Aus der Arbeit des Gemeinderates | 20.05.2025
In seiner Aprilsitzung behandelte der Fachausschuss verschiedene Bauanträge. Ferner setzte er sich mit den Themen Starkregenrisikomanagement, Straßenbeleuchtungen und Kanalnetzen auseinander.
Baugesuch Baumgartenstraße 1 Ittersbach – Neubau Balkon mit Überdachung
Passieren ließ das Gremium ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Geplant ist, den bestehenden, schmalen Balkon abzubrechen. Dieser soll durch einen neuen, größeren Balkon mit Überdachung ersetzt werden.
Baugesuch Lange Straße 86 Ittersbach – Neubau Doppelhaushälfte mit Garage
Grünes Licht gab es weiter für ein Vorhaben im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Enlensberg“ in Karlsbad-Ittersbach. Geplant ist, ein Einfamilienwohnhaus als Doppelhausanbau an den Bestand zu erstellen. Dabei sollen zwei Vollgeschosse mit Satteldach realisiert werden. Der Ausschuss zeigte sich mit einer Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze zur Straße einverstanden. Ebenso befürwortete er Befreiungen für die Traufhöhe um 10 cm und für die Dachneigung auf 20° statt 25° für die rückwärtige Dachhälfte.
Baugesuche Hauptstraße 140 Langensteinbach - Erhöhung und Erneuerung des Dachgeschosses mit Dachgaube
Befürwortet wurde ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sauweid, Ent- und Badwiesen“. Das alte Dach soll zurückgebaut werden. Danach ist geplant, den Kniestock anzuheben und eine größere Dachgaube einzubauen.
Baugesuch Befreiung für Wärmepumpen Vorderer Schaftrieb 19 Langensteinbach
Genehmigt wurde ein Außengerät einer Luft-Wärme-Pumpe im Baugebiet „Schaftrieb“.
Kosten-Nutzen-Untersuchung für das Starkregenrisikomanagement für die Ortsteile Auerbach, Langensteinbach und Mutschelbach
Das Gremium beauftragte das Ing.-Büro Wald+Corbe, die Kosten-Nutzen-Untersuchung zum Starkregenrisikomanagement für die Ortsteile Auerbach, Langensteinbach und Mutschelbach zu erstellen. Die Auftragssumme beträgt rund 38.100 Euro.
Die Gemeinde Karlsbad hat in den vergangenen Jahren erste Schritte zur Bewältigung von Starkregenereignissen unternommen. Nach den Überflutungen im Jahr 2021 sind in den stark betroffenen Ortsteilen Langensteinbach, Mutschelbach und Auerbach konkrete Untersuchungen durchgeführt und Maßnahmenvorschläge entwickelt worden. Diese umfassen unter anderem den Bau von Regenrückhaltungen. Außerdem sollen Entwässerungsgräben eingerichtet sowie ein Frühwarnsystem zur Überwachung neuralgischer Punkte implementiert werden.
Um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen detailliert zu bewerten, sowie Fördermittel beantragen zu können muss eine Kosten-Nutzen-Untersuchung (KNU) durchgeführt werden. Diese Analyse soll die potenziellen Schadensminderungen durch die geplanten Maßnahmen den erforderlichen Investitionen gegenüberstellen. Dadurch kann beurteilt werden, ob das Vorhaben sich wirtschaftlich rechnet. Die Maßnahmen des Starkregenrisikomanagements (SRRM) können im Rahmen der Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg gefördert werden. Die KNU ist auch eine notwendige Grundlage um weitere Fördermittel beim Regierungspräsidium beantragen zu können.
Diskussion
In der Diskussion wurden verschiedene Fragen gestellt. Jörg Koch vom Ingenieurbüro Wald + Corbe erläuterte dabei unter anderem, dass es sinnvoll ist mit den Berechnungen in Langensteinbach, Mutschelbach und Auerbach zu beginnen.
Kritisch wurde teilweise die zeitliche Verzögerung durch die KNU bewertet. Bürgermeister Björn Kornmüller meinte, dass darüber hinaus auch die Grundstücksverhandlungen für die bereits beschlossenen Maßnahmen mit den Eigentümern nicht einfach sind. Daher brauche man unabhängig anderer Verfahrensschritte noch Zeit.
Mit den Ergebnissen der Untersuchung sei in ca. 3 Monaten zu rechnen, so Koch. Bis zum 30.09. muss der Förderantrag gestellt werden.
