Aus der Arbeit des Gemeinderates | 25.11.2025
In der Novembersitzung des Gemeinderates befasste sich dieser mit den Gebühren im Bestattungswesen und Änderungen in der Friedhofssatzung. Weitere Themen waren unter anderem höhere Vergnügungssteuern und Satzungsänderungen.
Änderungen im Bestattungswesen
Nach der letztmaligen Kalkulation 2020 wurden die Bestattungsgebühren neu kalkuliert und angepasst. Dies beschloss der Gemeinderat ebenso wie einige Änderungen in der Friedhofssatzung.
Rechnungsamtsleiterin Petra Goldschmidt erklärte, was gegenüber der letzten Kalkulation unverändert bleibt (Grünflächenabzug 5 %, Kostendeckungsgrad von 80 % als Ziel).Insgesamt nehmen alle Karlsbader Friedhöfe eine Fläche von ca. 10 Fußballfeldern (57.145 Hektar) ein.
Kevin Martin und Jared von Schmehlin von der beauftragten Beratungsfirma Heyder + Partner erläuterten die Details zur Kalkulation.
Wichtige Grundlagen – Veränderungen – neue Angebote
Die Gebühren werden zu 75 % fall- und zu 25 % flächenbezogenen kalkuliert. Der Gebührenabstand zwischen größeren und kleineren Grabflächen wird dadurch weiter verringert. Kalkuliert wurden Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren (Grabüberlassungsgebühren), Benutzungsgebühren für die Trauerhalle und die Aufbahrungszelle und Abräumen der Gräber nach Ablauf der Ruhefrist. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt seit 2017 3,0 %. Als größte geplante Investition ist die Friedhofskonzeption mit eingeflossen. Ein Auswärtigenzuschlag wird bereits seit der letzten Gebührenkalkulation nicht mehr erhoben. Das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen wird weiterhin nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Bisher waren Urnengemeinschaftsgräber als Reihengräber definiert. Mit der aktuellen Kalkulation stehen diese sowohl als Reihengräber, wie auch als Wahlgräber zur Verfügung. Diese Grabart ist sehr nachgefragt. Die erste Urne kann dann tiefergelegt und die zweite Urne darüber bestattet werden. Dadurch können Bestattungsplätze eingespart werden und es müssen weniger Urnengemeinschaftsgräber angelegt werden.
Gebühren für Trauerhallen und Aufbahrungszellen
Gemäß den bisherigen gemeinderätlichen Wünschen, werden für die Benutzungsgebühr der Trauerhalle sowie der Aufbahrungszelle abweichend reduzierte Gebühren vorgeschlagen.
Die Vorschläge umfassen:
Trauerhalle: Hier beträgt die Gebührenobergrenze 1.793,53 €. Die bisherige Gebühr beträgt 500,00 €. Vorgeschlagen wurden künftig 800 €.
Aufbahrungszelle: Hier beträgt die Gebührenobergrenze 175,89 €. Die bisherige Gebühr beträgt 80,00 €. Vorgeschlagen wurden künftig 100 €.
Veränderungen bei Grabgebühren – neue Bestattungstrends
Bei den Gebührentatbeständen Erwerb von Nutzungsrechten an Reihenrasengrab und Urnenreihenrasengrab, ergeben sich niedrigere Gebühren als bisher. Hier sollen diese Gebühren ebenfalls auf den Kostendeckungsgrad von 80 % (auf volle 10,00 € abgerundet) angepasst werden. Die reduzierten Gebühren sollen an die Bürgerschaft weitergegeben werden. Die Zuschläge, sowie die Gebühren für Ausgraben, Umbetten und Tieferlegen bleiben gleich.
Die jeweiligen Bestattungsgesetze sind Ländersache. In Rheinland-Pfalz ist es wegen einer Gesetzesänderung künftig erlaubt, die Urne mit der Asche des Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen, in Flüssen zu verstreuen oder als Erinnerungsstücke zu verarbeiten. Diese Regelung ist in Baden-Württemberg momentan nicht geplant. Wasserurnen sind nicht erlaubt, da nach §39 (3) Bestattungsgesetz die Aschen Verstorbener in festen und verschlossenen Urnen beizusetzen sind.
