Landkreisinformationen | 15.09.2025
Kinder und Jugendliche bekommen Hilfe für ein gesundes Leben
In einer Turnhalle sitzen Kinder auf bunten Matten. Ein Mädchen zieht langsam die Knie an die Brust, die Therapeutin nickt ihr ermutigend zu. Noch vor wenigen Monaten war an Sport nicht zu denken – Asthmaanfälle raubten ihr die Kraft. Heute macht sie kleine, aber entscheidende Fortschritte: Jeder Atemzug bringt sie zurück in ein Leben, in dem Spielen, Lachen und Lernen wieder selbstverständlich sind. Zum Weltkindertag am 20. September rückt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in den Fokus. Frühzeitige Rehabilitationsmaßnahmen helfen, gesundheitliche Probleme zu bewältigen und langfristige Einschränkungen zu vermeiden.
Ob chronische Erkrankungen, psychische Belastungen oder Unfallfolgen – in spezialisierten Einrichtungen erhalten Kinder und junge Menschen eine ganzheitliche Behandlung aus medizinischen Therapien, psychologischer Begleitung und Bewegungsangeboten. Die Kinder werden in altersentsprechenden Gruppen betreut, Schulkinder erhalten in den Hauptfächern Unterricht und lernen mit Gleichaltrigen derselben Klassenstufe und desselben Schultyps. Die Kosten für Behandlung, Unterkunft und Verpflegung übernimmt die Deutsche Rentenversicherung vollständig. Bei Bedarf können Eltern oder Begleitpersonen mit aufgenommen werden.
In Baden-Württemberg haben vergangenes Jahr 2.214 Kinder und Jugendliche an einer Reha teilgenommen. Hauptgründe hierfür waren 2024 bei der DRV BW psychische und psychosomatische Störungen mit 33,8 Prozent, gefolgt von chronischen Leiden wie Asthma sowie Erkrankungen der Lunge und Atemwege mit 22,5 Prozent bis Adipositas und Stoffwechsel-Erkrankungen mit 18,3 Prozent.
Kinder- oder Jugendreha beantragen
Um die Kinder-Reha beantragen zu können, muss einer der Erziehungsberechtigten in den vergangenen zwei Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder zum Zeitpunkt der Antragsstellung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Erziehungsberechtigte, die bereits eine gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente beziehen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Erhalten die Kinder und Jugendliche eine Waisenrente, ist die Voraussetzung auch gegeben. Details zu Voraussetzungen, Antragsstellung und Co. finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de unter dem Stichwort Kinderreha.
Information und Beratung
Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Rehabilitation für Kinder und Jugendliche“ und „Kinder und Jugendliche: Fit mit Rehabilitation“, welche es auf zehn unterschiedlichen Sprachen gibt. Sie können unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden.
Bei Fragen unterstützten die Ansprechstellen für Prävention und Reha www.drv-bw.de/ansprechstelle