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Redaktionelle Berichte | 16.09.2025

Halteverbot in der Remchinger Straße beachten

Dringender Hinweis der Gemeindeverwaltung

In der Remchinger Straße in Karlsbad-Auerbach finden in regelmäßigen Abständen Mäh- und Pflegearbeiten im Seitenbereich statt. Diese notwendigen Arbeiten sollen fachgerecht und sicher durchgeführt werden. Dafür muss die Strecke von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Die Gemeinde stellt daher mindestens 96 Stunden vor dem geplanten Termin Halteverbotsschilder auf.

Leider wird dieses Halteverbot zunehmend von Anwohnerinnen und Anwohnern ignoriert. Bei den letzten Mäharbeiten standen am Morgen des Einsatzes noch 18 Fahrzeuge im ausgewiesenen Halteverbot.

Ohne freie Zugänglichkeit der Mähstrecke kann nicht gearbeitet werden

Die Gemeindeverwaltung weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass das rechtzeitige Freimachen der Straße unbedingt erforderlich ist. Auch Aussagen wie „Ich fahre weg, wenn ich den Rasenmäher höre“ helfen in der Praxis nicht weiter, da die Arbeiten pünktlich beginnen müssen und teilweise schweres Gerät eingesetzt wird.

Erhebliche Zusatzkosten vermeiden

Durch parkende Fahrzeuge entstehen für die Gemeinde jedes Mal erhebliche Zusatzkosten: Das Ordnungsamt muss Halterdaten ermitteln und betroffene Fahrzeugbesitzer aufsuchen und auf die Situation hinweisen. Zusätzlich kann die beauftragte Firma ihre Arbeiten nicht vollständig ausführen. Bei Freischneidearbeiten besteht beispielsweise die Gefahr, dass Steine hochgeschleudert und Fahrzeuge beschädigt werden.

Gemeindeverwaltung gezwungen zu handeln

Die bisherige Kulanzregelung wird leider zunehmend ausgenutzt. Daher muss die Gemeindeverwaltung zukünftig konsequenter handeln. Das heißt konkret: Falschparkern drohen gebührenpflichte Verwarnungen und im Bedarfsfall kann das Fahrzeug auf deren Kosten abgeschleppt werden.

Wir bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis. Helfen Sie aktiv mit, indem Sie die Haltverbote beachten und Ihre Fahrzeuge rechtzeitig entfernen. Nur so können die Pflegearbeiten sicher und ohne unnötige Verzögerungen durchgeführt werden und Ihnen bleiben gebührenpflichtige Verwarnungen erspart.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Gemeindeverwaltung