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Amtliche Bekanntmachungen | 17.10.2025

Die Asiatische Hornisse – was gilt es bei Nestern zu beachten

Die Asiatische Hornisse ist laut EU‑VO 1143/2014 als invasive gebietsfremde Art eingestuft. Diese hat sich in den letzten 5 Jahren in Baden-Württemberg und im Westen Deutschlands insgesamt trotz umfangreicher Bekämpfungsmaßnahmen massiv ausgebreitet.

Deshalb hat das Bundesumweltministerium Ende März 2025 diese als „weit verbreitet“ eingestuft. Mit dieser Bundesregelung entfällt im Land die bisher bestehende Pflicht zur Beseitigung von Nestern. An deren Stelle tritt die Verpflichtung zur Durchführung eines geeigneten Managements. Hierzu stehen bundesweit einheitliche Empfehlungen in einem Management- und Maßnahmenblatt (über die Homepage der Gemeinde verfügbar) zur Verfügung.

Konkret bedeutet dies:

Zukünftig werden nur noch Nestentfernungen durch den Naturschutz beauftragt und bezahlt, wenn ein konkreter Schaden an der biologischen Vielfalt droht. Dies ist nach den bisherigen Erkenntnissen in aller Regel nicht der Fall. Betroffene müssen daher nun selbst aktiv werden und Nestentfernungen bei Bedarf auf eigene Kosten beauftragen. Anders kann es sich verhalten, wenn eine öffentliche Gefährdung vorliegt. So kann eine Entfernung z.B. in öffentlichen Räumen und bei Gefahr für Menschen z.B. nahe Schulen oder Kindergärten angeordnet werden. Eine Beseitigung solle auch immer nur durch fachkundige Personen erfolgen, da eine solche nicht ungefährlich ist und ohne Schutzausrüstung nicht durchgeführt werden kann. Die Kontaktdaten der Fachberater im Landkreis Karlsruhe können über die LAB/LUBW vermittelt werden. Das Entfernen solcher Nester ist nicht Aufgabe der Feuerwehr. Diese kann bei Bedarf den Fachberater bei der Entfernung auf dessen Anforderung unterstützen.

Die Betroffenen werden dabei weiterhin von der Landesanstalt für Bienenkunde (LAB) bei Nestmeldungen unterstützt (zum Beispiel durch Vermittlung sachkundiger Personen) und mit entsprechenden Fachinformationen versorgt.

Sichtungen von Asiatischen Hornissen und deren Nester sollen weiterhin über die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) gemeldet werden. Hierbei ist es wichtig, dass zwischen der Asiatischen Hornisse und der Europäischen Hornisse unterschieden wird – die europäische Hornisse ist streng geschützt. Daher soll bei der Meldung von Nestern über die Meldeplattform auch ein Bild hochgeladen werden.

Weitere Informationen enthält die Pressemitteilung der Landesregierung vom 15.08.2025, aus welcher Teile dieses Textes entnommen sind.

Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) Pressemitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg, © Wieckorst/Schütte
Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) Pressemitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg, © Wieckorst/Schütte