BDH Bundesverband Rehabilitation e. V. Kreisverband Karlsbad

Alle aktuellen Nachrichten rund um Karlsbad

BDH Bundesverband Rehabilitation e. V. Kreisverband Karlsbad | 04.07.2025

BDH – Rehabilitation. Selbsthilfe. Leben

Teilhabe mit Autismus

Ein Stück wichtige Teilhabe erkämpfte der BDH für den jungen E. mit einem kleinen, aber wichtigen Buchstaben: dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis.

E.'s Behinderung ist unsichtbar. Nur, wer ihn näher kennt, merkt seine Schwierigkeiten im sozialen Alltag. Schon früh machte er und seine Familie Erfahrungen mit Ausgrenzung, weil sein tagesformabhängiges Verhalten zu anstrengend für sein Umfeld sein kann. Vor allem für Erwachsene.

Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen B sind zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt, weil sie auf ständige Hilfe in der Öffentlichkeit angewiesen sind. Der zehnjährige E. braucht diese Hilfe seit dem Kleinkindalter. Ihm wurden bisher eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung 50) und das Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit) anerkannt. Aber nicht die Notwendigkeit der ständigen Begleitung. Im Rahmen eines neuen Verfahrens musste die Anerkennung jetzt erstritten werden.

Frühzeitige Hilfe ist wichtig

Jede neue Situation macht E.'s Anpassungsprobleme, auf Unvorhersehbares kann er ängstlich, unruhig, impulsiv bis aggressiv reagieren. Schnell hat er mit Reizüberflutung zu kämpfen. Sein Handicap hat im Umgang mit anderen Kindern bereits im Kindergarten enorme Probleme verursacht, schon früh schaltete sich das Jugendamt ein.

Seine Mutter erinnert sich: „Man isoliert sich schon früh unbewusst mit einem behinderten Kind wie E.. Man geht mit ihm nicht mehr auf Spielplätze, weil man ihn nicht in Konfliktsituationen bringen und auch den Blicken der anderen nicht aussetzen möchte.“

Jede Hilfe des Jugendamtes hat die vierköpfige Familie deshalb gerne angenommen. So hat E. dann auch in Begleitung einer Integrationsfachkraft den Kindergarten weiter besuchen können und wurde auch zunächst in die Regelschule eingeschult.

Überfordertes Schulsystem

„Die Coronazeit hat uns mit Unterricht in kleinen Gruppen und Einheiten ein bisschen in die Karten gespielt“, sagt die Mutter. Das ging bis in die 3. Klasse gut, dann wurde E. Unbeschulbarkeit im Regelunterricht attestiert. „Unser Schulsystem ist auf Kinder wie E., die individuelle Hilfe im Unterricht benötigen, nicht eingerichtet. Zu große Klassen, zu viele unterschiedliche Bedürfnislagen. Kinder wie E. sind die ersten, die dann rausmüssen.“

Die Familie fand für zwei Jahre mit dem Schneckenhaus eine spezielle Schuleinrichtung für autistische Kinder.

Aber schon wartet die nächste Herausforderung auf den Jungen und seine Eltern. Mit der Klasse 5 hat E. keinen Platz in der Klasse für autistische Kinder mehr, wie Mutter Marlene sagt, seine Beschulung wird in einem anderen Rahmen und viel geringerem Umfang stattfinden müssen, was nicht mit dem Familienalltag vereinbar ist. Findet man nach einem erneuten Anerkennungsverfahren seiner Behinderung keine geeignete Schulbegleitung, droht Hausbeschulung. Für seine Mutter ist die Situation mit großen Ängsten und schlaflosen Nächten verbunden.

Sie sagt: „Die Herausforderungen von „Homeschooling“ kennt jede Mutter und jeder Vater seit Corona. Für E., der gerne unter Kindern ist, würde das eine weiterer Schritt in seine Isolation bedeuten.“

Familienziel: Teilhabe

Da E. aufgrund seiner autistischen Ausprägung auch keine Freunde hat, ist Teilhabe in der Freizeit ein besonderes Familienanliegen. Die Anerkennung des Merkzeichens „B“ im Schwerbehindertenausweis erlaubt es Begleitpersonen, Tier- und Freizeitparks oder Freizeitbäder kostengünstiger zu nutzen, wenn diese es möglich machen.

So genießt die vierköpfige Familie nun öfter das Vergnügen. Das alles wäre ohne Unterstützung des BDH nicht möglich gewesen, sagt die Mutter. Nachdem sie erfolglos ein Widerspruchsverfahren allein hinter sich gebracht hat, wandte sich das BDH-Mitglied an die Geschäftsstelle Stuttgart. Die dortige Sozialjuristin übernahm die Akten und den Fall. Die Mutter erinnert sich: „Das war die beste Entscheidung. Wir haben gar nicht viel erzählen müssen, nie hinterher telefonieren müssen. Sie hat es übernommen und das war für uns eine enorme Erleichterung und Bereicherung. Ich bin froh, dass ich sie als Partnerin im Rücken habe, und der finanzielle Aspekt spielt natürlich auch eine Rolle.“

Der Kreisverband Karlsbad ist vor Ort in Karlsbad, wenn es nötig kommen wir zu ihnen und beraten Sie in ihrer gewohnten Umgebung oder per Telefon alternativ bieten wir auch an mit uns per Videotelefonie oder Internet in Kontakt zu treten. Sie können aber auch nur einen Termin zu den Sprechzeiten in Karlsbad/Ittersbach im Rathaus mit uns vereinbaren.

Hinterlassen Sie uns einfach eine per Telefon oder per Mail eine Nachricht, wir melden uns bei Ihnen.

• BDH-Kreisverband-Karlsbad

• Andreas Schütte

• Belchenstr.39, 76307 Karlsbad

• Mobil: 0170 97 67 492

• Home : 07248 92 44 40

• Email: karlsbad@bdh-reha.de

Web: www.bdh-reha.de

Artikel-Code:
Icon SucheIcon GebärdenspracheIcon Kontakt