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Landkreisinformationen | 03.06.2025

Haushaltslage verschärft sich durch den weiteren Anstieg der Kosten im Sozialetat

Die Entwicklung ist alarmierend

Steigende Fallzahlen, höhere Bedarfe und ein überlastetes System: Durch die Entwicklung in der Jugend- und Sozialhilfe wird die angespannte Haushaltslage des Landkreises Karlsruhe besonders deutlich. Über die Entwicklungen in diesem Bereich hat sich der Jugendhilfe- und Sozialausschuss am Montag, 2. Juni, in der Sporthalle in der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee befasst. Kreiskämmerer Ragnar Watteroth zeigte auf, dass die Ausgaben im Sozialbereich in den vergangenen Jahren rasant gestiegen sind und inzwischen fast die Hälfte des gesamten Kreishaushalts binden. Grund dafür sind die steigenden Kosten und die fehlenden Einnahmen von Bund und Land, die aber die dafür verantwortlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben: Zwischen 2023 und 2024 sind die Transferausgaben im Sozialetat um 17 Prozent gestiegen. Der Nettozuschussbedarf erhöhte sich im Jahr 2024 von ursprünglich geplanten 159,9 Millionen Euro auf 185,3 Millionen Euro. Die größten Kostensteigerungen betrafen die Eingliederungshilfe mit einem Defizit von 20,5 Millionen Euro sowie die Jugendhilfe mit Mehrkosten von 9,9 Millionen Euro. Der Ausschuss nahm den Sachstandsbericht der Landkreisverwaltung zur Kenntnis.


In der Kinder- und Jugendhilfe zeigt sich ein deutlich verschärfter Unterstützungsbedarf. Ursachen sind unter anderem weiter zunehmende psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, Schulabsentismus, zunehmende familiäre Überforderungen, steigender Migrationsanteil in betreuten Familien sowie gesellschaftliche Folgen von Krisen wie der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg. „Die Jugendhilfe ist an ihren Grenzen. Wir sehen immer mehr komplexe Einzelfälle, für die andere Systeme keine Lösungen mehr bieten. Die Jugendhilfe springt zunehmend als Ausfallbürge ein – mit hohen finanziellen und personellen Folgen“, erklärte Sozialdezernentin Margit Freund. Wegen vielfältiger Steuerungsmaßnahmen auch mit Blick auf die Wirkung, Zielgerichtetheit und Nachhaltigkeit der Hilfen sowie verstärkter Investitionen in Präventionsangebote steigen die Ausgaben weiter. Weiter verschärft wird die Gesamtsituation auch durch die systembedingte Überlastung in Kitas und Schulen durch fehlende Integrationshilfen und Lehrende. Dies muss der Landkreis unter anderem durch eine immer größere Zahl an Schulbegleitern auffangen, an deren Kosten von über 10 Millionen Euro sich das Land mit noch nicht mal 10 Prozent beteiligt.


Auch die Hilfe zur Pflege trägt mit 3,5 Millionen Euro Mehrkosten zur finanziellen Belastung des Landkreishaushalt bei – insbesondere im stationären Bereich. Noch gravierender aber ist die Entwicklung in der Eingliederungshilfe, zentral sind hier die Kosten durch die geänderten gesetzlichen Ansprüche im Bundesteilhabegesetz. Seit 2020 haben sich dort 49 Millionen Euro Mehrkosten summiert. Die geplanten Transferaufwendungen stiegen von 72 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 121 Millionen Euro im Jahr 2025. Damit verzeichnete der Landkreis eine Zunahme um 68 Prozent in nur fünf Jahren. Die vom Land bislang geleisteten Abschlagszahlungen reichen nicht aus, um allein die dadurch entstandenen Mehrkosten zu decken. Für das Jahr 2025 sind 30 Millionen Euro an Landeserstattungen eingeplant. Der Landkreis hatte seit Jahren auf die Konnexität verwiesen und höhere Abschlagszahlungen sowie eine zeitnahe Teilschlussabrechnung eingefordert. Denn allein bis 2023 ist ein Nachzahlungsbedarf in Baden-Württemberg in Höhe von über 187 Millionen Euro aufgelaufen.

Die Abrechnung der Aufwendungen für die vorläufige Unterbringung Geflüchteter erfolgt weiterhin mit erheblicher Verzögerung. Für das Jahr 2020 steht noch eine offene Zahlung von 2,1 Millionen Euro aus, während die Schlussabrechnungen für die Folgejahre frühestens 2026 erwartet wird. Der Landkreis muss diese Leistungen bis dahin aus eigenen Mitteln vorfinanzieren – ein jährlich wiederkehrender Liquiditätsengpass. Diese gesamte Entwicklung hat massive negative Folgen auf den Kreishaushalt und belastet die Städte und Gemeinden.

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