranggebiet, zwischen Remchingen und Mutschelbach. Aufgrund der bereits bestehenden Projektierung auf diesen Flächen, welche im Eigentum von Forst BW stehen ist es sehr wahrscheinlich, dass darauf auch Windenergieanlagen verwirklicht werden. Diese verstärken die vorhandene Belastung zusätzlich und die Gemeinde hat keinerlei Mitspracherecht mehr in diesem Verfahren, da die Flächen nicht in kommunalem Eigentum stehen. „Wir bekommen das niemandem mehr erklärt. Das Vertrauen in die Institutionen ist durch diese Vorgehensweise gefährdet. Es ist schwierig bis unmöglich, die notwendige Akzeptanz bei der Bevölkerung zu bekommen“, betonte Kornmüller.
GR Michael Wenz (Freie Wähler) erwähnte u.a., dass Mutschelbach „umzingelt“ sei. Dazu trage auch die geplante Windenergieanlage im Buchwald bei.
Fachliche Definition von subjektiver visueller Überlastung
Proske informierte, dass der Regionalverband die sogenannte visuelle Überlastung nach einem gerichtlich anerkannten Verfahren prüft. Dieses Verfahren bedeute konkret u.a., dass vom Siedlungsrand auf einen Raum von 2.500 Meter geschaut wird. Zur Wohnbebauung wird ein Mindestabstand von 850 Metern berücksichtigt. Im menschlichen Sichtfeld wird von einer Blickrichtung von 180 Grad ausgegangen. In diesem Blickbereich wird das Landschaftserlebnis wahrgenommen. Innerhalb des Betrachtungsradius dürfen 2 x 120 Grad mit Vorranggebieten (Windenergiegebieten) belegt sein. Dies ist allerdings nur erlaubt, wenn die beiden Gebiete durch einen Korridor von je 60 Grad voneinander getrennt sind. Das Verfahren habe der Verband auch in Karlsbad angewendet. Es wurde das an Gebieten weggestrichen, was über 120 Grad hinausgeht. Außerdem wird dabei von einer – theoretisch - maximalen Menge an Windenergieanlagen ausgegangen. Der Verband könne danach eine „Umzingelung“ objektiv ausschließen.
GR Roland Rädle (CDU) sprach sich u.a. dafür aus, für die Fläche „Hagbuckel“ zu stimmen. Dann sei das Thema steuerbar und akzeptabel für die Bevölkerung.
GR Uwe Rohrer (Bündnis 90/Grüne) sah u.a. die bisher recht hohe Akzeptanz bei dem Thema in Karlsbad gefährdet. Dies könne passieren, wenn die Verbandsvorgaben umgesetzt werden. Beim Beibehalten der Fläche „Köpfleswald“ hätte die Gemeinde immer noch eine überdurchschnittliche Fläche im Verbandsgebiet ausgewiesen.
GR Reinhard Haas (SPD) meinte u.a., dass Hagbuckel aus artenschutzrechtlichen Gründen für ihn herausfalle. Die Fläche Rappenbusch gehöre auch herausgenommen.
Für GRin Simone Rausch (Bündnis 90/Grüne) wäre ein Verzicht auf Hagbuckel auch okay. Guthmann informierte, dass die Fläche Hagbuckel im Flächennutzungsplan bereits enthalten ist und dort auch bestehen bleibt, unabhängig der Verbandsentscheidung. Insofern sei es sinnvoll diese auch im Regionalplan festzusetzen und auf das regionale Flächenziel von 1,8 % anzurechnen.
GR Michael Wenz (Freie Wähler) hat bei einer Infoveranstaltung zur Vorrangfläche „Buchberg“ auf Remchinger Gemarkung erfahren, dass die unterschiedlichen Lärmquellen, also Verkehrslärm (von der Autobahn) und Gewerbelärm (z.B. von Windparks) nicht kumuliert zu betrachten sind. Guthmann bestätigte diese Information. Verbandsdirektor Proske will dieses Thema ebenfalls prüfen.
