Landkreisinformationen | 10.11.2025
Der Landkreis Karlsruhe passt seine Unterkünfte für geflüchtete Menschen an den aktuellen Bedarf an. Damit reagiert er auf die rückläufigen Zugangszahlen und setzt das Rückbaukonzept der Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe für Gemeinschaftsunterkünfte konsequent um. Der Verwaltungsausschuss, der am Donnerstag, 6. November, im Panoramasaal der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft in Karlsruhe getagt hat, nahm die Entwicklung und zugehörige Konzeption zur Kenntnis. Ziel ist es, Kapazitäten bedarfsgerecht anzupassen, Leerstände zu vermeiden und Kosten zu reduzieren sowie flexible Nutzung zu ermöglichen.
Aktuell sind im Landkreis 624 Personen in der vorläufigen Unterbringung untergebracht – bei einer geforderten Mindestkapazität von 800 Plätzen. Zum Vergleich: Im April 2016 lag die Zahl bei rund 4.950 Personen. Im Jahr 2025 wurden mehrere Standorte überprüft und teilweise zurückgebaut.
Die Gemeinschaftsunterkunft Heidelsheim mit 440 Plätzen wurde aufgegeben, Odenheim mit 120 Plätzen dient derzeit als Lagerfläche, Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft in Völkersbach wurden nach Malsch verlegt. Weitere Einrichtungen wie Oberhausen, Waldbronn, Östringen und Pfinztal werden im Rahmen des Kombimodells flexibel genutzt. Zudem wird die Gemeinschaftsunterkunft Bad Schönborn im vierten Quartal 2025 vollständig zurückgebaut, die Unterkunft Sulzfeld auf „Stand-by“ gesetzt. Durch die Bündelung auf weniger Standorte können Personal- und Nebenkosten deutlich reduziert werden. Der Landkreis steht hierzu in engem Austausch mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, um auch vertragliche Lösungen oder alternative Nutzungen der Immobilien zu prüfen – etwa eine Weitergabe an den Wohnungsmarkt.
In der Sitzung wurde anschließend auch der Wirtschaftsplan 2026 der Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe vorgestellt. Er sieht ein Ertrags- und Aufwandsvolumen von 14,6 Mio. Euro vor – rund 1,4 Mio. Euro weniger als im Vorjahr. Grund dafür sind die sinkenden Flüchtlingszahlen und der damit verbundene Rückgang der Unterbringungskosten. Geplant sind Investitionen von rund 150.000 Euro, Kredite werden nicht aufgenommen. Der Landkreis stellt die notwendigen Mittel bereit, um die Aufgaben der Kommunalanstalt zu sichern. Diese werden dem Landkreis durch die sogenannte Spitzabrechnung vom Land ersetzt. Der Verwaltungsausschuss beschloss, den Wirtschaftsplan zur Feststellung durch den Verwaltungsrat der Kommunalanstalt weiterzugeben.