BDH Bundesverband Rehabilitation e. V. Kreisverband Karlsbad | 18.10.2025
Was tun, wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde?
Ass. jur. Rainer Beneschovsky von der BDH-Rechtsabteilung gibt wertvolle Tipps.
Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist abgelehnt worden.
Worauf muss ich im Widerspruchs- oder Klageverfahren achten?
Nicht jedem ist anfangs klar, dass Verfahren der Erwerbsminderung sehr aufwändig sind und lange dauern können. Besonders junge Menschen mit chronischen Erkrankungen, mit Behinderung oder nach Unfall haben Probleme, Voraussetzungen zu erfüllen, wenn sie noch nicht oder nicht lange genug im Erwerbsleben tätig waren.
Vor Antragstellung sind bereits zwei versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu klären:
1. Fünf Jahre mindestens versichert
Um eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung zu erhalten, muss man also spätestens bei Eintritt der Erwerbsminderung eine fünfjährige Mindestversicherungszeit nachweisen, also fünf Jahre lang oder länger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben (Wartezeit).
2. Drei Jahre Pflichtbeiträge
Um im Falle der Erwerbsminderung dauerhaft über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert zu sein, wird auch verlangt, dass man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang – also 36 Monate – Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat.
Aber auch im laufenden Verfahren ist es notwendig, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erhalten bleiben. Dafür ist die Meldung beim Arbeitsamt notwendig, selbst, wenn irgendwann aufgrund der Länge des Verfahrens Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 ausgelaufen sind. Die Arbeitsagentur meldet dies dann der Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man versicherungsrechtliche Voraussetzungen auch mit einem Minijob oder durch Übernahme einer Pflegetätigkeit (Mindestpflegegrad II) sichern. Mit einer individuellen Beratung sollte man sich auf jeden Fall Klarheit zur eigenen Situation verschaffen.
Der Kreisverband Karlsbad ist vor Ort in Karlsbad, wenn es nötig kommen wir zu ihnen und beraten Sie in ihrer gewohnten Umgebung oder per Telefon alternativ bieten wir auch an mit uns per Videotelefonie oder Internet in Kontakt zu treten. Sie können aber auch nur einen Termin zu den Sprechzeiten in Karlsbad/Ittersbach im Rathaus mit uns vereinbaren.
Hinterlassen Sie uns einfach eine per Telefon oder per Mail eine Nachricht, wir melden uns bei Ihnen.
• BDH-Kreisverband-Karlsbad
• Andreas Schütte
• Belchenstr.39, 76307 Karlsbad
• Mobil: 0170 97 67 492
• Home : 07248 92 44 40
• Email: karlsbad@bdh-reha.de
• Web: www.bdh-reha.de