Aus der Arbeit des Gemeinderates | 09.09.2025
In seiner Julisitzung behandelte der Bau- Planungs- und Umweltausschuss zwei Baugesuche. Ein weiteres Thema war die Klimaschutzstrategie der Gemeinde Karlsbad.
Baugesuch - Lindenstraße 23 Mutschelbach - Neubau Einfamilienhaus mit Garage
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich von Karlsbad-Mutschelbach. Nach Abbruch des bestehenden Wohnhaues und der Scheune soll ein neues Einfamilienwohnhaus errichtet werden. Ein Vollgeschoss mit Dachgeschoss sowie Satteldach ist geplant. Vor dem Haus soll eine Doppelgarage entstehen. Das Vorhaben fügt sich nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung ein. Der Ausschuss zeigte sich einverstanden.
Baugesuch - Fischerweg 10 Langensteinbach - Neubau eines Wohnhauses mit Carport
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Badwiesen“ in Karlsbad-Langensteinbach. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden alle eingehalten. Allerdings ist der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig. Daher ist der Bau- Planungs- und Umweltausschuss zuständig, zu entscheiden. Geplant ist, ein Einfamilienwohnhauses mit 2 Vollgeschossen und Satteldach zu errichten. Das Wohnhaus befindet sich innerhalb der künftigen überbaubaren Grundstücksfläche. Die Verwaltung empfahl, dem Vorhaben zuzustimmen. Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss gab hierfür grünes Licht.
Klimaschutzstrategie der Gemeinde Karlsbad wird neu ausgerichtet
Die Klimaschutzstrategie der Gemeinde Karlsbad erhält einen neuen Rahmen. Es geht dabei unter anderem darum, dass diese einfacher – niedrigschwelliger – begleitet wird. Sie soll besser auf die Anforderungen des Landes abgestimmt werden. Der bürokratische Aufwand wird ebenfalls reduziert.
Konkret beschloss der Bau- Planungs- und Umweltausschuss folgende Änderungen:
1. Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme an der Zukunftskommune der Energie-agentur Kreis Karlsruhe zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Ausstieg aus dem European Energy Award (eea) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte durchzuführen.
Die Geschäftsführerin der Umwelt- und Energieagentur des Landkreises (UEA), Birgit Schwegle erläuterte die Hintergründe. In den vergangenen Jahren wurden die kommunalen Klimaschutzaufgaben zunehmend komplexer. Viele der gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind dabei landesspezifisch für Baden-Württemberg gültig. Bisher wird zur Begleitung des Klimaschutzprozesses ausschließlich das bundesweit einheitliche Instrument des European Energy Awards (eea) angewendet. Zu diesen eea-Kommunen zählt auch Karlsbad. Allerdings können die landesspezifischen Anforderungen damit immer weniger erfüllt werden. Die Arbeit der Kommunen wird dadurch auch nicht vereinfacht.
European Energy Award überarbeitet
Ab 2025 greift die überarbeitete Version des European Energy Award. Dieser ist verbindlich für alle teilnehmenden Kommunen und Landkreise. Die Neuausrichtung wurde auf europäischer Ebene beschlossen. Die Systematik ist darin deutlich geändert. Der Maßnahmenkatalog wurde umfassend ausgebaut. Trotz andauernder Rückmeldungen an die zuständige Stelle wurde der Aufwand für Planung, Umsetzung und Dokumentation nicht gesenkt. Gerade kleinere und mittlere Kommunen geraten hier zunehmend an personelle und finanzielle Grenzen. Die zentrale Frage ist daher, ob die Komplexität noch in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen steht. Mit einer vereinfachenden Anpassung des European Energy Award ist nicht zu rechnen. Einige Kommunen sind bereits aus dem Prozess ausgestiegen. Aus diesem Grund wird momentan mit offiziellen Akteuren an einem pragmatischen Modell gearbeitet. Dieses soll auf die Rahmenbedingungen des Landes passen.
Entwicklung des Modells „Zukunftskommune“
Im Frühjahr 2024 führte die UEA eine Umfrage im Landkreis durch. In diesem ging es um ein Stimmungsbild zu den laufenden Klimaschutzprozessen und den Anforderungen an die Weiterentwicklung. Alle befragten Kommunen kritisierten den bürokratischen Aufwand zur Durchführung des eea. Sie betonten, dass eine bundes- bzw. europaweite Vergleichbarkeit keine hohe Priorität habe. Allerdings legen alle Kommunen Wert darauf, im Klimaschutzprozess strukturiert begleitet und beraten zu werden. Diese unverzichtbare Leistung soll die UEA erbringen. Zusammen mit der Energieagentur Oberschwaben regte die UEA daher an, ein eigenes Instrument zu entwickeln. Dieses soll den reduzierten finanziellen und personellen Ressourcen in den Verwaltungen gerechter werden. Außerdem soll es viel stärker auf die lokalen Potentiale und die Landesgesetzgebungen ausgerichtet sein. Diesen Anspruch erfüllt das Modell „Zukunftskommune“. Es verknüpft regionales Fachwissen mit konkreter Umsetzungskompetenz. Es richtet sich gezielt an Kommunen bis 50.000 Einwohner in Baden-Württemberg. Diesen wird ein handhabbares, strategisch nutzbares Instrument an die Hand gegeben. Dadurch können diese ihre Aufgaben im Bereich Klimaschutz, nachhaltiges Bauen, Klimaanpassung und Energie effizient erfüllen.
