Amtliche Bekanntmachungen

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Amtliche Bekanntmachungen | 14.07.2025

Bekanntmachung Abwasserverband Pfinz- und Rennachtal

Die Kläranlage Ittersbach in der Gemeinde Karlsbad reinigt die Abwässer der Gemeinden mit Teilorten
Karlsbad-Ittersbach (Landkreis Karlsruhe), Straubenhardt-Conweiler, Feldrennach, Pfinzweiler und
Schwann (Landkreis Enzkreis). Das gereinigte Abwasser aus der Kläranlage wird in die Pfinz eingeleitet.
Für die Kläranlage hat der Abwasserverband Pfinz- und Rennachtal die Neuerteilung der
wasserrechtlichen Erlaubnis beim Landratsamt Karlsruhe, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe
beantragt.

Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) fällt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG durchgeführt. Im
Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der unteren Wasserbehörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann deshalb unterbleiben. Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung wird am 28.07.2025 bis 27.08.2025 auf der Internetseite des Landratsamtes Karlsruhe der Öffentlichkeit bekanntgemacht
(https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles & Landkreis/Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen/
Umweltverträglichkeits-prüfung / UVP-Vorprüfung). Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur UVP-Vorprüfung sind Bestandteil der ausgelegten
Antragsunterlagen.

Die Antragsunterlagen werden in der Zeit vom 28.07.2025 bis einschließlich 27.08.2025 bei der
Gemeinde Karlsbad (Rathaus Spielberg), Rathausplatz 1, 76307 Karlsbad und der Gemeinde
Straubenhardt, Ittersbacher Straße 1, 75334 Straubenhardt zu den üblichen Dienststunden ausgelegt
oder können auch auf der Internetseite des Landratsamtes Karlsruhe (s.o.) unter
https://www.landkreis-karlsruhe.de/ Aktuelles & Landkreis/ Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen /
Umweltrechtverfahren / Wasserrecht eingesehen werden. Die üblichen Dienststunden im Rathaus der
Gemeinde Karlsbad, Rathaus Spielberg, sind wie folgt: Montag und Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr,
Donnerstag 15:00 bis 18:00 Uhr. Die üblichen Dienststunden der Gemeinde Straubenhardt sind wie
folgt: Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich 15:00 bis 18:00 Uhr, Mittwoch
geschlossen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der
Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Karlsbad, Rathausplatz 1, 76307
Karlsbad, bei der Gemeinde Straubenhardt, Ittersbacher Straße 1, 75334 Straubenhardt oder beim
Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe
Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e
DSGVO i. V. mit dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

Es wird darauf hingewiesen, dass
a) nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die
nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,
b) rechtzeitig erhobene Einwendungen in einem Erörterungstermin behandelt werden,
c) in dem Erörterungstermin bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann,
d) die Unterrichtung über den Erörterungstermin ebenso wie die Zustellung der Entscheidung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann, soweit mehr als 50 Benachrichtigungen oder
Zustellungen vorzunehmen sind,
e) die wasserrechtliche Erlaubnis unbeschadet privater Rechte Dritter erfolgt.

Straubenhardt, 14.07.2025
Helge Viehweg, Bürgermeister (Verbandsvorsitzender)

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