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Landkreisinformationen | 22.07.2025

Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung erfordert neue Lösungen im Schulbetrieb im Landkreis Karlsruhe

Die Erweiterung der Hardtwaldschule wird weiterverfolgt

Der Kreistag hat zentrale Entscheidungen für die Weiterentwicklung der Bildungsinfrastruktur im Landkreis Karlsruhe getroffen. Die Beschlüsse fielen in seiner Sitzung am 17. Juli in der Becker-Halle Karlsbad. Im Fokus standen dabei der Ausbau von Schulstandorten, die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bei den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie die bauliche Erneuerung zentraler Bildungseinrichtungen. Vor dem Hintergrund wachsender Schülerzahlen, steigender Anforderungen an Inklusion sowie notwendiger Investitionen in Infrastruktur sollen tragfähige Lösungen gefunden werden. Trotz angespannter Haushaltslage sind einige Maßnahmen unverzichtbar für den zukunftsfähigen Schulbetrieb.

Ein Schwerpunkt der Sitzung war die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, der ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise greift. Die Umsetzung der ganztägigen Betreuung stellt den Landkreis vor erhebliche personelle und organisatorische Herausforderungen. „Der Rechtsanspruch ist ein erneutes Beispiel dafür, dass vom Bund Ideale vorgegeben werden, die so in der kommunalen Realität nicht umsetzbar sind“, kritisierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Die sechs sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungseinheiten des Landkreises Karlsruhe sind derzeit schon Ganztagesschulen, die bezogen auf den Schulunterricht nicht die gesetzlich geforderte Zeit abdecken, wenn die Zeiten der Schülerbeförderungen dazu addiert werden. Für ein Angebot für alle Kinder wird ein gut eingespieltes System während der Schulzeiten verändert und weitere Ressourcen gebunden „Abgesehen davon, dass wir finanziell nicht entsprechend ausgestattet werden vom Gesetzgeber, um diese Aufgabe zu lösen, mangelt es zudem an der ausreichenden Anzahl von Betreuungskräften. Auch wenn wir zusätzliches pädagogisches Personal einstellen möchten, heißt das noch nicht, dass dieses auf dem Markt auch verfügbar ist“, betont er. Der Landkreis richtet daher eine zentrale Verwaltungsstelle, die unter anderem für Planung, Anmeldeverfahren, Vertragsverhandlungen und die Koordination mit externen Trägern verantwortlich ist. Auch im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich werden zusätzliche Kapazitäten benötigt.

Der Aufbau der Betreuung in den Ferien ab Herbst 2026 stellt dagegen ein neues Angebot dar, welches die Eltern entlastet. Hierfür möchte der Landkreis mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege und weiteren Anbietern kooperieren.

Für Schülerbeförderung außerhalb der Unterrichtszeiten wird es keine zusätzlichen Leistungen geben. Die Kosten für Betreuung an Schultagen und in den Ferien sollen über eine noch zu beschließende Entgeltordnung gedeckt werden.

Neben der Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs ist ein zentrales Vorhaben der kommenden Jahre auch die Erweiterung der Hardtwaldschule in Karlsruhe-Neureut. Hierzu beschloss der Kreistag eine gemeinsamen Absichtserklärung mit der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten. Denn seit der Sanierung des Stammgebäudes im Jahr 2021/22 haben sich die Schülerzahlen nahezu verdoppelt. Eine Erweiterung am bisherigen Standort reicht jedoch nicht aus, daher stellt die Gemeinde ein rund 10.000 Quadratmeter großes Grundstück in zentraler Lage zur Verfügung. Der Landkreis wird hiervon rund 3.850 Quadratmeter für insgesamt 2,31 Millionen Euro für den Schulneubau erwerben. Der entsprechende Bebauungsplan soll 2025 aufgestellt werden, Baubeginn ab 2026. Vorgesehen ist es, vorhandene Infrastrukturen wie Schwimmhalle, Mensa und Technikzentrale optimal mitzunutzen. Sollte die Stadt Karlsruhe aus dem bestehenden Schulverbund aussteigen, was derzeit geprüft wird, würde der Landkreis dennoch am Schulneubau festhalten. Synergien, beispielsweise mit der Karl-Berberich-Schule in Bruchsal, werden geprüft, um in den weiteren Schulen vorerst keine weiteren Baumaßnahmen zu benötigen.

Eine Sanierungsmaßnahme, die weiterverfolgt wird, betrifft das Gewerbliche Bildungszentrum Bruchsal (GBZ). Der Kreistag hat der umfassenden Generalsanierung und Modernisierung der sanitären Einrichtungen im Lehrgebäude zugestimmt. Denn die bestehenden Anlagen aus den 1980er-Jahren sind stark sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Eine Machbarkeitsstudie, die im August 2024 vorgelegt wurde, zeigte unter anderem ein Ungleichgewicht in der Verteilung der Toiletten zwischen Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Lehrkräften auf. Die technische Sanierung umfasst die komplette Erneuerung der Elektroinstallation, der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie der sanitären Ausstattung. Die Arbeiten sollen in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2026 und 2027 erfolgen. Während der Arbeiten bleibt jeweils die Hälfte der Anlagen nutzbar, sodass auf mobile Ersatzlösungen verzichtet werden kann. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2,6 Millionen Euro.

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