BDH Bundesverband Rehabilitation e. V. Kreisverband Karlsbad | 14.09.2025
Neurorehabilitation geht uns alle an!
Auf drängende Fragen der Unterfinanzierung sowie auf die bisher unterschätzte Bedeutung der Mangelernährung in der Neurorehabilitation macht jetzt die BDH-Klinik Hessisch Oldendorf aufmerksam. Wer zu einer Spitzenmedizin Ja sagt, muss in unserer immer älter werdenden Gesellschaft die Potenziale der Neurorehabilitation auch tatsächlich ausschöpfen, und darf sie nicht gefährden. Sie ist kein Nischenthema, sondern geht uns alle an.
Aufwandgerechtigkeit in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation gefordert
Prof. Dr. med. Jens D. Rollnik, Ärztlicher Direktor der BDH-Klinik Hessisch Oldendorf gGmbH, fordert in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Neurologie & Rehabilitation (3, 2025) für die Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) eine deutlich höhere, aufwandgerechte Finanzierung der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation (NNFR). Die Finanzierung müsse dringend an Parametern ausgerichtet werden, die alle Faktoren, Komplikationen und Folgeerkrankungen (Morbidität) im Behandlungsprozess schwer erkrankter Patientinnen und Patienten besser abbilden als bisher.
Frührehabilitation braucht faire Vergütung
„Diese Zusatzaufwände werden in der bisherigen NNFR-Vergütung nicht ausreichend berücksichtigt“, bemängeln Rollnik und Michael Hengstermann, Geschäftsführer der BDH-Klinik Hessisch Oldendorf.
Mit dem neuen KHVVG ist nun ein unterschiedliches Vergütungsniveau für Einrichtungen mit oder ohne Intensivmedizin vorgesehen. Die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) und der BDH Bundesverband Rehabilitation fordern daher eine zusätzliche Leistungsgruppe im Katalog, um NNFR-Patientinnen und Patienten mit Beatmung adäquat abzubilden.
Rollnik und Hengstermann sind in ihrem Beitrag zur aktuellen Diskussion allerdings nicht dafür, das einheitliche Vergütungsniveau daran festzumachen, ob Einrichtungen eine Intensivmedizin haben oder nicht. Sie möchten vor allem Fachkliniken dazu ermutigen, die Klinikbesonderheiten im Hinblick auf Strukturqualität und Patientenklientel zu analysieren und differenziert darzulegen, um in Budgetverhandlungen eine aufwandgerechte Entgeltvereinbarung zu erreichen.
Digitale Online-Beratung
Die Anforderungen an hochwertige Beratung sind vielfältig. Präsenzberatung vor Ort, bei dem die Betroffenen einem Menschen gegenübersitzen, ist genauso wichtig wie eine schnelle und unkomplizierte Beratung, wenn die Zeit drängt oder Fristen ablaufen. Der BDH bietet deshalb auch Online-Beratung rund um das Sozialrecht. Dabei kann die Beratung auch über Videochat erfolgen.
Wir bieten Ihnen eine Videosprechstunde an oder per Telefon, es geht auch klassisch in unserer Sprechstunde in 76307 Karlsbad/Ittersbach im Rathaus , donnerstags in der Zeit von 16:00 – 18:00 Uhr. Wir beraten Sie auch gern bei Ihnen zuhause.
• BDH-Kreisverband-Karlsbad
• Andreas Schütte
• Belchenstr.39, 76307 Karlsbad
• Mobil: 0170 97 67 492
• Home : 07248 92 44 40
• Email: karlsbad@bdh-reha.de
• Web: www.bdh-reha.de