GR Roland Rädle (CDU) wollte wissen, ob es förderschädlich ist früher zu beginnen. Koch erläuterte, dass hierfür das Einverständnis des Regierungspräsidiums eingeholt werden müsste. Man habe im Gespräch mit dessen Vertretern klar gemacht, dass es einen gewissen politischen Druck gibt, die Maßnahmen zügig anzugehen. Dafür wurde Verständnis gezeigt. Der Amtsleiter für Bau, Planung und Umwelt, Joachim Guthmann ergänzte, dass in solchen Fällen, in denen die Kommune Geld im Haushalt eingestellt hat und in Vorleistung geht, in der Regel eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung” erteilt wird. Letztlich würden die Maßnahmen wohl aber auch ohne Förderung umgesetzt.
Standsicherheitsprüfung der Straßenbeleuchtungseinrichtungen
Der Ausschuss vergab die Arbeiten zur Standsicherheitsprüfung der Straßenbeleuchtungseinrichtung an die Netze BW. Die Auftragssumme beträgt rund 60.100 Euro.
Guthmann erläuterte, dass die Gemeinde das Straßenbeleuchtungsnetz in allen Ortsteilen der Gemeinde betreibt. Die Betriebsführung wurde im Februar 2025 der Netze BW übertragen. Sichere Lichtmasten sind absolut notwendig. Dies ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde. Außerdem gelte es, Schadenersatzforderungen zu vermeiden.
Ein turnusmäßiger Austausch der Lichtmaste (z. B. altersbezogen) macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn. Dieses Vorgehen würde den kommunalen Haushalt unnötig belasten. Standsicherheitsprüfungen seien ein anerkanntes Verfahren, um differenzierter und kosteneffizienter vorzugehen. Die zur Prüfung fälligen Maste werden dabei von der Netze BW jährlich ermittelt und an die Verwaltung kommuniziert. In der Regel wird von einer 40jährigen Lebensdauer von Lichtmasten ausgegangen. Diese wird von äußeren Bedingungen beeinflusst. Die Sicherheit steht hier an erster Stelle. Die Kosten für die Standsicherheitsprüfungen selbst sind durch die Gemeinde zu tragen. Daher ist ein separater Auftrag hierfür notwendig. Die Bedarfsermittlung als auch die Planung, Koordination und Überwachung der Prüfungen sowie die Auswertung der Prüfergebnisse übernimmt die Netze BW. Die Standsicherheitsprüfung wird durch qualifizierte Partnerfirmen erbracht. Diese werden von der Netze BW GmbH beauftragt. Die Ergebnisse werden dokumentiert und der Gemeinde bereitgestellt. In der Regel beträgt das Wiederholungsintervall bei Prüfungen 6 Jahre. Im Einzelfall kann dies nach Prüfprognose auch früher nötig werden. Das Gros der Masten – 1.650 Stück – wurde im Jahr 2018 geprüft. Jetzt steht turnusmäßig eine erneute Standsicherheitsprüfung für diese Masten an. Verschiedene Fachfragen aus dem Gremium wurden beantwortet. Unter anderem informierte Guthmann, dass diese Prüfungen schon länger verlangt werden. Sie seien auch in Karlsbad schon durchgeführt worden.
Zustandsbewertung des Kanalnetzes in Karlsbad-Ittersbach und Karlsbad-Spielberg
Der Ausschuss vergab die Arbeiten zur Zustandsbewertung (Eigenkontrollverordnung) des Kanalnetzes in Karlsbad-Ittersbach und Karlsbad-Spielberg an die ISAS GmbH in Füssen. Die Auftragssumme beträgt rund 64.100 Euro.
Aufgrund der Eigenkontrollverordnung ist die Gemeinde Karlsbad verpflichtet, die Abwasseranlagen (Kanäle) überprüfen zu lassen. Dies soll in einem wiederkehrenden Rhythmus (i. d. R. 10 Jahre) erfolgen. Eingesetzt werden dafür geeignete Hilfsmittel wie eine TV-Befahrung. Danach müssen entsprechende Maßnahmenkataloge entwickelt werden. Die letztmalige Befahrung der Kanäle in Karlsbad-Ittersbach und Karlsbad-Spielberg erfolgte 2015. In diesem Jahr ist sie deshalb wieder durchzuführen.
Die Gemeinde ist vertraglich an die Firma ISAS GmbH gebunden. Diese hat die bisher beauftragten Arbeiten termin- und vertragsgerecht ausgeführt. Grundlegende Änderungen der vertraglichen Voraussetzung haben sich aufgrund der Eigenkontrollverordnung nicht ergeben.
Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal)