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Landkreisinformationen | 01.10.2025

Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe: Gute Versorgung, wachsende Aufgaben

Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss des Kreistages hat sich in seiner Sitzung am Montag, 29. September, in der Sporthalle der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee mit der aktuellen Situation der Kindertagesbetreuung sowie dem Thema Ganztagesbetreuung an Grundschulen befasst.

Zu Beginn des Jahres 2025 lebten im Landkreis Karlsruhe 11.792 Kinder unter drei Jahren (U3) und 16.952 Kinder in der Altersspanne von drei bis sechs Jahren (Ü3). Während die Zahl der U3-Kinder damit leicht rückläufig war, stieg die Zahl der Ü3-Kinder weiter an.

Mit 39,9 Prozent liegt die Versorgungsquote mit Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren auf dem bisherigen Höchststand nahe am Zielwert von 42,6 Prozent, den das Deutsche Jugendinstitut für Baden-Württemberg ermittelt hat. Trotz dieser positiven Entwicklung können im kommenden Kindergartenjahr 2025/2026 voraussichtlich nicht alle Landkreiskommunen den U3-Rechtsanspruch erfüllen. Dies hat Wartelisten zur Folge und Kinder erhalten dann zu einem späteren Zeitpunkt als gewünscht einen Betreuungsplatz, einen Platz in einer anderen Kommune oder mit einem anderen Betreuungsumfang. Vereinzelt führt das auch dazu, dass Eltern individuelle Betreuungen organisieren und dabei entstehende Mehrkosten beim Landkreis Karlsruhe einfordern. Auch über den Klageweg wurde der Rechtsanspruch schon geltend gemacht. Im Bereich der über Dreijährigen ist die Versorgungsquote dagegen erfüllt bzw. sogar leicht übertroffen.

Im Landkreis Karlsruhe zeigt sich darüber hinaus ein deutlich wachsender Bedarf an ganztägigen Betreuungsplätzen mit einer Betreuungsdauer von mehr als sieben Stunden. Mit 571 Kindern werden in solchen Gruppen mehr Kinder betreut als noch vor vier Jahren. Auch die Zahl der Kinder in verlängerter Öffnungszeit mit sechs oder sieben Stunden ist im gleichen Zeitraum um 1.192 gestiegen. Im Gegensatz dazu nimmt die Zahl der Kinder in Regelgruppen, also mit sechsstündiger Betreuung und einer Unterbrechung über die Mittagszeit, kontinuierlich ab; sie hat sich seit 2021 nahezu halbiert.

Als größte Herausforderung wurde der Fachkräftemangel benannt. Er führt dazu, dass teilweise Öffnungszeiten reduziert, Einrichtungen geschlossen oder verspätet eröffnet werden müssen. Der Landkreis setzt deshalb auf neue Ausbildungs- und Qualifizierungswege wie PiA (praxisintegrierte und vergütete Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft), Quereinsteigerprogramme und Kooperationen. Aktuell befinden sich rund 640 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen im Landkreis in einer Ausbildung im erzieherischen Bereich.

Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der inklusiven Betreuung. Mit dem 2024 gestarteten Pilotprojekt „Pooling in der Kita“ wird die Integrationshilfe in der Kita durch eine heilpädagogische Fachkraft ersetzt, die mehrere Kinder in der Kita gleichzeitig unterstützt. Im Gegensatz zur klassischen Integrationshilfe ist eine Fachkraft an vier bis fünf Tagen pro Woche in der Kita und kann dadurch intensiver und ganzheitlich mit den Kindern arbeiten – statt mehrerer Fachkräfte, die nur stundenweise kommen. Erste Ergebnisse zeigen bessere Teilhabechancen für Kinder mit Behinderungen, stabilere Betreuungszeiten und spürbare Entlastung des Personals. Ab 2026 soll das Modell auf bis zu zehn Einrichtungen ausgeweitet werden.

Ein zweiter Schwerpunkt der Beratungen des Ausschusses war die bevorstehende Einführung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt er zunächst für Erstklässler, bis 2029/30 dann für alle Kinder der Klassen 1 bis 4. Die Angebote sollen täglich acht Stunden umfassen, auch in den Ferien, mit maximal vier Wochen Schließzeit. Bei der Bestandserhebung 2025 meldeten die Kommunen rund 7.900 Betreuungsplätze für Grundschulkinder. Bei der Versorgungsquote variieren die Kommunen zwischen unter 30 Prozent und über 70 Prozent. 69 Prozent der Kommunen bieten darüber hinaus in acht oder mehr Ferienwochen ein Betreuungsangebot an, fünf Gemeinden ermöglichen fünf oder weniger Wochen Betreuung.

Als zentrale Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wurden von den Kommunen vor allem der Fachkräftemangel, räumliche Kapazitäten, der insgesamt steigende Bedarf, die Umsetzung der Ferienbetreuung und die Finanzierung genannt.

Eine besondere Rolle spielen die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Trägerschaft des Landkreises, die bereits heute Ganztagsschulen sind, aber für den neuen Rechtsanspruch zusätzliche Angebote schaffen müssen. Das Konzept der Landkreisverwaltung sieht eine „kommunale Betreuung“ seitens des Landkreises und eine „Ferienbetreuung“ durch externe Anbieter vor.

Als Fazit wurde gezogen: Die Umsetzung des Rechtsanspruchs bringt für Jugendhilfe und Schulträger zusätzliche finanzielle und personelle Belastungen. Der Landkreis fordert deshalb vom Land eine auskömmliche Finanzierung im Sinne der Konnexität. Für die Jugendhilfeplanung braucht es zusätzliche Ressourcen, um die Kommunen bei Bedarfserhebung, Ausbau und Qualifizierung zu unterstützen. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel betonte: „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein großer Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit wir ihn umsetzen können, brauchen wir starke Partner vor Ort, eine enge Abstimmung zwischen Schule und Jugendhilfe und vor allem genügend qualifiziertes Personal. Hier wird es auf gemeinsame Anstrengungen von Bund, Land und Kommunen ankommen.“

Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss des Kreistages sieht wachsende Aufgaben beim Thema Kinderbetreuung im Landkreis.
Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss des Kreistages sieht wachsende Aufgaben beim Thema Kinderbetreuung im Landkreis.