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Seniorenbeirat Karlsbad | 11.07.2025

Übermittlung von Einwohnerdaten an andere Stellen – Sie können widersprechen!

Die Gemeinde übermittelt im Rahmen des Bundesmeldegesetzes persönliche Daten ihrer Einwohner an andere Stellen, soweit dies zulässig ist und der Betroffene der Übermittlung nicht widersprochen hat. Diese Stellen sind:

  • Parteien, Wählergruppen, u.A. bei Wahlen und Abstimmungen
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (gilt nicht für Datenübermittlung im Rahmen des Steuererhebungsrechts)
  • Mandatsträger, Presse, Rundfunk oder Staatsministerium bei Alters- oder Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage

Als Bürger haben Sie die Möglichkeit, einer Datenübermittlung zu widersprechen. Dann werden dorthin keine Daten übermittelt.

Der Widerspruch kann bei der Gemeinde schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) eingelegt werden. Ein eventuell bereits erteilter Widerspruch behält Gültigkeit, bis dieser widerrufen wird.

Auf gesetzlich vorgeschriebene Datenübermittlung (wie z.B. wegen Rundfunkgebühren) wirkt sich ein Widerspruch nicht aus.

Im Übrigen verweisen wir auf die dazu notwendige Veröffentlichung, die von der Gemeinde immer Anfangs des Jahres vorgenommen wird. Nebenstehender QR-Code führt zu der entsprechenden Seite auf der Homepage der Gemeinde Karlsbad.

Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung.

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