Diskussion zu Gebührenhöhen
Im Gremium wurde u.a. das Thema Gebührenhöhe der sensiblen Bereiche Trauerhallen und Kühlräume thematisiert. Diskutiert wurde darüber, ob Gebühren für die jeweiligen Ortsteil-Trauerhallen kalkuliert werden sollen. Die Verwaltung und auch die beratende Firma halten eine einheitliche Gebührengestaltung für sinnvoll. Einheitlich zu kalkulieren sei Standard, so Martin. Der Aufwand für anderweitige Kalkulationen sei hoch. Schon jetzt sei man, so Rechnungsamtsleiterin Petra Goldschmidt, bei den Gebühren tiefer als die Kostendeckung von 80 % gegangen. Letztlich befürwortete das Gremium mehrheitlich, nur eine Gebühr für alle Trauerhallen zu kalkulieren und zu berechnen. Auch die Gebühr für die Aufbahrungszelle bestätigten die Gemeinderäte.
Über die Gebühren (Bestattungsgebühren und Grabnutzungsgebühren) von “Sternenkindern” und Kindern unter 5 Jahren wurde kontrovers diskutiert. Letztlich gab es drei Anträge zu den Gebühren für diesen Bereich. GR Hans Kleiner (parteilos): 250 Euro Grabnutzungsgebühr, Jürgen Dummler (CDU): Verzicht auf Grabnutzungsgebühren bei Kindern unter 5 Jahren und GRin Simone Rausch (Bündnis 90/Grüne): Verzicht auf Grabnutzungsgebühren bei Kindern unter 5 Jahren inkl. Sternenkindern, sowie eine Bestattungsgebühr von lediglich 250€. Der letzte und somit weitereichenste Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen. Ansonsten wurde dem Verwaltungsantrag entsprochen.

Vergnügungssteuer wird ab 1. Januar 2026 erhöht
Nach einem Zeitraum von 13 Jahren werden die Vergnügungssteuersätze in Karlsbad wieder erhöht. Neben der Funktion als „Lenkungssteuer“ erzielt die Gemeinde hierdurch auch höhere Einnahmen in finanziell schwierigen Zeiten.
Der Steuersatz betrug bisher für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit 18 % der elektronisch gezählten Bruttokasse und 60,00 € für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit - jeweils pro Monat. Nach dem Beschluss des Gemeinderates gilt ab Anfang 2026 ein Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 24 % der elektronisch gezählten Bruttokasse. Außerdem für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit an einem sonstigen Ort von 70,00 € und aufgestellt in Spielhallen etc. von 140,00 €. Dadurch kann mit Mehreinnahmen von ca. 30.000 € pro Jahr gerechnet werden. Zusätzlich mit aufgenommen wurden auch Mindestbeträge.
Rechnungsamtsleiterin Petra Goldschmidt erläutert die Details der Anpassung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat letztmals 2012 den Steuersatz der Vergnügungssteuer auf 18 % der elektronisch gezählten Bruttokasse bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit erhöht.
Die Vergnügungssteuer soll auch eine Lenkungssteuer sein, um die Ansiedlung entsprechender Einrichtungen zu steuern. Bisher gibt es in Karlsbad 6 entsprechende Lokalitäten mit 14 Geräten mit Gewinnmöglichkeit und kein Gerät ohne Gewinnmöglichkeit. In 2024 wurden 105.000 € durch die Vergnügungssteuer vereinnahmt. Die Einnahmen fließen nicht in den kommunalen Finanzausgleich und verbleiben vollständig in der Gemeinde. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit die elektronisch gezählte Bruttokasse. Bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit ist es die Zahl und Art der Spielgeräte.
Zum Zeitpunkt der letzten Gebührenerhöhung 2012 sei die Gemeinde Spitzenreiter im Umkreis gewesen. Allerdings hätten die umliegenden Städte und Gemeinden ebenfalls nach und nach ihre Steuersätze erhöht. Karlsbad ist somit über die Jahre zurückgefallen.
Wasserversorgungssatzung und Abwassersatzung geändert
Aus rechtlichen und technischen Gründen sind die Wasserversorgungs- und die Abwassersatzung geändert worden. Rechnungsamtsleiterin Petra Goldschmidt erläuterte, dass bei den Satzungen einige redaktionelle Änderungen notwendig sind. Die Gebühren und Beitragssätze bleiben gleich. Es geht u.a. um die Bereiche Preisangabenverordnung, LoRAWAN bzw. Funkzähler und Ablösevereinbarung.
Preisangabenverordnung
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen muss im Bereich der Gebührenausweisung eine Änderung erfolgen. Es muss zwingend der Gesamtpreis angegeben werden. Dies ist der Preis, der einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile für eine Ware oder eine Leistung zu zahlen ist.
