Amtliche Bekanntmachungen | 22.07.2025
Aus der Jagdpachtgemeinschaft Mutschelbach erreichte uns folgender Hinweis:
Wildernde Hunde
Am Montag, den 21.07.25 wurde in der Gemarkung Untermutschelbach binnen kürzester
Zeit ein weiteres Stück Rehwild tot aufgefunden. ( Bereits das Dritte im gleichen Gebiet )
In diesem Fall handelte es sich um eine Ricke, die offensichtlich durch einem hetzenden
Hund qualvoll ums Leben gekommen ist. Am Körper waren deutliche Bissspuren erkenn-
bar ! Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die verendete Ricke führend war, so dass auch
das dazugehörige Kitz ohne seine Mutter in Kürze elendig verenden wird ! Was sind das
nur für gleichgültige Hundebesitzer, die ihre Hunde außerhalb ihrer Einflussnahme frei
laufen / jagen lassen. Dies ist völlig unerklärlich und nicht zu akzeptieren.
Ergänzung durch das Ordnungsamt
Hinweise aus der Bevölkerung bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Karlsbad. Es handelt
sich hier um einen Verstoß gegen das Landesjagdgesetz und stellt somit eine Ordnungs-
widrigkeit dar. Es gibt zwar keine generelle Leinenpflicht im Wald – allerdings dürfen nur
Hunde freilaufen, wenn sie unverzüglich abrufbar sind. Dass dies wohl nicht der Fall war,
zeigt das getötete Reh. Wenn der Halter das Wildern seines Hundes zulässt, kann sogar
der Straftatbestand der Jagdwilderei erfüllt sein.
Daher der dringende Appell an die Hundehalter – nehmen Sie Ihren Hund im Wald an die
Leine, wenn Sie nicht sicherstellen können, dass dieser sofort – und auch beim Antreffen
von Wild – abrufbar ist. Getreu dem Motto: Lieber ein Stück mehr an der Leine, die nächste
Freifläche, auf welcher Ihr Hund wieder Laufen kann, kommt sicher nur ein Stück weiter.