Redaktionelle Berichte | 11.11.2025
Die Forstverwaltung informiert über ein wichtiges Thema im Gemeindewald: Es geht um das Verbot von Plastikplanen.
Im Gemeindewald werden regelmäßig sogenannte Schlagräume vergeben. Sie dienen dazu, Brennholz zu gewinnen. Dieses Holz wird teilweise im Wald gelagert, um zu trocknen. Häufig werden diese Holzlager jedoch mit Plastikplanen oder Folien abgedeckt. Das ist nicht erlaubt.
Was ist der Sinn vom Verbot?
Wenn Plastikplanen im Wald liegen, zerfallen sie unter der Sonne, im Regen und im Frost. Dabei entstehen winzige Kunststoffpartikel, das sogenannte Mikroplastik. Das schadet dem Waldboden. Die Teile werden mit dem Regen in Bäche und Flüsse gespült. Dort können sie jahrzehntelang nicht abgebaut werden. Sie schädigen Bodenorganismen und werden von Tieren aufgenommen. Letztlich gelangen sie auch in die menschliche Nahrungskette. Plastikplanen stören zudem das natürliche Bild des Waldes und machen ihn weniger schön.
Deshalb gilt:
Keine Plastikplanen oder Folien im Wald!
Brennholz soll nach der Aufarbeitung schnell aus dem Wald entfernt werden.
Der Wald ist kein Lagerplatz!
Die Forstverwaltung wird künftig besser darauf achten, dass diese Regeln eingehalten werden.
Mit einem verantwortungsvollen Umgang tragen alle Brennholznutzer dazu bei, unseren Wald sauber, lebendig und ästhetisch zu erhalten
