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Redaktionelle Berichte | 09.09.2025

Rückschnitt von Pflanzen

Bald beginnt wieder die dunkle Jahreszeit. Für die allgemeine Verkehrssicherung ist es notwendig, dass die von den privaten Grundstücken in dem Bereich der Straßenbeleuchtung wachsenden Büsche und Bäume zurückgeschnitten werden.

Straßenbeleuchtungsmasten müssen jederzeit frei zugänglich sein, insbesondere auch für Wartung und Störungsbeseitigung.

Anlieger sind verpflichtet, Bewuchs (z. B. Hecken, Sträucher oder Bäume) regelmäßig zurückzuschneiden und ein Zuwachsen der Masten zu verhindern.

Bitte beachten Sie: Einwachsende Masten können die Verkehrssicherheit gefährden und im Notfall den Zugang für Reparaturen behindern.

Aus diesem Grund möchten wir alle Grundstückseigentümer, die an öffentlichen Straßen und Wegen gelegen sind, darum bitten, Bäume, Hecken und Sträucher an Gehwegen, vor allem aber im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung gerade jetzt, vor der bevorstehenden Winterperiode zurückzuschneiden.

Im Interesse der Verkehrssicherheit werden alle Grundstückseigentümer gebeten, die vorstehend genannten Hinweise zu beachten.

Foto: Gemeinde Karlsbad
Foto: Gemeinde Karlsbad