LoRAWAN bzw. Funkzähler
Bisher regelte die Satzung, dass der Anschlussnehmer die Wasseruhren selbst ablesen und den Stand übermitteln muss. Seit dem Frühjahr 2025 werden bei den turnusmäßigen Zählerwechseln (alle 6 Jahre notwendig) die mechanischen Wasserzähler durch Funkwasserzähler ausgetauscht. Dies hat den Vorteil, dass diese Wasserzähler in das LoRaWAN-Netz der Gemeinde Karlsbad eingebunden werden können. Hier können im System Alarme hinterlegt werden, sofern ein Wasserzähler einen übermäßig hohen Wasserverbrauch in kurzer Zeit feststellt. Dadurch kann durch die Wasserversorgung schneller reagiert werden. Die Umrüstung von den mechanischen Zählern auf die Funkzähler erfolgt schrittweise. Pro Jahr tauscht die Gemeinde zwischen 800 und 900 Zähler aus. In etwa 5 Jahren sind alle Karlsbader Haushalte auf Funkzähler umgerüstet.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Ablesung durch die Eigentümer entfällt. Das gilt auch für Schätzungen der nicht gemeldeten Wasserstände.
Die Abwassersatzung musste nur rein redaktionell geändert werden.
Mittel von maximal 150.000 Euro können für das IT-Schulprojekt Twisted ins Jahr 2026 übertragen werden
Der Gemeinderat stimmte einer einmaligen Übertragung der vorhandenen Restmittel des Haushaltsjahres 2025 in das Haushaltsjahr 2026 zu. Der maximale Übertrag wurde auf 150.000 € festgelegt.
Beim Projekt „Twisted“ wird die EDV- und Telekommunikationsstruktur in allen Karlsbader Schulen neu ausgerichtet. Diese werden dadurch auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Ziel ist, dass alle Schulen, von der kleinsten Grundschule bis zum Gymnasium, identische technische Voraussetzungen und Möglichkeiten bekommen. Außerdem werden auch moderne Firewall- und Backuplösungen realisiert. Die neue Zentralisierung bringt effizientere Abläufe und geringere Kosten. Alle Server, Telefonanlage, Backuplösung, Wlan-Controller, usw. werden zentral in den Serverräumen der Gemeinde vorgehalten. Diese befinden sich in den Rathäusern in Langensteinbach. Die Umstellung der einzelnen Schulen auf die neuen Systeme wird im Jahr 2025 abgeschlossen sein. Damit ist ein grundlegendes Arbeiten auf dem neuen System verwirklicht. Jedoch können bis zum Jahresende nicht alle für das Jahr 2025 geplanten Projektziele erreicht werden. Dies hat verschiedene Ursachen die sich im Laufe des Projektes ergeben haben. Ein solcher Ablauf kann jedoch in einem Projekt dieser Höhe durchaus vorkommen.
Spendenannahme
Der Gemeinderat beschloss, Geldspenden bzw. Sponsoring von 2.775,60 € und Sachspenden von 1.548,59 € anzunehmen. Bürgermeister Björn Kornmüller bedankte sich bei den großzügigen Spenderinnen und Spendern herzlich.
Verschiedenes
Bau- Planungs- und Umweltamtsleiter Joachim Guthmann informierte zum Nachbarschaftsverband Karlsruhe. Dieser feiert zum 1. Januar 2026 sein 50-jähriges Bestehen. Jetzt wurden wegen einer Prüfungsanmerkung der Gemeindeprüfungsanstalt formale Vergütungsregelungen aufgestellt. Diese betreffen die Städte Karlsruhe und Ettlingen.
Rechnungsamtsleiterin Petra Goldschmidt stellte die geplanten Regelungen für das Freibad Karlsbad bzw. die Freibadkooperation für die Saison 2026 vor:
Freibad Karlsbad:
Öffnung ab dem Sa., 16.05.2026 bis So.,13.09.2026 - Öffnungszeit: täglich von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Eintrittspreise: Keine Preiserhöhung! Dauerkarten können im Vorverkauf bis 30.04.2026 vergünstigt erworben werden. Eintrittspreise Erwachsene: 4,50 € und Ermäßigter Eintritt: 2,50 €.
Schlossbad Remchingen:
Geöffnet ab dem Fr., 15.05.2026 bis So.,13.09.2026: An Wochentagen ist das Freibad von 10.30 bis 19.30 Uhr geöffnet, Samstag, Sonn- und Feiertagen von 10 bis 20 Uhr.
Freibad Waldbronn:
Geöffnet ab dem Sa., 23.05.2026 bis 04.09.2026: An Wochentagen ist das Freibad von 10.30 bis 19.30 Uhr geöffnet; Samstag, Sonn- und Feiertagen von 10 Uhr bis 20 Uhr.
Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).