Das Modell ermöglicht eine strukturierte und praxisorientierte Begleitung des kommunalen Klimaschutzprozesses.
Wie arbeitet das Modell „Zukunftskommune“ konkret?
Ein zentrales Merkmal von Zukunftskommune ist der klassische Managementansatz:
Plan:
Überprüfung der bereits umgesetzten Maßnahmen mit einer Checkliste und jährliche CO2-Bilanzierung
Do:
Entwicklung von Maßnahmen mit der Verwaltung und Beschluss im Gemeinderat
Check:
Regelmäßige Arbeitstermine mit der Verwaltung zum Projektcontrolling
Act:
Überprüfung der Wirkung, Benchmarking mit anderen Kommunen bei einer Ehrungs- und Austauschveranstaltung – kein Audit, keine zusätzliche Datenerfassung.
Im Jahr 2025 wird das Instrument in einigen Pilotkommunen getestet und weiterentwickelt. Im Jahr 2026 soll Zukunftskommune allen Städten und Gemeinden angeboten werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die jährlichen Kosten für Kommunen zwischen 10.000 und 20.000 Einwohnern belaufen sich auf 6.300 Euro (brutto) pro Jahr. Diese Kosten sind teilweise förderfähig.
Die Gesamtkosten für den European Energy Award liegen bei einer vierjährigen Rezertifizierung umgerechnet jährlich bei ca. 8.500 Euro. Zusätzlich werden Synergien mit dem Monitoring der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt. Das war beim European Energy Award bisher noch nicht der Fall.
Diskussion im Gremium
Bürgermeister Björn Kornmüller hob die dargestellten Vorteile des neuen und deutlich unbürokratischeren Verfahrens hervor. Der Gemeinderat diskutierte über das bisherige und das geplante neue Verfahren. Grundsätzlich wurde die Absicht, sich neu auszurichten, befürwortet und im Anschluss auch einstimmig beschlossen.
Arbeitsprogramm der Klimaschutzmaßnahmen in Karlsbad aktualisiert
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt beschloss ein Maßnahmenprogramm als Leitlinie für die kommunale Klimaschutzarbeit. Er beauftragte die Verwaltung, die dort genannten Maßnahmen für die Umsetzung vorzubereiten.
EEA Geschäftsführerin Birgit Schwegle und Bereichsleiter Karsten Thiel informierten zum Thema.
Im Rahmen des European Energy Awards (eea) 2021 wurden 16 Maßnahmen definiert. Die Gemeinde hat diese seitdem umgesetzt, verschoben (organisatorische Gründe) oder sie sind nicht mehr relevant. Zudem sind seit 2021 über neue Landes- und Bundesgesetzgebungen neue Schwerpunkte hinzugekommen. Dazu zählt auch die kommunale Wärmeplanung, die der Gemeinderat Ende 2024 bestätigt hat. In dieser wurden auch 6 konkrete Maßnahmenansätze festgelegt.
Entscheidend sei, die noch offenen und relevanten Maßnahmen aus dem energiepolitischen Arbeitsprogramm sowie der kommunalen Wärmeplanung zusammenzuführen. Außerdem sollen neue Maßnahmenansätze für den Klimaschutzprozess in Karlsbad festgelegt werden. Diese gelten für die kommenden Jahre:
Ausschuss beschließt 20 zentrale Maßnahmen für den Karlsbader Klimaschutz
1. LoRaWAN Anwendungen
2. Freiflächen-Photovoltaik auf der Kreiserddeponie Ittersbach
3. Freiflächen-Photovoltaik Hamberg
4. Umsetzung Photovoltaikausbaustrategie auf den kommunalen Liegenschaften
5. Eventuelle Entwicklung der Windkraftstandorte, u.a. auch abhängig von den Entscheidungen des Regionalverbands
6. Wärmenetz Spielberg
7. Wärmenetz Langensteinbach
8. Transformation Wärmeversorgung Gebäudenetz Auerbach (GS/Talblickhalle)
9. Festlegung Sanierungsstrategie kommunale Liegenschaften
10. Umsetzung Sanierungsstrategie kommunale Liegenschaften
11. Nachhaltig Bauen: Feuerwehrhaus Langensteinbach
12. Sanierung Jahn- und Schelmenbuschhalle
13. Klimawandelanpassungskonzept gemäß Klima G BW 2025
14. Umsetzung Starkregenrisikomanagement
15. Radwegebrücke Auerbach Langensteinbach
16. Ausweitung Carsharing
17. Komplettierung Mobilitätskonzept
18. Barrierefreier Ausbau Bushaltestellen
19. Anlaufstelle Energiethemen
20. Öffentlichkeitsarbeit Sanierungsgebiet Langensteinbach
Verfahren und Diskussion
Die Aufstellung dient als roter Faden für die Klimaschutzarbeit der Verwaltung und bündelt auch Maßnahmen (z.B. Starkregenrisikomanagement, Wärmeplanung). Der Maßnahmenkatalog selbst hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Der Gemeinderat wird im Einzelfall immer bei notwendigen Entscheidungen eingebunden. Die Maßnahmen werden initiiert und. parallel wird halbjährlich der Umsetzungsstand geprüft. Der Gemeinderat wird auch hierüber informiert. Die Umwelt- und Energieagentur des Landkreises begleitet die Gemeinde.
Bürgermeister Björn Kornmüller bedankte sich für die bisherige Arbeit. Er versicherte, dass die Gemeinde sich auch weiterhin einiges an sinnvollen Maßnahmen vornehmen wird. „Dabei ist bisher eine gute Entwicklung insbesondere bei den PV-Anlagen (PV-Offensive) zu beobachten“, so Kornmüller.
Schwegle informierte auf Nachfrage aus dem Gremium, dass es keinen neuen Stand zum Wärmenetz in Langensteinbach gibt. Das Interesse des Klinikums bestand insbesondere im Zuge der Energiekrise zu Beginn des Ukraine-Krieges. Dadurch, dass sich nun der Druck dahingehend wieder verringert hat, besteht derzeit kein Kontakt. Aktuell weiß man auch nicht, wie sich die Gesetzeslage rund um das Gebäudeenergiegesetz weiterentwickelt.
Kornmüller ergänzte, dass in diesem Katalog auch größere Maßnahmen wie notwendige Sanierungen aufgelistet sind. Hier könne man noch nicht genau sagen, wann diese umgesetzt werden. Dies hänge auch von der Haushaltslage und letztlich einem weiteren Beschluss des Gemeinderates ab. In der mittelfristigen Finanzplanung sind die meisten Punkte natürlich hinterlegt.
Abbrucharbeiten der Liegenschaften Frankenstr. 5+7 in Karlsbad-Langensteinbach vergeben
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt vergibt einen Auftrag über rund 81.200 Euro für den Abbruch der Liegenschaften Frankenstr. 5+7, Langensteinbach an die Firma Münzner Bau in Karlsruhe. Die Gebäude in der Frankenstr. 5+7 sind in einem desolaten baulichen Zustand. Sie wurden aus erschließungstechnischen Gründen für die rückwärtig gelegenen Grundstücke erworben. Ziel ist, diesen Bereich im Ortsteil Langensteinbach moderat nachzuverdichten. Die Objekte waren bereits beim Kauf zum Abbruch vorgesehen.
Verschiedenes
Brücken über die AVG-Trasse
Der Leiter des Amtes für Bau- Planung und Umwelt, Joachim Guthmann, informierte über die Brückenbauwerke der AVG-Trasse. Bisher ging die Gemeinde davon aus, dass sich diese im Eigentum der AVG befinden. Im Zuge der Erschließungsplanung zum Baugebiet “Holderäcker II” in Karlsbad-Spielberg wurde jetzt das Thema juristisch geprüft. Konkret ging es dabei um die Eigentumsverhältnisse des Brückenbauwerks in Verlängerung Parkring. Inzwischen wurde bekannt, dass für solche Brücken der jeweilige Straßenbaulastträger verantwortlich ist. Bei einfachen Gemeindestraßen ist also die Gemeinde Karlsbad in der Unterhaltungslast. Es handelt sich konkret um die Brücke St.-Barbara in Langensteinbach, die Brücke Parkring in Spielberg und die Brücke in der Lange Straße in Ittersbach. Eine Sichtkontrolle bei laufendem Betrieb gestaltet sich schwierig. In der Sperrzeit der AVG in den Sommerferien sollen die drei Bauwerke beprobt werden. Die Erstellung des Prüfberichtes wird mit Kosten verbunden sein. Sollten daraus Handlungsempfehlungen erfolgen, müssten Mittel im nächsten Haushalt bereitgestellt werden.
Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).