Wasserleitung wird saniert
Die Transportleitung Hochbehälter Spielberg bis Hochbehälter Sallenjagen in Karlsbad-Langensteinbach wird saniert.
Der Gemeinderat vergab den Auftrag für die Erd-, Wasserleitungs- und Wegebauarbeiten an die Firma Heitz Bau GmbH in Hohberg mit einem Auftragsvolumen von rund 433.000 Euro. Die in Karlsbad bisher nicht tätige Firma habe – so Diplom-Ingenieur Leuze vom betreuenden Büro – gute Referenzen.
Beschränkte Ausschreibung für Beschaffung von Stromerzeugern
Die Gemeinde Karlsbad will vier Stromerzeuger auf Anhängerfahrgestellen beschaffen. Der Gemeinderat stimmt einer beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb zu. Erste informative Angebotsabfragen ergaben Kosten von rund 170.000 Euro brutto. Damit liegt die Gemeinde unterhalb des Schwellenwertes für eine europaweite Ausschreibung (221.000 EUR netto). Nach der erfolgten Ausschreibung hat der wirtschaftlichste Bieter Anspruch auf den Auftrag, soweit nicht vergaberechtliche Gründe dagegen sprechen. Daher muss der Gemeinderat bereits die Ausschreibung beschließen. Die danach zu treffende Auftragsvergabe wird voraussichtlich vor den Sommerferien erfolgen. Die Stromerzeuger haben eine Lieferzeit von rd. 4 Monaten und könnten dann voraussichtlich im November geliefert werden. Jürgen Augenstein - stellvertretender Hauptamtsleiter und Sachbearbeiter für die Karlsbader Feuerwehr - lieferte weitere Fakten.
Planung
2026 sollen fünf weitere mobil verwendbare Stromerzeuger beschafft werden. Damit können dann auch andere Räumlichkeiten mit Strom versorgt werden. Es können dann auch Notfalltreffpunkte nach Bedarf und Dringlichkeit mit Strom versorgt werden. Weiter ist eine stationäre Notstromversorgung für den Bereich Schul- und Sportzentrum im Haushalt geplant. Ebenfalls ist haushaltstechnisch geplant, die vorhandenen Sirenenanlagen durch neue Hochleistungssirenen zu ersetzen. Da hier bundesweit nur zwei Firmen infrage kommen, ist es noch völlig offen, wann diese Firmen wieder freie Kapazitäten haben.
Stromerzeuger für die „Notfalltreffpunkte“
U.a. sind von der Gemeinde bei der kommunalen Notfallplanung sogenannte „Notfalltreffpunkte“ in den Ortsteilen einzurichten. Dies erfolgt vorzugsweise bei den Feuerwehrhäusern. In Notfällen sind diese mit qualifiziertem Personal besetzt.
Notfalltreffpunkte sind zentrale Anlaufstellen für die Bürger/innen. Sie dienen u.a. dazu, Informationen sowie temporären Zugang zu Stromquellen und Kommunikation zu bekommen. Dort wird auch Erste Hilfe eingerichtet und gegebenenfalls Hilfsgüter / Trinkwasser / Nahrungsmittel ausgegeben. Dafür ist eine Notstromversorgung essenziell. Zunächst sollen vier mobile Stromerzeuger beschafft werden. Im Feuerwehrhaus Ittersbach ist schon ein Gerät vorhanden.
Die Notfalltreffpunkte sollen dann materialmäßig ausgerüstet werden. Dafür stellt das Land Baden-Württemberg ein Musterausstattungsset bereit. Zu diesem zählen u.a. Funktionswesten, Handscheinwerfer, Arbeitsleuchten, Stirnlampen etc.
Bekanntgaben
Rechnungsamtsleiterin Petra Goldschmidt informierte, über die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 11.04.2025 bezüglich der Einstellung eines Forstarbeiters.. Herr Jannik Gerbert sei nach dem erfolgreichen Probearbeiten zugesagt worden. Da der Arbeitsbeginn schon am 1.5.2025 erfolgte, war eine Eilentscheidung des Bürgermeisters notwendig.
Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal)